Interessante Angebote im Netz gefunden - Empfehlungen 2

Mitglied 59145

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Meiner Auffassung nach ist das erstmal nur ein Angebot. Dem kann auch dein Gesicht einfach nicht passen. Solange er dir nicht bestätigt dass ihr euch handelseinig seid, ist noch kein Vertrag zu Stande gekommen.
 

catalano

ww-ahorn
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Die Juristen nennen das invitatio ad offerendum, die Einladung für den Käufer ein Angebot abzugeben. Der Verkäufer ist da völlig frei in der Entscheidung, ob er das Angebot des potentiellen Käufers annimmt. Zu unterscheiden ist das von den Ebay Auktionen, bei denen bei Ablauf der Zeit zum Maximalgebot ein Kaufvertrag zustande kommt.
 

Schwabe93

ww-kastanie
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Eine Anzeige Ebay Kleinanzeigen stellt lediglich ein „invitatio ad offerendum“ dar.
Du wirst also aufgefordert, dem Verkäufer ein Angebot zu machen.
 

Mitglied 24010 keks

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Die Juristen nennen das invitatio ad offerendum, die Einladung für den Käufer ein Angebot abzugeben. Der Verkäufer ist da völlig frei in der Entscheidung, ob er das Angebot des potentiellen Käufers annimmt.
Das verstehe ich nicht. Wo ist da der Unterschied zu einem Preisschild an einem Artikel in einer Ausstellung? Wenn jemand etwas zu einem Preis anbietet und ich nehme das Angebot an, haben wir einen Vertrag. Oder nicht???
 

TobiBS

ww-robinie
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Das verstehe ich nicht. Wo ist da der Unterschied zu einem Preisschild an einem Artikel in einer Ausstellung? Wenn jemand etwas zu einem Preis anbietet und ich nehme das Angebot an, haben wir einen Vertrag. Oder nicht???
Ist kein Unterschied, auch in einem Supermarkt machst du dem Kassierer/der Kassiererin ein Angebot den Artikel zu dem Preis zu kaufen, den du am Regal gesehen hast. Mit dem an der Kasse angezeigten Preis wird dieser bestätigt oder du sagst nö, der höhere angezeigte Preis passt mir nicht. Invitatio in der Wikipedia
Merkwürdig finde ich nur, dass Juristen diesen Sachverhalt auch auf das Online-Shopping übertragen haben und dort annehmen, dass erst eine Bestellannahme-E-Mail der Vertragsschluss sei. Dem kann ich mit gesundem Menschenverstand nicht mehr folgen, da das Shop-System genau wissen kann, ob ein Artikel vorrätig ist und zu welchem Preis es verkauft werden soll.
 

Manuel_

ww-robinie
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Merkwürdig finde ich nur, dass Juristen diesen Sachverhalt auch auf das Online-Shopping übertragen haben und dort annehmen, dass erst eine Bestellannahme-E-Mail der Vertragsschluss sei. Dem kann ich mit gesundem Menschenverstand nicht mehr folgen, da das Shop-System genau wissen kann, ob ein Artikel vorrätig ist und zu welchem Preis es verkauft werden soll.

Ohne auf das juristische eingehen zu wollen, zwei Überlegungen hierzu.

Nicht jeder Onlineshop ist vollautomatisch, somit kann es sehr wohl sein, dass mehr Bestellungen eingehen, als Produkte verfügbar sind.
Und auch der Händler hat das Recht einen Vertrag wegen Irrtums anzufechten. Also selbst wenn die Regelung anders wäre, müsste er z.B. Preisfehler nicht liefern und es hätte aber mehr "Papierkrieg" zur Folge.

Viele Grüße
Manuel
 

Patworker

ww-ulme
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Das verstehe ich nicht. Wo ist da der Unterschied zu einem Preisschild an einem Artikel in einer Ausstellung? Wenn jemand etwas zu einem Preis anbietet und ich nehme das Angebot an, haben wir einen Vertrag. Oder nicht???
Wenn jemand DIR etwas anbietet und du nimmst es an, dann kommt ein Vertrag zustande. Bei dem obigen Inserat zeigt der Käufer nur generell an, dass er etwas verkaufen möchte. Es könnte ja durchaus sein, dass mehrere Personen das Angebot annehmen möchten und dies dem Verkäufer auf verschiedenen Wegen wie Brief, Telefon oder E-Mail mitteilen, bevor er die Anzeige löscht. Der Verkäufer kann aber z.B. nur eine Maschine verkaufen. Wer sollte dann einen Rechtsanspruch haben? Der erste der zugesagt hat, oder der erste dessen Zusage beim Verkäufer ankam? Und bei mündlicher Zusage wird der Nachweis besonders schwierig...

Zudem besteht auch noch Vertragsfreiheit, d.h. der Verkäufer kann sich aussuchen an wen er verkauft oder nicht, z.B weil ihn der potentielle Käufer an seinen alten Ausbilder erinnert.

Weiterhin ist der Preis als einer der wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) noch nicht bestimmt, sondern soll verhandelt werden. VB bedeutet nämlich nicht, dass er nur geringer werden kann. Somit könntest Du auch in dieser Hinsicht gar kein Angebot annehmen.
 

McIlroy

ww-eiche
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Die 625e würde ich eh nicht unbedingt empfehlen. Ok, für 110€ wäre es vielleicht interessant, ich habe für meine neu bei Amazon im Angebot auch nur 350€ bezahlt.

Man merkt ihr aber halt an, dass die Konstruktion schon einige Jährchen auf dem Buckel hat. Ich nutze sie weder handgeführt noch im Frästisch gerne.
- Keine Höhenverstellung von der Fußplatte aus, man muss sich was basteln
- Die Feineinstellung mit der geteilten Mutter ist ein Krampf, passiert öfter, dass sie einem einfach durchrutscht, und die Federn haben sehr viel Kraft. Es gibt ne bessere Feineinstellung zum Nachrüsten aber kostet halt auch wieder extra
- Spindelarretierung braucht auch viel Kraft und liegt meiner Meinung nach ungünstig, ich nehme daher eigentlich immer zwei Maulschlüssel

Irgendwie ist an der Maschine alles etwas grob und schwergängig (passt zum Design :emoji_slight_smile:). Kraft hat sie natürlich mehr als genug, aber es gibt heute bessere Alternativen.
 

lasos84

ww-esche
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Kannst Du was zu dem Gerät sagen? Steht bei mir um die Ecke, und ich bin schwer genervt von meiner ratternden, unrund laufenden TBM.
 
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