GPSR wenn CE nicht greift wie bei Spielzeug.
Für meine Produktidee meint Claude KI:
Für gelaserte und geschweißte Regalhalter aus Stahl gilt dasselbe Grundprinzip: kein CE (keine Harmonisierungsvorschrift greift), aber GPSR als Hersteller. Konkret brauchst du:
1. Kennzeichnung am Produkt
Name, Anschrift, E-Mail + Typ-/Chargenbezeichnung. Beim MetalFab einfach mitlasern – dauerhaft, kein Zusatzaufwand.
2. Risikobewertung (intern)
Bei Regalhaltern sind die relevanten Punkte:
- Tragfähigkeit: Wie viel hält der Halter? Realistisch mit Sicherheitsfaktor ansetzen (üblich Faktor 2–3 auf die angegebene Last). Schweißnähte sind hier der kritische Punkt.
- Scharfe Kanten/Grate nach dem Laserschnitt → entgraten dokumentieren
- Korrosion (falls unbeschichtet: Hinweis „nur Innenbereich")
- Montagefehler durch den Kunden → Montageanleitung
3. Technische Unterlagen (bleiben bei dir, 10 Jahre)
Zeichnung/DXF, Material (z. B. S235, Blechstärke), Schweißverfahren, Belastungsannahme oder besser: ein einfacher Belastungstest mit Foto und Notiz. Ein Praxistest (Halter montiert, mit definiertem Gewicht belastet) ist für die Doku Gold wert und in 30 Minuten erledigt.
4. Kundeninformation (Beileger oder auf der Produktseite)
- Max. Belastung pro Halter (z. B. „max. 25 kg bei zwei Haltern, Montage in Massivwand")
- Montagehinweis: geeignete Dübel/Schrauben je nach Wandtyp, Schrauben nicht im Lieferumfang → sagen
- Nur Innenbereich (falls zutreffend)
5. Verkaufskanal
Etsy/Website: Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutz – das hattest du für Stripe ohnehin schon auf der Liste, gilt hier mit.
Der einzige Punkt mit echtem Haftungsgewicht ist die Tragfähigkeitsangabe. Lieber konservativ angeben und im Test das Doppelte nachweisen.
Wenn's konkret wird: Ich kann dir Risikobewertung, technische Doku und Beileger als Vorlagen fertig machen – sag Bescheid.