Möbel nachbauen – Urheberrechts-/Geschmacksmusterschutz?

kurztipp

ww-kastanie
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Hallo,

als Beginner der Holzbearbeitung wird man anfangs eher selten von der Muse geküsst. Inspiration muss sich also extern holen. Dies kann über den Blick in Wohnungen anderer, in Bücher oder die Suche im Internet erfolgen. Aber wie sieht es hier mit möglichen Urheberrechtsverletzungen, o.ä. aus?

Nehmen wir mal Pinterest oder die Möbelsparte von Etsy. Beides sind wunderbare Quellen, um schöne Möbel, Einrichtgungsgegenstände oder sonstiges aus Holz Gefertigtes zu finden. Ich nenne einmal fünf Beispiele:

Magnetische Schlüsselablage
Docking-Station/Schmuckablage
Kaffefilterstäner
Lampe aus Holz
Liege aus Holz

Wenn so etwas nachgebaut wird, wird dann gegen Urheberrechte/Gebrauchsmusterschutz verstoßen? Leider habe ich im Internet wenig gefunden, das eindeutige Antworten gibt. Die Seite design-und-recht.de schreibt dazu:
Möbeln oder sonstigen Gebrauchsgegenständen kommt als Produkten der angewandten Kunst selten ein Urheberrechtsschutz zu. Urheberrechtlich geschützt sind beispielsweise die Wagenfeld Leuchte oder LeCorbousier Möbel.

Im Bereich Möbeldesign bietet sich ein geschmacksmusterrechtlicher Schutz an, denkbar ist auch ein wettbewerbsrechtlicher Schutz vor Nachahmungen, sofern die Voraussetzungen hierfür jeweils vorliegen
Das bedeutet, Möbel und Gebrauchsgegenstände sind urheberrechtlich nur geschützt, wenn sie
ein hohes Maß an gestalterischer sich von vor bekannten Formen abhebender Originaliät ausweisen und so die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben.(Leitzätzliches aus: LG Hamburg, Urteil vom 02.01.2009, Az.: 308 O 255/07 auf aufrecht.de)
Wenn sie also echte Kunststücke sind. Aus meiner laienhaften Beurteilung würde ich höchstens der Liege so etwas zusprechen, kann mir dennoch nicht vorstellen, dass sie in derselben Kategorie wie ein LeCorbousier rangiert.
Für den großen Rest bleibt also „nur noch“ der Geschmacksmusterschutz. design-und-recht.de sagt dazu:
Als Geschmacksmuster wird ein Muster geschützt, das
- neu ist und
- Eigenart hat
Neu ist ein Muster dann, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Muster offenbart worden ist. Eigenart besitzt ein Muster, wenn sich sein Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist, bei diesem Benutzer hervorruft.
Näher wird das leider nicht beschrieben. Wann kann man davon ausgehen, dass ein Muster neu ist und Eigenart hat?

Ich halte diese Frage für Anfänger relevant, weil man sich durch den Nachbau eines geschützten Stückes rechtlich angreifbar macht. Natürlich kann man jetzt sagen „Privatgebrauch, wo kein Kläger, da kein Richter“, aber davon kann man nicht ausgehen. Über Umwege (Besuch, Fotos der Wohnung im Netz o.ä.) kann das bis zum Rechteinhaber gelangen. Oder angenommen, man verkauft das Teil an einen Freund, am Flohmarkt oder gar über etsy, weil man es selber nicht mehr haben will. Dann kann die Rechtsverletzung schnell Folgen haben.

Um so etwas besser einschätzen zu können, würden mich Eure Meinungen interessieren, wann ein Stück geschützt ist. Gerne anhand der Beispiele.
Ich würde gerade die ersten drei Beispiele als nicht geschützt einstufen. Zwei Bretter mit Magneten finde ich jetzt weder arg neu, noch rufen sie bei mir einen gänzlich anderen Gesamteindruck hervor. Das Gleiche bei den Kaffeefilterhalterungen, da es diese in zig Ausführungen (z.T. in gleicher/sehr ähnlicher Ausführung) von den unterschiedlichsten Anbietern auf etsy/im Internet allgemein gibt.
Bei der Liege und der Lampe könnte ich mir schon eher einen Schutz vorstellen, wenngleich es für die Liege auch andere Modelle gibt, die ebenfalls aus vielen Lamellen besteht.

