kurztipp
ww-kastanie
- Registriert
- 1. Mai 2015
- Beiträge
- 34
Hallo,
als Beginner der Holzbearbeitung wird man anfangs eher selten von der Muse geküsst. Inspiration muss sich also extern holen. Dies kann über den Blick in Wohnungen anderer, in Bücher oder die Suche im Internet erfolgen. Aber wie sieht es hier mit möglichen Urheberrechtsverletzungen, o.ä. aus?
Nehmen wir mal Pinterest oder die Möbelsparte von Etsy. Beides sind wunderbare Quellen, um schöne Möbel, Einrichtgungsgegenstände oder sonstiges aus Holz Gefertigtes zu finden. Ich nenne einmal fünf Beispiele:
Magnetische Schlüsselablage
Docking-Station/Schmuckablage
Kaffefilterstäner
Lampe aus Holz
Liege aus Holz
Wenn so etwas nachgebaut wird, wird dann gegen Urheberrechte/Gebrauchsmusterschutz verstoßen? Leider habe ich im Internet wenig gefunden, das eindeutige Antworten gibt. Die Seite design-und-recht.de schreibt dazu:
Für den großen Rest bleibt also „nur noch“ der Geschmacksmusterschutz. design-und-recht.de sagt dazu:
Ich halte diese Frage für Anfänger relevant, weil man sich durch den Nachbau eines geschützten Stückes rechtlich angreifbar macht. Natürlich kann man jetzt sagen „Privatgebrauch, wo kein Kläger, da kein Richter“, aber davon kann man nicht ausgehen. Über Umwege (Besuch, Fotos der Wohnung im Netz o.ä.) kann das bis zum Rechteinhaber gelangen. Oder angenommen, man verkauft das Teil an einen Freund, am Flohmarkt oder gar über etsy, weil man es selber nicht mehr haben will. Dann kann die Rechtsverletzung schnell Folgen haben.
Um so etwas besser einschätzen zu können, würden mich Eure Meinungen interessieren, wann ein Stück geschützt ist. Gerne anhand der Beispiele.
Ich würde gerade die ersten drei Beispiele als nicht geschützt einstufen. Zwei Bretter mit Magneten finde ich jetzt weder arg neu, noch rufen sie bei mir einen gänzlich anderen Gesamteindruck hervor. Das Gleiche bei den Kaffeefilterhalterungen, da es diese in zig Ausführungen (z.T. in gleicher/sehr ähnlicher Ausführung) von den unterschiedlichsten Anbietern auf etsy/im Internet allgemein gibt.
Bei der Liege und der Lampe könnte ich mir schon eher einen Schutz vorstellen, wenngleich es für die Liege auch andere Modelle gibt, die ebenfalls aus vielen Lamellen besteht.
Mich Interessiert Eure Meinungen zu dem Thema, denn von geschützten Möbeln möchte ich lieber die Finger lassen. Dennoch würde ich es – wie gesagt – aber gerne besser einschätzen können, sonst werde ich wohl lange auf gänzlich eigene Inspiration warten müssen.
Gruß
als Beginner der Holzbearbeitung wird man anfangs eher selten von der Muse geküsst. Inspiration muss sich also extern holen. Dies kann über den Blick in Wohnungen anderer, in Bücher oder die Suche im Internet erfolgen. Aber wie sieht es hier mit möglichen Urheberrechtsverletzungen, o.ä. aus?
Nehmen wir mal Pinterest oder die Möbelsparte von Etsy. Beides sind wunderbare Quellen, um schöne Möbel, Einrichtgungsgegenstände oder sonstiges aus Holz Gefertigtes zu finden. Ich nenne einmal fünf Beispiele:
Magnetische Schlüsselablage
Docking-Station/Schmuckablage
Kaffefilterstäner
Lampe aus Holz
Liege aus Holz
Wenn so etwas nachgebaut wird, wird dann gegen Urheberrechte/Gebrauchsmusterschutz verstoßen? Leider habe ich im Internet wenig gefunden, das eindeutige Antworten gibt. Die Seite design-und-recht.de schreibt dazu:
Das bedeutet, Möbel und Gebrauchsgegenstände sind urheberrechtlich nur geschützt, wenn sieMöbeln oder sonstigen Gebrauchsgegenständen kommt als Produkten der angewandten Kunst selten ein Urheberrechtsschutz zu. Urheberrechtlich geschützt sind beispielsweise die Wagenfeld Leuchte oder LeCorbousier Möbel.
Im Bereich Möbeldesign bietet sich ein geschmacksmusterrechtlicher Schutz an, denkbar ist auch ein wettbewerbsrechtlicher Schutz vor Nachahmungen, sofern die Voraussetzungen hierfür jeweils vorliegen
Wenn sie also echte Kunststücke sind. Aus meiner laienhaften Beurteilung würde ich höchstens der Liege so etwas zusprechen, kann mir dennoch nicht vorstellen, dass sie in derselben Kategorie wie ein LeCorbousier rangiert.ein hohes Maß an gestalterischer sich von vor bekannten Formen abhebender Originaliät ausweisen und so die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht haben.(Leitzätzliches aus: LG Hamburg, Urteil vom 02.01.2009, Az.: 308 O 255/07 auf aufrecht.de)
Für den großen Rest bleibt also „nur noch“ der Geschmacksmusterschutz. design-und-recht.de sagt dazu:
Näher wird das leider nicht beschrieben. Wann kann man davon ausgehen, dass ein Muster neu ist und Eigenart hat?Als Geschmacksmuster wird ein Muster geschützt, das
- neu ist und
- Eigenart hat
Neu ist ein Muster dann, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Muster offenbart worden ist. Eigenart besitzt ein Muster, wenn sich sein Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist, bei diesem Benutzer hervorruft.
Ich halte diese Frage für Anfänger relevant, weil man sich durch den Nachbau eines geschützten Stückes rechtlich angreifbar macht. Natürlich kann man jetzt sagen „Privatgebrauch, wo kein Kläger, da kein Richter“, aber davon kann man nicht ausgehen. Über Umwege (Besuch, Fotos der Wohnung im Netz o.ä.) kann das bis zum Rechteinhaber gelangen. Oder angenommen, man verkauft das Teil an einen Freund, am Flohmarkt oder gar über etsy, weil man es selber nicht mehr haben will. Dann kann die Rechtsverletzung schnell Folgen haben.
Um so etwas besser einschätzen zu können, würden mich Eure Meinungen interessieren, wann ein Stück geschützt ist. Gerne anhand der Beispiele.
Ich würde gerade die ersten drei Beispiele als nicht geschützt einstufen. Zwei Bretter mit Magneten finde ich jetzt weder arg neu, noch rufen sie bei mir einen gänzlich anderen Gesamteindruck hervor. Das Gleiche bei den Kaffeefilterhalterungen, da es diese in zig Ausführungen (z.T. in gleicher/sehr ähnlicher Ausführung) von den unterschiedlichsten Anbietern auf etsy/im Internet allgemein gibt.
Bei der Liege und der Lampe könnte ich mir schon eher einen Schutz vorstellen, wenngleich es für die Liege auch andere Modelle gibt, die ebenfalls aus vielen Lamellen besteht.
Mich Interessiert Eure Meinungen zu dem Thema, denn von geschützten Möbeln möchte ich lieber die Finger lassen. Dennoch würde ich es – wie gesagt – aber gerne besser einschätzen können, sonst werde ich wohl lange auf gänzlich eigene Inspiration warten müssen.
Gruß