Hi,
auch eine Besonderheit, die ich lange nicht wusste:
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs ist, darf man die Anhängelast des Fahrzeugs mit der Stützlast der Anhängekupplung überschreiten. (au Mann, bin ich jetzt Jurist, so wie ich das geschrieben habe?
)
Die Stützlast zählt dann zum Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
Gruß Reimund
auch eine Besonderheit, die ich lange nicht wusste:
Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs ist, darf man die Anhängelast des Fahrzeugs mit der Stützlast der Anhängekupplung überschreiten. (au Mann, bin ich jetzt Jurist, so wie ich das geschrieben habe?
Die Stützlast zählt dann zum Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.
Gruß Reimund