Mich Interessiert Eure Meinungen zu dem Thema, denn von geschützten Möbeln möchte ich lieber die Finger lassen. Dennoch würde ich es – wie gesagt – aber gerne besser einschätzen können, sonst werde ich wohl lange auf gänzlich eigene Inspiration warten müssen.

Gruß
 

ohne_titel

ww-ahorn
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die geschichte des designs ist eine geschichte der nachahmung. niemand kann immer alles, was er macht, in allen teilen neu erfinden. sich an fremder gestaltung zu bedienen wie in einem baukasten, ist legitim und selbstverständlich. fremde gestaltung zu kopieren ist ein plagiat. rechtlich hast du wenig zu befürchten, selbst wenn du so etwas irgendwann gebraucht verkauft, wird dir niemand unterstellen können, das ganze hätte gewerblichen charakter.
 

skicu

ww-birnbaum
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Meine Laienmeinung: solange du nichts in Serie herstellst / gewerblich verkaufst, sehe ich gar kein Problem.
Selbst wenn ein Kunde beim Tischler vorstellig wird und ein Foto eines Designstücks zeigt und einen Nachbau beauftragt, sehe ich kein Problem. Sollte dieser Kunde das Stück jedoch gewerblich weiter verkaufen, wird es für ihn problematisch.

Was du für dich daheim baust tangiert das Urheberrecht oder verwandte Rechtsgebiete aus meiner Sicht nicht.

Gruß
Hannes
 

Sägenbremser

ww-robinie
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Das kannst du in unserem Metier alles vergessen
einen wirksamen Schutz gegen Nachbauten gibt
es einfach nicht. So kann jeder nach Gusto munter
kopieren, plagieren oder einfach etwas schneller die
nachgebauten Möbel zum ahnenden Kunden liefern.

Schon die Variabilität in der Materialkombination sorgt
für eine fast nicht einklagbare Situation. Finanziell gut
aufgestellte Mitbewerber lehnen sich genussvoll zurück
und beobachten mit süffisant verbreiteten Bonmots dein
Ringen um den Bestand deines geistigen Eigentums. Wer
das nicht akzeptieren möchte, sollte sich eher im Bereich
der Kunst etablieren. Dummerweise habe ich das auch so
nicht akzeptieren gewollt, war der Gegenwert einer recht
üppigen Eigentumswohnung was ich dabei eingebüßt habe.

Selbst im etablierten Betrieb der Gestaltung kommt es zu
solchen "Ausrutschern" wenn nach der noch unschuldigen
Präsentation eines evtl. nicht wirklich eigenem Gedankens,
die Vermarktungsmaschine angeworfen wurde und es zur
eher überraschenden Nachfrage im Möbelmarkt kommt. Ob
es der jetzt als Hüter der Produktidentität auftretende Mann,
als Mahnender in seiner Tätigkeit als Prof. für Produktdesign
an einer Berliner Universität noch nachhalten möchte, ist so
nur noch dem eigenen Blick auf seine Vita geschuldet.

Das istfür mich heute nur noch etwas Erlebtes einer eher
nicht so ganz wichtigen Spanne im Leben eines Handwerkers,
hatte aber zu dieser Zeit auch existenzielle Bedrohungen in
meinem Leben mit sich gebracht. Ohne Hilfe meiner Freunde,
Mitarbeiter und der Familie hätte das aber schon zu einem
ernsthaften Problem für mich und meine Firma führen können.

