Nichts für ungut, Hubert!
Als Profi kann ich eben nur Auskünfte erteilen, die sich an den Buchstaben des Gesetzes orientieren. Und danach kann ein Anwender - streng genommen - ohne deutsche Betriebsanleitung nicht einmal wissen, wie er seine Maschine für die erste Inbetriebnahme fit machen soll (Transportsicherungen finden und entfernen, korrekt anschließen, einstellen, rüsten, Betriebsbedingungen herstellen...).
Dass das in der Praxis ganz anders aussieht, ist schon klar. Aber die Doku muss sich immer am DAU orientieren (dümmster anzunehmender User). Und: Du glaubst gar nicht, wie oft eine fehlende Betriebsanleitung vorgeschoben wird, um z. B. Zahlungsverzug oder selbst angerichtete Schäden zu begründen...
Alles klar? Versöhnung angenommen
!