Möbel verkaufen ohne Meister, die nicht im Auftrag gefertigt wurden?

schrauber-at-work

ww-robinie
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Da biste erstmal nen Haufen Kohle los.
Nein, das ist falsch. CE benötigt keinerlei TÜV o.ä.
Ist eine Herstellererklärung, mehr nicht. Klar muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden und die entsprechenden Normnachweise dokumentiert sein, dafür braucht es aber keinerlei Prüfinstitut.
also hätte ich die 10 kleinen Holzautos durch die gesamte Zertifizierung bringen müssen.
Das hätte vermutlich mehrere 100 oder 1000 € gekostet!!
Nein, bloß etwas Deiner Zeit benötigt.

Gruß SAW
 

wirdelprumpft

ww-robinie
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GPSR wenn CE nicht greift wie bei Spielzeug.
Für meine Produktidee meint Claude KI:

Für gelaserte und geschweißte Regalhalter aus Stahl gilt dasselbe Grundprinzip: kein CE (keine Harmonisierungsvorschrift greift), aber GPSR als Hersteller. Konkret brauchst du:


1. Kennzeichnung am Produkt
Name, Anschrift, E-Mail + Typ-/Chargenbezeichnung. Beim MetalFab einfach mitlasern – dauerhaft, kein Zusatzaufwand.


2. Risikobewertung (intern)
Bei Regalhaltern sind die relevanten Punkte:


  • Tragfähigkeit: Wie viel hält der Halter? Realistisch mit Sicherheitsfaktor ansetzen (üblich Faktor 2–3 auf die angegebene Last). Schweißnähte sind hier der kritische Punkt.
  • Scharfe Kanten/Grate nach dem Laserschnitt → entgraten dokumentieren
  • Korrosion (falls unbeschichtet: Hinweis „nur Innenbereich")
  • Montagefehler durch den Kunden → Montageanleitung

3. Technische Unterlagen (bleiben bei dir, 10 Jahre)
Zeichnung/DXF, Material (z. B. S235, Blechstärke), Schweißverfahren, Belastungsannahme oder besser: ein einfacher Belastungstest mit Foto und Notiz. Ein Praxistest (Halter montiert, mit definiertem Gewicht belastet) ist für die Doku Gold wert und in 30 Minuten erledigt.


4. Kundeninformation (Beileger oder auf der Produktseite)


  • Max. Belastung pro Halter (z. B. „max. 25 kg bei zwei Haltern, Montage in Massivwand")
  • Montagehinweis: geeignete Dübel/Schrauben je nach Wandtyp, Schrauben nicht im Lieferumfang → sagen
  • Nur Innenbereich (falls zutreffend)

5. Verkaufskanal
Etsy/Website: Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutz – das hattest du für Stripe ohnehin schon auf der Liste, gilt hier mit.


Der einzige Punkt mit echtem Haftungsgewicht ist die Tragfähigkeitsangabe. Lieber konservativ angeben und im Test das Doppelte nachweisen.


Wenn's konkret wird: Ich kann dir Risikobewertung, technische Doku und Beileger als Vorlagen fertig machen – sag Bescheid.
 

haass

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@ schrauber-at-work:
Was bedeutet etwas zeit benötigt?
wo finde ich angaben was ich machen muss?

danke dir für ein paar hinweise.
 

schrauber-at-work

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@haass Naja hängt natürlich vom Produkt ab wie viel Zeit es benötigt. Ist ein Unterschied ob es ein Holzauto oder ein Energiespeicher ist.
Zu erst erstellt man eine Risikobeurteilung (über alle Lebenszyklen des Produktes) und bewertet dann die Risiken. Daraus werden dann die für das Produkt zutreffenden Normen abgeleitet. Damit kann man dann den Normnachweis erstellen und Dokumentieren.
Ich bin meistens in Richtung Maschinenrichtlinie oder Niederspannungsrichtlinie unterwegs bei den Produkten die wir auf den Markt bringen.
Bei einem Spielzeug sind es dann halt entsprechend andere Richtlinien.
Lässt sich das meiste googeln.

Ist keine Atomphysik, im Fall muss man sich halt die entsprechenden Normen besorgen.

Gruß SAW
 

schrauber-at-work

ww-robinie
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Klar weiß ich das dies nicht für Lau ist. Aber soo schlimm ist es nicht. 1-2 Normen treiben einen nicht in den finanziellen Ruin.
Wir haben ein Abo bei Beuth, wenn ich ne Norm benötige wird Sie runtergehen und gut.

Gruß SAW
 

Martin45

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Ja. Uni oder Abo.
Ohne Abo ist für jede Norm schnell mal 100Euro plus x fällig.
 

schrauber-at-work

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In der Industrie kommst um das Abo nicht rum. Normen werden ja auch regelmäßig "überarbeitet/ ersetzt" . Muss dann natürlich in den entsprechenden Dokumenten nachgezogen werden. Zum Glück bin ich meist nur bei der Risikobewertung dabei, der Normnachweis ist nicht immer ein Spaß.
Bei "einfachen" Produkten (also nicht Grad ein "Batteriehaus MIT 296kWh für nen RTG Kran") ist es relativ überschaubarer Aufwand.

