Kreissäge Basic 2000 Pro

seschmi

ww-robinie
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Was heisst hier "ungeprüft eingepackt".
Da ist sogar ein Inspection certificate draufgeklebt von Ren Jing Bo.

Ren Jingbo von Bernardo/Austria. Das ist ja auch ein klassisch österreichischer Name. Wir erinnern uns doch alle noch an den beliebten Spielfilm „Jingbo, Jugendjahre einer Kaiserin“ .:emoji_slight_smile:
 

Dirk--

ww-pappel
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Ahoi,

wuerde mich interessieren, die Unterschiede zwischen JET, Bernardo FKS und Basic ein wenig aufzudroeseln.
Mein Eindruck: Oben rum sind sie gleich, Maschinengestell und Saegeaggregat scheinen unterschiedlich !?

Viele Gruesse aus dem Revier, Dirk
 

Dirk--

ww-pappel
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kleines Update:
  • neuer Sägetisch ist auf dem Weg
  • bei der Charge fehlt wohl eine Vorrichtung, die das Durchhängen des Tisches verhinder soll
 
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Hier meine kleine Mägelliste:
  • englische Bedienungsanleitung, welche in Teilen nicht mit der gelieferten Säge übereinstimmt

Hallo Dirk,
das ist ein Produktmangel, weil ein wesentlicher Bestandteil der Maschine fehlt (nämlich die gesetzlich geforderte deutsche Betriebsanleitung).
Sprich: Die Säge ist erst vollständig geliefert, wenn die deutschsprachige Betriebsanleitung nachgereicht ist.
Bis dahin ist die Maschine unvollständig und darf nicht in Betrieb genommen werden.
Ich weiß nicht, ob dir das jetzt hilft. Aber du solltest es wissen.
Gruß
Peter
 

blueball

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Hallo Dirk,
das ist ein Produktmangel, weil ein wesentlicher Bestandteil der Maschine fehlt (nämlich die gesetzlich geforderte deutsche Betriebsanleitung).
Sprich: Die Säge ist erst vollständig geliefert, wenn die deutschsprachige Betriebsanleitung nachgereicht ist.
Bis dahin ist die Maschine unvollständig und darf nicht in Betrieb genommen werden.
Ich weiß nicht, ob dir das jetzt hilft. Aber du solltest es wissen.
Gruß
Peter
Vollkommen richtig :emoji_thumbsup:
 

Hubert A

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Hallo Dirk,
das ist ein Produktmangel, weil ein wesentlicher Bestandteil der Maschine fehlt (nämlich die gesetzlich geforderte deutsche Betriebsanleitung).
Sprich: Die Säge ist erst vollständig geliefert, wenn die deutschsprachige Betriebsanleitung nachgereicht ist.
Bis dahin ist die Maschine unvollständig und darf nicht in Betrieb genommen werden.
Ich weiß nicht, ob dir das jetzt hilft. Aber du solltest es wissen.
Gruß
Peter

Hallo,
es ist ohne Frage natürlich richtig, dass der Hersteller eine Deutsche Betriebsanleitung zur Verfügung stellen muss.
Allerdings auch ausgemachter Blödsinn, dass der gute Dirk die Maschine nicht in Betrieb nehmen darf, wenn diese fehlt.

Gruß
Hubert
 

Hubert A

ww-pappel
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Tut mir leid. Meine Formulierung mit 'ausgemachter Blödsinn' war auch nicht die Feinste. Ich möchte auch nicht in Zweifel ziehen, dass du ein Profi bist.
Fakt ist aber nun mal, dass es nicht Verboten ist, mit der Säge eine Latte zu kürzen.

Versöhnliche Grüße
Hubert
 
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Nichts für ungut, Hubert!
Als Profi kann ich eben nur Auskünfte erteilen, die sich an den Buchstaben des Gesetzes orientieren. Und danach kann ein Anwender - streng genommen - ohne deutsche Betriebsanleitung nicht einmal wissen, wie er seine Maschine für die erste Inbetriebnahme fit machen soll (Transportsicherungen finden und entfernen, korrekt anschließen, einstellen, rüsten, Betriebsbedingungen herstellen...).

Dass das in der Praxis ganz anders aussieht, ist schon klar. Aber die Doku muss sich immer am DAU orientieren (dümmster anzunehmender User). Und: Du glaubst gar nicht, wie oft eine fehlende Betriebsanleitung vorgeschoben wird, um z. B. Zahlungsverzug oder selbst angerichtete Schäden zu begründen...

Alles klar? Versöhnung angenommen :emoji_thumbsup:!
 
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Das stimmt, Stefan. Falls du mich damit meinst: Ich werde mal bei den öffentlichen Institutionen nachfragen, die seit Jahr und Tag meine Betriebsanleitungen prüfen, freigeben und zertifizieren (http://doku-ps.de/qualitaet.html).
Dann sollten wir das Thema aber ruhen lassen. Es driftet langsam ab und hilft dem Fragesteller bei seinem Problem nicht weiter.
 
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