Gruss Harald
 

tiepel

ww-robinie
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Hi,
Ohne die Rechtslage zu kennen.
Aber für mich baue ich was ich will. Wenn ich`s könnte, würde ich auch `ne Rolex bauen.
Ich kann doch für mich bauen, was ich will.
Problematisch wird es doch nur, wenn ich Geld damit verdiene, so meine Sichtweise.
Die Sichtweise eines Heimwerkers, der nur für sich selbst arbeitet.
Gruss Reimund
 

WinfriedM

ww-robinie
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Soweit mir bekannt, sehe ich es ähnlich: Für dich privat kannst du bauen, was du willst. So kenne ich es zumindest aus dem Patent- und Gebrauchsmusterbereich.
 

kurztipp

ww-kastanie
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Hallo,

Aber für mich baue ich was ich will. Wenn ich`s könnte, würde ich auch `ne Rolex bauen.
Ich kann doch für mich bauen, was ich will.

rechtlich dürfte das aber eben leider nicht bei jedem Möbel richtig sein. Sobald ein Gegenstand urheberrechtlich oder per Geschmacksmuster geschützt ist, darf man es eigentlich nicht einfach so kopieren. Deswegen ja dieses Thema. Das ist ja das Gleiche wie bei Musik oder Büchern, die man auch nicht in Gänze kopieren kann, selbst wenns nur für einen selbst ist. Wer ein Buch aus Bibliothek für sich einscannt, dem ist i.d.R. bewusst, dass es nicht erlaubt ist.
Dass im Privaten aller Wahrscheinlichkeit die Wo-Kein-Kläger-Da-Kein-Richter-Regel greift, ist dennoch durchaus bewusst.

Interessant finde ich aber Sägenbremsers Antwort.
Das kannst du in unserem Metier alles vergessen
einen wirksamen Schutz gegen Nachbauten gibt
es einfach nicht. So kann jeder nach Gusto munter
kopieren, plagieren oder einfach etwas schneller die
nachgebauten Möbel zum ahnenden Kunden liefern.

Schon die Variabilität in der Materialkombination sorgt
für eine fast nicht einklagbare Situation.
Kannst Du das eventuell ein wenig näher ausführen, da Du hier offensichtlich Erfahrungen (vor Gericht?) gemacht hast?

Selbst im etablierten Betrieb der Gestaltung kommt es zu
solchen "Ausrutschern" wenn nach der noch unschuldigen
Präsentation eines evtl. nicht wirklich eigenem Gedankens,
die Vermarktungsmaschine angeworfen wurde und es zur
eher überraschenden Nachfrage im Möbelmarkt kommt. Ob
es der jetzt als Hüter der Produktidentität auftretende Mann,
als Mahnender in seiner Tätigkeit als Prof. für Produktdesign
an einer Berliner Universität noch nachhalten möchte, ist so
nur noch dem eigenen Blick auf seine Vita geschuldet.
Den Teil verstehe ich leider nicht. Scheint mir eine Spitze zu ein, die man ohne Hintergrundwissen nicht versteht :emoji_wink:


Danke für die Antworten

Gruß
 

Mitglied 42582

Gäste
Das ist ja das Gleiche wie bei Musik oder Büchern, die man auch nicht in Gänze kopieren kann, selbst wenns nur für einen selbst ist.

Musik und Bücher kannst du Millionenfach im Netz vertreiben und damit ernsthaften finanziellen Schaden anrichten. Versuch mal dein Möbelstück hochzuladen:emoji_grin:

Aber jetzt mal ganz im Ernst. Wolltest du jetzt grössere Mengen deiner Kopien gewerblich herstellen und zum Verkauf anbieten, ohne Angabe des Rechteinhabers und für Geld?

Wenn nicht dann bau einfach das Möbel das du dir vorstellst/haben willst und stell es dir ins Wohnzimmer. Ich denke die Gedankenpolizei wird schon nicht auftauchen und dich für immer verschwinden lassen:emoji_wink:

Abgesehen davon wirst du sowieso nur ähnlich bauen, weil dir eine Verbesserung für dich selber einfallen wird, die vom Original abweicht.
 

