Kleingewerbe- was darf ich herstellen?

bennyhaase.

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hallo zusammen,

ich bin schreinergeselle und würde gerne hundehütten bauen um sie zu verkaufen.
jetzt weiss ich allerdings nicht, ob ich dies auch machen darf. :confused:
wenn mir da jemand weiter helfen kann wäre das super.

lg
 

Helmut60

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Hallo,

bei einer Gewerbeanmeldung geht es nicht nur um das was man macht, sondern auch um das Wo es gemacht wird. Schreinerei fällt soweit ich weis eher unter "störendes Gewerbe", so das es in einem reinen Wohngebiet Probleme geben kann. Daher solltest du das vorab mit dem Ordnungsamt.. Gewerbeangelegenheiten.., und ggf. deinem Vermieter und den Nachbarn besprechen.

:emoji_slight_smile: Helmut
 

schoental

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Meisterpflicht

Hallo,

also Kleingewerbe gibt es so nicht. Was du meinst, ist warscheinlich die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt.
Um Produkte selbst herstellen zu dürfen, brauchst du einen Meister...
Entweder selbst, oder einen einstellen...

Als Geselle kannst du nur einen Montagebetrieb anmelden, der Fertige Produkte wie z.B. Türen einbaut...

Gruß Alex
 

Mitglied 42582

Gäste
Es gab ein ähnliches Thema bei "Profi fragt Profi". Such dir das mal raus. Bei Serienfertigung gibt es wohl andere Regeln. Abgesehendavon willst du ja keine Tischlerei anmelden, deswegen stellt sich eh erst mal die Frage nach der Meisterpflicht.
 

sif220

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Schönen guten Morgen zusammen,

Die Sache mit dem Meistertitel ist tatsächlich heikel. Den Link zum anderen Post hast Du schon genannt bekommen. Da steht schon sehr viel / alles drin. Im Kern (mind.) 2 Problemkreise.

1. Finanzamt
So lange das "in Maßen" bleibt, kann (d.h. nicht muß!) das Finanzamt dies als sog. "Liebhaberei" erledigen und von den Anforderungen, die am "Gewerbe" hängen absehen. Ist aber immer Einzelfallentscheidung. Feste Summen gibt's hier nicht. Letztlich orientiert sich der Finanzamtler am Gesamten - und läßt da auch sein "Gefühl" mit einfliessen....

2. Handwerkskammer
Ähnlich sieht es hier aus. Ab einem gewissen Umfang gehe ich davon aus, dass die was "meckern" werden. Auch hier wieder. Die Grenzen sind fließend. Spätestens, wenn jemand der HWK steckt, dass da jemand "ein großes Rad dreht", wird es von diese Seite her Nachfragen geben. Wenn man dort dann zum Ergebnis kommt, dass das Ganze zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt dient, bist Du in der Gewerbediskussion drin.

Beim Meistertitel ist - meine ich, habe das aber noch nicht "richtig" geprüft - auch eine Voraussetzung, ob das jemand gewerbsmäßig betreiben möchte. Will heißen, soll das Ganze dem Lebensunterhalt dienen. Mit ein Thema im Rahmen dieser Prüfung ist dann, wie & was von wem da wo verarbeitet wird. Auch hier wieder: Gesamtbild....

Herzliche Grüße

Tom

PS: Meine unmaßgebende Meinung. Solange Du da nicht 20 Hundehütten pro Monat verkaufst, sollte das Ganze unproblematisch sein. So viele Hunde gibts zumindest bei uns ja gar nicht.....
 

bennyhaase.

ww-pappel
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hallo nochmal

ich will ja keine tischlerrei aufmachen.
ich will n paar bretter absägen und zusammenschrauben und als hundehütten verkaufen.
sind ja keine möbel mit DIN vorschriften.
 

Helmut60

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Hallo bennyhase,

wann willst du ein Paar = 2 Hundehütten bauen ? Am Tag... in der Woche... oder im Jahr ?

