Hi
Für das FA reicht es aus,daß du etwas verkaufst ( oder produzierst ) mit dem du Gewinn erzielen willst.
Würde mit der Handwerkskammer sprechen und mit dem FA.
Klar gilt erst mal " wo kein Kläger da kein Richter ".
Aber es reicht aus,wenn dich irgendjemand meldet um eine Menge Ärger zu bekommen.
Und sei es nur jemand,der mit einem deiner Artikel unzufrieden ist.
Dazu solltest du mal überlegen,wie schnell du auch mit deinem Chef Ärger kriegen kannst.
Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf
Bei deinem Vorhaben MUSST du auf " Nummer Sicher " gehen,anders geht es nicht.
Wir hatten einen Kollegen der sich als Privatverkäufer einige Jahre Geld mit verdient hat Werkzeug aus Insolvenzen auf Ebay weiter zu verkaufen.
Hat er aus Betriebsauflösungen und Insolvenzen ( günstig ) gekauft.
Bis einer mit der Ware unzufrieden war und sich die beiden nicht einigen konnten.
Es erfolgte eine Anzeige,der Käufer hat dem FA gemeldet wie viel Ware unser Kollege in einem bestimmten Zeitraum verkauft hat und das FA wollte wissen,wie viel Gewinn unser Kollege mit gemacht hat.
Als er dabei sehr geringe Gewinne angegeben hat wurde geschätzt.
Der Kollege brauchte einen Anwalt,viel Zeit und gute Nerven um da halbwegs heil wieder rauszukommen.
Und einiges an Kohle hat die ganze Geschichte auch gekostet
Gruß