Holz-Fritze

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Hallo,

rechtlich dürfte das aber eben leider nicht bei jedem Möbel richtig sein. Sobald ein Gegenstand urheberrechtlich oder per Geschmacksmuster geschützt ist, darf man es eigentlich nicht einfach so kopieren. D
Gruß


Ich war jahrelang patentrechtlich das Bindeglied zwischen Patentanwalt und Firma und kann dir sagen. Urheberschutz und auch jeder anderer Schutz bezieht sich nur auf gewerbliche Zwecke. Du kannst alles für die Privatverwendung nachbauen, sobald Du es verschenkst oder verkaufst fällst du dann darunter.

Was im übrigen eine Kopie im Sinne der Schutzansprüche ist wird in der Regel nach der Anzahl der deutlichen Abweichungen definiert. Es hat sich etabliert, dass es im Design mindestens drei deutliche Abweichungen vom Original geben muss. Aber letztendlich ist dies Auslegungssache des Richters.

PS. in Europa gibt es mittlerweile ein sogenanntes nicht eingetragenes Geschmacksmuster. Sobald du ein Produkt auf den Markt bringst hast du darauf automatisch ein Designschutz. Dies gilt (soweit ich mich erinner) allerdings nur für zwei Jahre und kann nicht verlängert werden.
 

bello

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ranx

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moin,

ich wollte mir schon immer mal eine Mona Lisa in die Küche hängen ... die muss ich mir dann wohl selber malen :confused:

LG uwe
 

kurztipp

ww-kastanie
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Hallo,

Urheberschutz und auch jeder andere Schutz bezieht sich nur auf gewerbliche Zwecke. Du kannst alles für die Privatverwendung nachbauen, sobald Du es verschenkst oder verkaufst fällst du dann darunter.
In diesem Zusammenhang nochmal: Urheberschutz und auch jeder anderer Schutz bezieht sich nur auf gewerbliche Zwecke

Dies beinhaltet auch ein Verschenken. Deswegen sind die Tauschbörsen ja auch illegal.

Also kann es auch dann problematisch werden, sobald ich ein nachgebautes Möbel verschenke? Das ist für Anfänger ja auch nicht uninteressant.

Und wenn ich als Faustregel mehr als drei deutliche Abweichungen habe, dann kann ich es verschenken und könnte ich es womöglich sogar verkaufen?

Gruß
 

blueball

ww-robinie
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Macht euch nicht so ein Gesch***. So lange nix gewerbliches dahinter steckt, wird und kann dir niemand ans Bein pink***.
 

harris

ww-esche
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Ich finde das Thema unter dem Aspekt der Frage interessant, wie man zu neuem eigenen Design kommt. Musiker fangen mit Variationen an, d.h. der punktuellen Abänderung eines bestehenden Stückes - lange bevor sie sich an eigenen Kompositionen versuchen. Insoweit ist das Nachahmen von etwas bestehendem Guten notwendiger Schritt hin zur Erzeugung von Neuem.
 

WinfriedM

ww-robinie
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Interessant ist ja, dass man ganz schnell auch in problematische Situationen kommen kann. Man stelle sich vor, in einer Wohnungsauflösung verkauft man (ohne Wissen auf solche Stücke) alles und macht sich dann strafbar. Selbst wenn man die ganze Wohnungseinrichtung verschenkt, macht man sich strafbar. Streng genommen. Natürlich passiert nahezu nie was.

Man hat sozusagen Stücke in seinem privaten Fundus, die das Potenzial für Rechtsstreitereien haben, sobald sie irgendwer in den Umlauf bringt.
 

Holz-Fritze

ww-robinie
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Hallo,




Also kann es auch dann problematisch werden, sobald ich ein nachgebautes Möbel verschenke? Das ist für Anfänger ja auch nicht uninteressant.

Und wenn ich als Faustregel mehr als drei deutliche Abweichungen habe, dann kann ich es verschenken und könnte ich es womöglich sogar verkaufen?