Gruß SAW
 

wirdelprumpft

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hm, ganz so schlimm scheint es nicht zu sein aber einen gewissen Aufwand sollte man lt. KI schon treiben.
Die einzige Frage hat die KI recht oder nicht.
Aufbau
  • 2 Halter an Massivwand (Beton oder Vollziegel), mit den Dübeln/Schrauben montiert, die du in der Montageanleitung empfiehlst – Test und Anleitung müssen zusammenpassen
  • Brett drüber, wie es der Kunde nutzen würde
  • Wichtig: Du testest den Halter, nicht die Wand. Also stabile Wand und ordentliche Verankerung, damit ein Versagen eindeutig dem Halter zuzuordnen wäre
Last
  • 6 × 15 kg = 90 kg auf zwei Halter = 45 kg pro Halter
  • Säcke gleichmäßig verteilen, nicht alle auf einen Punkt – außer du willst zusätzlich den ungünstigsten Fall prüfen: ein Sack ganz außen am Kragarm ist das härtere Szenario für die Schweißnaht
  • Faustregel Sicherheitsfaktor 2: Bei 90 kg bestandenem Test gibst du max. 45 kg Gesamtlast (ca. 22 kg pro Halter) an. Konservativ, aber haftungssicher
Ablauf
  1. Vorher: Halter fotografieren, Schweißnähte sichtprüfen
  2. Last aufbringen, 24 Stunden stehen lassen
  3. Zwischendurch und am Ende prüfen: Verformung am Kragarm messen (Zollstock reicht – Abstand Brettvorderkante zu Boden vorher/nachher), Risse an den Nähten, Lockerung an der Wand
  4. Last runter: bleibt der Halter verformt (bleibende Verformung = schlecht) oder federt er zurück?
Doku (eine Seite reicht)
Datum, Haltertyp/Charge, Material und Blechstärke, Wandtyp, Befestigungsmittel, Lastgewicht, Dauer, Messwerte vorher/nachher, Ergebnis, 3–4 Fotos. Ablegen zu den technischen Unterlagen – fertig.
Bestanden heißt: keine Risse, keine bleibende Verformung, nichts gelockert.
Soll ich dir dafür ein einseitiges Prüfprotokoll als Vorlage machen (PDF oder Word)?
 

wirdelprumpft

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die Verpackungsverordnung müsste man wohl auch noch beachten.....ändert sich am 12.08 nochmal - LUCID braucht man auch noch.
Irgendwie glaube ich so langsam das das IHK vs. HWK nur ein weiteres Problem unter vielen ist wenn man alles korrekt machen will.
KI war der Meinung z.b. Besteckeinsatz selbst gefertigt mit Küche geliefert kein GSRP braucht dito die Küche selbst - wenn in eigenem Ausstellungraum verkauft wird muss das gleiche Produkt voll gekennzeichnet werden.
Wieviele Inhaber von Ausstellungen in Schreinereien davon wohl Kenntniss haben.....
 

Tokoloshe

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die Verpackungsverordnung müsste man wohl auch noch beachten.....ändert sich am 12.08 nochmal - LUCID braucht man auch noch.
Das driftet aber ab und hat nichts mit der Originalfrage zu tun. :emoji_slight_smile:
Dennoch auch hier als Anmerkung: wenn man in andere EU Länder verkauft, muss man sich auch bei dem Pendant zu Lucid dort anmelden...
Und die neue Verordnung soll für kleinere Unternehmen ausgesetzt werden, da liegt schon ein Entwurf vor.
 

uli2003

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wenn in eigenem Ausstellungraum verkauft wird muss das gleiche Produkt voll gekennzeichnet werden
Nö. Solange die Küche nur der Ansicht und Beratung dient nicht. Wer verkauft schon (natürlich Ausstellungsküchen an Selbstabholer als Ausnahme, aber selbst daraus ließe sich noch eine Werkleistung machen ) die Küche aus der Ausstellung?
 

derdad

Moderator
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Oder einen Meister mit ins Boot nehmen zumindest fürs Formelle.
Renter z.b der für einen geringen Betrag den Titel gibt.
Ich weiß nicht, wie das in Deutschland ist, aber in Österreich kannst du nicht einfach "für einen geringen Betrag", den Titel "kaufen". Der Titelgeber muss eine gewisse Anzahl an Stunden voll im Betrieb angemeldet sein. Daraus resultieren natürlich alle Abgaben an SozVers und Finanz. Für Betrieb und Meister.
LG Gerhard
 

mc2

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Stellt man im Katalog/Anzeige einen Blumentopf auf den Gartenstuhl, dann ist es kein Stuhl sondern ein Dekoartikel in Form eines Stuhls.
Wer den als Stuhl nutzt geht dann das Risiko ein, sich zu verletzen :emoji_innocent:
 

Obatzter

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Ich weiß nicht, wie das in Deutschland ist, aber in Österreich kannst du nicht einfach "für einen geringen Betrag", den Titel "kaufen". Der Titelgeber muss eine gewisse Anzahl an Stunden voll im Betrieb angemeldet sein. Daraus resultieren natürlich alle Abgaben an SozVers und Finanz. Für Betrieb und Meister.
LG Gerhard
Das wusst ich nicht. Dachte eher an eine gefälligkeit. Bestimmt etwas Naiv von mir-
 
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