Ich hab mal ein kleines holzverarbeitendes Kunstgewerbe betrieben. Das fing auch mit "ein Paar" kleinen Dingen an. Gegen 2 Teile pro Woche hatte niemand was. Da liefen 6 Std. in der Woche "die Maschinen" ( el. Laubsäge, Bandschleifer, Rutscher, Oberfräse u. Absaugung, ) Dann fing es an gut zu laufen, und schon gabs die ersten Beschwerden wegen Lärm.... im Keller einer Mietwohnung. Da sich das an.. oder einmieten in einer Werkstatt nicht lohnte war es schnell wieder vorbei mit dem Gewerbe.

Für die Produktionsstätte brauchte ich wg. der Versicherung eine Gewerbeanmeldung... für den Verkauf auf Flohmärkten eine Reisegewerbekarte. Das Finanzamt war mit einfacher Buchführung zufrieden.

.. In Sachen "Nur Hundehütten"... sei noch gesagt, das es reichlich teuer werden kann, wenn sich ein Hund... geschweigedenn ein Kind, an einer Hundehütte verletzt.... . Was passiert wenn du dich beim bau selber verletzt... ? Hier werden immer wieder Infoveranstaltungen für Leute die ein Gewerbe betreiben wollen angeboten. FRag bei dir in der Gegend nach solchen Angeboten und nutze sie !

:emoji_slight_smile: Helmut
 

bennyhaase.

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okay ich sag mal 1-5 pro woche
mit mietern kein problem wohne neben der schreinerrei von meinem chef in meinem eigenem haus mit meiner famillie.
habe dort meine eigene kleine schreiner werktatt eingerichtet.

ich hätte vll noch eine idee:
ich verstehe mich sehr gut mit meinem chef und hätte mir vll gedacht das ich matterial etc kauf, meinem chef sozusagen einen auftrag gebe das er diese teile vorfertigt in der schreinerrei und mir eine rechnung dafür schreibt.
???? würde das gehen???
 

Helmut60

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Das wäre ja dann so...

du gibts deinem Chef in deiner Freizeit einen Auftrag, den er dich in seiner Arbeitszeit machen läßt, dich dafür bezahlt... wofür er dir dann eine Rechnung schreibt. Das geht mit der passenden Anmeldung beim Finanzamt sicher..... wenn sich die Hütten denn für den Preis verkaufen lassen.

Ich hab damals auch die lautstarke Produktion ausgelagert, und Fräsarbeiten von einer Bildhauerei mit CNC machen lassen.... was dem Preis aber nicht bekommen ist.

:emoji_slight_smile: Helmut
 

bennyhaase.

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was müsste ich dann beim finanzamt anmelden?
ich denke mir mal das ich das hinkriegen würde das ich dabei auch was verdienen könnte.
ich bin auch dabei ein kleingewerbe zu eröffnen indem ich und meine frau hunde halsbänder nach maß zu fertigen und würde das in einem bei der gewerbeanmeldung anmelden.
 

Hans-Friedrich

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=> Ihr könnt doch nicht allen Ernstes hier im Forum - öffentlich (!!!!) - zum Steuerbetrug aufrufen! Da stehen sogar Straftatbestände für so was im Raum

Schade, dass es den Gefällt-mir-Button nicht mehr gibt.

Ja, sehr toll.
Aber den ganzen Möchtegernsteuerberatern hier ist das naheliegendste immer noch nicht eingefallen.

Die Einzigen, die hier wirklich und sicher beraten können, sind Steuerberater oder Finanzbeamte. Jedes Finanzamt hat jemanden, der sich mit solchen Situationen auskennt und genau sagen kann, was wie möglich ist.