Gruß

Theoretisch, ich habe aber auch geschrieben es liegt im ermessen des Richters. Die Gesamtanmutung sollte schon deutlich anders sein. Ein Beispiel: Es gibt einen Regal das von vorne aussieht wie ein L. Änderst du jetzt die Radien und kommst so auf drei Abweichungen aber die Gesamtanmutung in einigen Abstand ist trotzdem dieses L könnte es Probleme geben. Als Faustformel kann man auch sagen, ein Laie kennt das Original und sieht die "Kopie" , wenn er dann denkt ach das ist ja von dem Designer oder von der Firma des Originals, dann kann es problematisch werden.

Ich kann nur raten im Zweifel die Finger davon lassen oder den Rechteinhaber des Originals informieren und Ihm Zeit für einen Einspruch geben. So wird es in der Industrie oft gemacht. Eventuell kommt dann der Patentanwalt und sagt du musst noch mehr ändern........
 

Holz-Fritze

ww-robinie
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Interessant ist ja, dass man ganz schnell auch in problematische Situationen kommen kann. Man stelle sich vor, in einer Wohnungsauflösung verkauft man (ohne Wissen auf solche Stücke) alles und macht sich dann strafbar. Selbst wenn man die ganze Wohnungseinrichtung verschenkt, macht man sich strafbar. Streng genommen. Natürlich passiert nahezu nie was.

Man hat sozusagen Stücke in seinem privaten Fundus, die das Potenzial für Rechtsstreitereien haben, sobald sie irgendwer in den Umlauf bringt.

Ja so ist es, allerdings ist der Streitwert ja auch überschaubar wenn es um Einzelstücke geht. Es geht ja immer um den der Gegenseite ergangen Schaden. Problematisch könnte das sein wenn die Einzelstücke im Original sehr wertvoll sind.
 

magmog

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Grundsätzlich gilt bei den gewerblichen Schutzrechten das Gleiche wie bei Patenten:
"Der Patentinhaber hat nicht das Recht, die private Nutzung der patentierten Erfindung zu unterbinden." (u.A. Wikipedia)
Allerdings ist das Recht bei künstlerischen Leistungen ein anderes als das bei den hier diskutierten gewerblichen Schutzrechten. Musik und Bilder unterliegen mit dem Urheberrecht
anderen Gesetzen und können mit den gewerblichen Schutzrechten nicht gleichgesetzt werden.

Außer dem Geschmacksmuster gibt es noch das Gebrauchsmuster im deutschen Recht, bei der zunehmenden Internationalisierung sind ausländische Schutzrechte auch von Belang.
Das DPMA hat leicht verständliche Publikationen dazu im www:
DPMA - Formulare
 

Mitglied 42582

Gäste
Irgendwie geht die ganze Diskussion hier so langsam in richtung Paranoia:eek:

Was irgendjemand zu Hause macht ist doch völligst uninteressant. Wir haben im Schlafzimmer einen InterLübke Schrank und wenn ich der Auffassung bin den nachzubauen, dann mach ich das. So einfach ist das!
Im übrigen würde ich dabei die Konstruktion, die Aufteilung und die Beschläge anders machen, weil die mir nicht so wirklich zusagen:emoji_wink:
Problematisch wäre es in diesem Zusammenhang nur, wenn ich mir Aufkleber drucken lasse und den dann als Schrank von InterLübke verkaufe. Das wäre dann nämlich Betrug.
Ansonsten gehe ich mal davon aus, das Ikea mich nicht verklagt weil ich Topfbänder verwende. TeamSeven ist nicht hinter mir her weil ich Massivholz verwende und Möbel Boss verklagt mich nicht wegen meinen Excenterverbindern im Korpus:rolleyes:

Und ja natürlich muss ich beim Hersteller nachfragen, ob ich 1:1 seine Designs kopieren darf wenn ich vorhabe die zu verkaufen, oder zu verschenken. Aber ansonsten stürmt niemand meine Wohnung weil ich ein paar Magneten in ein Brett eingeklebt habe um meine Schlüssel daran aufzuhängen.

Die Frage war nach Privatpersonen und nicht nach Gewerblichen Anbietern.
 
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