seschmi
ww-robinie
Das Zauberwort wurde ja schon genannt: "Dokumentation". Wurde ja von "Besserwisser" und Uli schon so geschrieben.
Es muss ja eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, und zwar sinnvollerweise spezifisch für die Tätigkeit des "Helfers". Dort müssen die Gefahren genannt werden und Maßnahmen zur Verringerung dieser Gefahren. Das kann dann z.B. eine Unterweisung sein, oder ein Kurs, oder das Verbot, eine bestimmte Arbeit durchzuführen oder Maschine zu bedienen.
Und auch diese Maßnahmen müssen dokumentiert sein, d.h. es muss irgendwo stehen, wer wann von wem unterwiesen wurde und was der Inhalt war. Am besten irgendwelche Schulungsunterlagen gleich mit abheften. Ein richtiger Kurs hat natürlich den Vorteil, dass das alles automatisch und korrekt dokumentiert ist.
Also immer an die ganze "Kette" denken. Wenn irgendwas passiert, ist es nämlich nicht unwahrscheinlich, dass die BG (oder andere Rechtsorgane) das nachvollziehen möchte. Und dann sieht es halt doof aus, wenn in der Gefährdungsbeurteilung steht, dass unterwiesen wurde, aber sich keiner mehr erinnern kann, wann, wie und wo diese Unterweisung stattgefunden hat, ob der Unterweisende überhaupt selbst qualifiziert und so weiter.
Im schlimmsten Fall geht es ja doch um erheblich Geld: Alleine Operation, Krankenhaus und Reha kosten die BG Zehntausende, und wenn dann noch eine Berufsunfähigkeit im Raum steht, werden es Hunderttausende. Und was nicht dokumentiert ist, hat im Zweifelsfall nicht stattgefunden.
Es muss ja eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, und zwar sinnvollerweise spezifisch für die Tätigkeit des "Helfers". Dort müssen die Gefahren genannt werden und Maßnahmen zur Verringerung dieser Gefahren. Das kann dann z.B. eine Unterweisung sein, oder ein Kurs, oder das Verbot, eine bestimmte Arbeit durchzuführen oder Maschine zu bedienen.
Und auch diese Maßnahmen müssen dokumentiert sein, d.h. es muss irgendwo stehen, wer wann von wem unterwiesen wurde und was der Inhalt war. Am besten irgendwelche Schulungsunterlagen gleich mit abheften. Ein richtiger Kurs hat natürlich den Vorteil, dass das alles automatisch und korrekt dokumentiert ist.
Also immer an die ganze "Kette" denken. Wenn irgendwas passiert, ist es nämlich nicht unwahrscheinlich, dass die BG (oder andere Rechtsorgane) das nachvollziehen möchte. Und dann sieht es halt doof aus, wenn in der Gefährdungsbeurteilung steht, dass unterwiesen wurde, aber sich keiner mehr erinnern kann, wann, wie und wo diese Unterweisung stattgefunden hat, ob der Unterweisende überhaupt selbst qualifiziert und so weiter.
Im schlimmsten Fall geht es ja doch um erheblich Geld: Alleine Operation, Krankenhaus und Reha kosten die BG Zehntausende, und wenn dann noch eine Berufsunfähigkeit im Raum steht, werden es Hunderttausende. Und was nicht dokumentiert ist, hat im Zweifelsfall nicht stattgefunden.