Das ist auf jeden Fall besser als sich auf Spekulationen wie:
PS: Meine unmaßgebende Meinung. Solange Du da nicht 20 Hundehütten pro Monat verkaufst, sollte das Ganze unproblematisch sein.
oder:
Gegen 2 Teile pro Woche hatte niemand was.
zu verlassen

Und bei Mutmaßungen wie:
Um Produkte selbst herstellen zu dürfen, brauchst du einen Meister
hilft die örtliche Handwerkskammer. Auch die Jungs sind da recht umgänglich.
Das sind nicht alles die bösen Buben, die nur das schlechteste wollen. Genau wie die Finanzbeamten beraten die lieber vorher vernünftig als nachher Strafen zu verhängen. Man muss sich nur Rechtzeitig darum kümmern und sollte sich nicht auf "vielleicht" und "ich denke" verlassen.
 

predatorklein

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Hi

Für das FA reicht es aus,daß du etwas verkaufst ( oder produzierst ) mit dem du Gewinn erzielen willst.

Würde mit der Handwerkskammer sprechen und mit dem FA.
Klar gilt erst mal " wo kein Kläger da kein Richter ".
Aber es reicht aus,wenn dich irgendjemand meldet um eine Menge Ärger zu bekommen.
Und sei es nur jemand,der mit einem deiner Artikel unzufrieden ist.

Dazu solltest du mal überlegen,wie schnell du auch mit deinem Chef Ärger kriegen kannst.
Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf :emoji_wink:

Bei deinem Vorhaben MUSST du auf " Nummer Sicher " gehen,anders geht es nicht.

Wir hatten einen Kollegen der sich als Privatverkäufer einige Jahre Geld mit verdient hat Werkzeug aus Insolvenzen auf Ebay weiter zu verkaufen.
Hat er aus Betriebsauflösungen und Insolvenzen ( günstig ) gekauft.

Bis einer mit der Ware unzufrieden war und sich die beiden nicht einigen konnten.
Es erfolgte eine Anzeige,der Käufer hat dem FA gemeldet wie viel Ware unser Kollege in einem bestimmten Zeitraum verkauft hat und das FA wollte wissen,wie viel Gewinn unser Kollege mit gemacht hat.

Als er dabei sehr geringe Gewinne angegeben hat wurde geschätzt.
Der Kollege brauchte einen Anwalt,viel Zeit und gute Nerven um da halbwegs heil wieder rauszukommen.

Und einiges an Kohle hat die ganze Geschichte auch gekostet :emoji_frowning2:

Gruß
 

sif220

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Schönen guten Abend Hans Friedrich,

... ich bin Jurist und hab 2 juristische Staatsexamina. Da traue ich mir - durchaus - zu, eine Meinung zu haben; und die auch wie oben dargestellt zu begründen. Das "sollte" bezieht sich darauf - wie ausgeführt - dass das Ganze eine Einzelfallentscheidung ist. Jeder, der sich dann mit dem konkreten Fall befasst, die Gründe und die Umstände kennt, kann zu einem anderen Ergebnis kommen. Da gibt's kein "richtig" oder "falsch".

Wenn Du in eine Kanzlei kommst, nach den Erfolgsaussichten einer Klage fragst, wird Dir KEIN seriöser Anwalt sagen: klar, dass gewinnen wir mit 100 % Sicherheit. Wenn er es doch macht, ist er schlicht blöde. Verliert er den Prozess, nimmt ihn der Mandant in die Haftung.

Schönen Abend.

Tom
 

Hans-Friedrich

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Schönen guten Abend Hans Friedrich,

... ich bin Jurist und hab 2 juristische Staatsexamina.

Aha, ein Profi. Leider hab ich mir nicht die Muehe gemacht, saemtliche Userprofile vorher zu studieren. Sollte ich naechstes mal machen. Mea culpa.


Das "sollte" bezieht sich darauf - wie ausgeführt - dass das Ganze eine Einzelfallentscheidung ist.

Leider wirke eben genau das "sollte" auf mich wie ein Ausspruch eines Hobbyfinanzberaters. Mit dem Wissen, dass das von einem Juristen kommt, liest sich das dann in der Tat anders.
Gerade du als Jurist kannst aber vielleicht meine Gedanken hinter meinem Post nachvollziehen. Denn wie viele Mandanten kommen zu dir und haben schon eine "Beratung" von "Bekannten" bekommen, die sich natuerlich super auskennen?
 
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