Kabelquerschnitt 3x ?mm³?

magmog

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Guuden,

ich will keine schlafenden Hunde wecken und auch keine Wallbox anmelden müssen.
Ladezeit ist massig vorhanden.
Ich denke, es wird auf Steckverbindungen mit blauen 16-er CEEs, und 3x4² hinauslaufen.
Adapter kurz vorm KFZ von CEE auf Schuko sollte auch legal sein, hoffe ich.

Vielen Dank an Alle, für die rege Teilnahme und den wertvollen Input!!
 

chris216

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Ein Elektroauto, das ohne Wallbox daheim lädt, hat offensichtlich ein mobiles Ladegerät dabei. Das endet auf Schuko oder CEE16, je nach Ausführung. Schuko ist kein besonders geeigneter Steckverbinder, weil oft nur auf 10A ausgelegt; da ist CEE blau schon schicker.

Und: wenns eine allgemein zugängliche Tiefgarage ist, dann willst du vielleicht auch verhindern, dass sich jeder einfach auf deinen Strom aufsteckt - den CEE-blau-Schuko-Adapter haben andere dann eben nicht ständig dabei.
 

Ossei

ww-eiche
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Hallo zusammen,

das Kabel fest zum Stellplatz zu legen sowie das Auto in der Garage zu laden, kann dir keiner verbieten bzw. dir muss die Möglichkeit dazu gegeben werden. Das hat der Gesetzgeber so geregelt - Stichwort GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz).

Nur falls sich da wer quer stellt.

Gruß, Matthias
 

Komihaxu

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Ich denke, es wird auf Steckverbindungen mit blauen 16-er CEEs, und 3x4² hinauslaufen.
Adapter kurz vorm KFZ von CEE auf Schuko sollte auch legal sein, hoffe ich.
2 Steckverbinder sind noch schlechter, als wenn du gleich auf eine Schuko-Dose gehst.

ich will keine schlafenden Hunde wecken und auch keine Wallbox anmelden müssen.
Die TAB spricht von einer Anmeldepflicht für "Ladeeinrichtungen". Welcher Stecker da dranhängt, ist egal.
Macht also keinen Unterschied, ob du den Schuko-Ladeziegel oder eine ordentliche Wallbox montierst.

Dafür gibt es bei beiden nur eine Anmeldepflicht, verbieten kann man es dir nicht (Genehmigungspflicht erst oberhalb 12 kW).
 

chris216

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Macht also keinen Unterschied, ob du den Schuko-Ladeziegel oder eine ordentliche Wallbox montierst.

Das Stichwort hier ist "montierst". Der Ladeziegel soll sicher mitnehmbar bleiben, damit ist das keine permanente Ladevorrichtung.
Wenn das so wäre, müsste ich ja jedesmal, wenn ich mich beim Schwager auf die Steckdose in der Garage stecken, vorher nen Anmeldung stellen... :emoji_thinking:
 

uli2003

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Der Ladeziegel soll sicher mitnehmbar bleiben, damit ist das keine permanente Ladevorrichtung.
Auch ortsveränderliche Ladegarnituren müssen laut NAV §19 Abs.2 angemeldet werden, wenn auch die VDE AR-N 4100 dies erst ab 3,6kVA fordert.
Dann wird ggf. auch die Badezimmersteckdose zur Ladeeinrichtung.
 

chris216

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Wo in deiner zitierten Niederspannungsanschlussverordnung steht denn das? "Ortsveränderlich" kommt da nicht vor.

Edith: Sorry, "Ortsfest" kommt da auch nicht vor - klassischer Verordnungs-Schwachsinn.
 
Zuletzt bearbeitet:

brubu

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Hallo zusammen
Bei uns müsste theoretisch jeder zusätzliche Verbraucher vom Installateur angemeldet werden. Das macht für den Netzbetreiber Sinn damit er weiss
wie stark sein Netz maximal belastet werden kann. Aber wer meldet schon jede zusätzliche Maschine? Eine grosse Rolle spielt der Gleichzeitigkeits-faktor und der ist meist nicht so hoch bei manuell bedienten Anlagen, bei automatischen Anlagen wie auch Ladegeräten kann die zusätzliche Netzbelastung erheblich sein und daher die Meldepflicht gut zu verstehen.
Gruss brubu
 

Komihaxu

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Wenn das so wäre, müsste ich ja jedesmal, wenn ich mich beim Schwager auf die Steckdose in der Garage stecken, vorher nen Anmeldung stellen... :emoji_thinking:
Edith: Sorry, "Ortsfest" kommt da auch nicht vor - klassischer Verordnungs-Schwachsinn.
Du scheinst nicht verstanden zu haben, warum du deine Ladeeinrichtung - egal wie die aussieht - anmelden sollst.

Das ist in deinem eigenen Sinne. Wenn dem Netzbetreiber in einem Ortsteil mehr und mehr Ladeeinrichtungen gemeldet werden, ist das der Anlass, einmal die Versorgungsinfrastruktur auf den veränderten Bedarf zu prüfen, bevor die Lichter mal ausgehen.
Oftmals sind Reserven vorhanden, aber nicht überall wird der Ortsnetztrafo darauf vorbereitet sein.
Wenn du woanders deinen Ladeziegel mal für 6 Stunden einsteckst, interessiert das nicht. Auch wenn bei dir mal für ne Stunde die Kreissäge läuft, nivelliert sich das. Aber tägliche Dauerlasten sind von Belang. Durchlauferhitzer musst du auch anmelden.
 

chris216

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Ich fahre einen Enyaq, die Wallbox ist selbstverständlich angemeldet. Als Nebengewerbs-Elektriker hab ich im letzten Jahr zig Wallboxen installiert, alle sind angemeldet und gefördert worden.

Der Schwachsinn liegt bei "Anmeldepflicht auch für 3,6kW" und "Anmeldepflicht mobiler Spontan-Ladung" - zumindest ist letztere nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
 
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