Holzhandel - Wurmbefall

weissbuche

ww-robinie
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Moin,
die Tegernseher Gebräuche gelten für den inländischen Handel mit inländischen Rund-, Schnittholz, Holzwerkstoffen und anderen Holzwaren. Sie sind Handelsbrauch. Sie werden überwiegend im Handel mit Nadelholz angewendet. Entscheidend wäre für mich die DIN EN 975. Wenn man sich das durchliest, ist Insektenbefall im Kernholz in allen Qualitätsklassen nicht zulässig, bzw.nur zulässig mit Querschnittreduzierung. Insektenbefall im Splint auch nur mit Querschnittreduzierung. Man müßte schauen, welche Qualitätsklasse auf dem Lieferschein steht. Ist auf jeden Fall ein Mangel und hat meiner Meinung nichts mit Kulanz zutun. Die Händler drehen solche Stücke gern Privatleuten an, in der Hoffnung, daß denen der Aufwand für Reklamation usw. zu hoch ist. Also ich würde darauf bestehen, das das Holz zurück genommen wird.
Auch ich bin der Meinung, daß eigentlich zuviel Holz nicht vernünftig eingesetzt wird, daß rechtfertigt aber nicht den Verkauf von Feuerholz als s.g. Wildeiche.:emoji_wink:
Ich weiß, das das viele anders sehen, ist aber bei mir so. Gestockte oder einfach ungedämfte Buche macht die Buche interessanter, da bin ich ganz bei teluke, aber bei Wildeiche schüttels mich.
Meint Eckard
 

Mitglied 59145

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Kann Eckard da zustimmen, ergänzen möchte ich nur, dass ein Händler noch tgrundlegend ein schlechter Mensch sein muss. Manches sieht er einfach nicht.
 

hobel911

ww-ahorn
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Hallo,
wenn du dir das Holz selbst ausgesucht hast fällt das finde ich unter leider….
eine angebissene Wurstsemmel kann man auch nicht zurückgeben.
Mit freundlichen Grüßen
 

Mitglied 59145

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Nein. Es gibt offensichtliches und nicht so gut zu sehendes. Erstmal Kontakt, dann weiter schauen, nicht gleich alles schwarz malen.

Damit wir uns wegen solcher Sachen streiten, muss man schon ein sehr merkwürdiges Verhalten an den Tag legen.

Als Händler willst du wenig Stress und Kosten.
 

Lorenzo

ww-robinie
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Hallo,
wenn du dir das Holz selbst ausgesucht hast fällt das finde ich unter leider….
eine angebissene Wurstsemmel kann man auch nicht zurückgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn ich in ne von mir ausgesuchte Semmel beiss, und da Würmer drin sind, dann tut der Verkäufer gut dran sie zurück zu nehmen und mir den Kaufpreis zu erstatten.. Nur um mal in dem etwas ungünstig gewählten Vergleich zu bleiben. :emoji_wink:
 

pedder

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wenn du dir das Holz selbst ausgesucht hast fällt das finde ich unter leider….
eine angebissene Wurstsemmel kann man auch nicht zurückgeben.
Wenn ich da zwei Fliegen finde, ganz sicher!

Es ist ja so, dass die meisten Mängel nicht sofort erkennbar sind. Sonst würde man die Lieferung ja nicht akzeptieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich vermute, da kam so 50% Privatzuschlag drauf ggü. Gewerbekunden.
Die Händler drehen solche Stücke gern Privatleuten an, in der Hoffnung, daß denen der Aufwand für Reklamation usw. zu hoch ist.
Huch, was muss ich denn da lesen? Ist das wirklich so das private Abnehmer schlechter gestellt sind? Oder habe ich bei meinen zwei Holzhändlern einfach nur Glück? Oder ich habe es noch nicht bemerkt? Ich rufe immer vorher an und frage ob die gewünschte Sorte und Stärke am Lager ist und was der Kubikmeter kostet. Der eine Händler hat Staffeln (<0,5m^3, <1m^3, <5m^3, alles darüber) und der kleinere hat einen Fixpreis. Bis vor 2-3 Jahren gab es die Liste sogar gedruckt für alle was heute natürlich nicht mehr sinnvoll ist wegen der dynamischen Preisentwicklung. Und absichtlich Mist, Reste oder gemischte Partien wurden mir noch nicht angeboten. Wenn es ein Restestapel aus unterschiedlichen Bäumen ist wird man drauf hingewiesen.
 

hobel911

ww-ahorn
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Hallo,
Wenn du die Würmer vorher siehst , beißt du sicher nicht hinein.
Holzkauf ist Vertrauensache.
Ich beziehe seit 30 Jahren beim gleichen Holzhändler,
da funktioniert das telefonisch.
Der Verkäufer weiß mittlerweile was er mir nicht schicken soll.
 
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CKU87

ww-birke
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Hui, hui, hui, hier ging es ja rund die letzten Stunden.

Also vorweg wollte ich auf jeden Fall sagen, dass ich Montag erstmal beim Händler anrufe und lieb nachfrage ob wir das irgendwie lösen können, zumal ich ja weiterhin dort kaufen möchte. Und ich bin jetzt einmal positiv gestimmt, da der Händler wirklich nett und hilfbereit war und mir die Ware auch zügig, zu vernünftigen Kosten geliefert hat.

Da ich - wie man merkt - kein Profi bin und eben in Summe, wenn es hoch kommt bisher nur eine handvoll Käufe beim Holzhandel getätig habe, dachte ich, ich frage hier einfach mal nach. Aber ja, in erster Linie rufe ich morgen da mal an. Will ja auch nicht, dass ein Händler zu unrecht beschuldigt wir, wo er ja bisher nicht mal etwas davon weiss (übers Wochenende sind sie ja geschlossen, da hätte ich keinen sprechen können). Daher gibts auch keinen Händlernamen.

Zur Frage was vereinbart wurde: Natürlich Möbelholz. Ich habe dem Lagermitarbeiter direkt mitgeteilt, dass das Holz für ein Bett ist und das ich für den Rahmen eine 65er Bohle will. Das sollte also kein Thema sein.

Zur Frage der Qualität: Guter Punkt, steht leider nichts in der Rechnung und im Lieferschein. Nur der Vermerk „Kammertrocknung“.

Zum Preis: Ja, der Lagermitarbeiter sagte auch zu mir, dass sie (soweit ich mich recht erinnere) 30% gegenüber Gewerbekunden aufschlagen. Für mich kein Thema, ich mache es als reines Hobby und kaufe wenig. Der Schreiner kommt regelmässi, muss damit gewinnorientiert wirtschaften und verdient damit seine Brötchen. Da gönne ich ihm den Preis gern. Ist aber nur meine Sicht der Dinge.

Edit: Im Übrigen sehe ich jetzt erst, dass der Händler die 65er stark zu meinen Gunsten berechnet hat. 300 cm Lännge stimmen nicht. Wie man im Bild vom ersten Post sieht wurde die Bohlen in der Mitte geteilt und beide Stücke sind über 240 cm lang (ich sprach ja eingangs von rund 500 cm).
 

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ChristophW

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Also es kann auch gut sein das der Händler die gar nicht zurück haben will, er kann die ja im Prinzip auch nur entsorgen und Rücktransport kostet ja auch etwas.

Auch wenn du Montag erst anrufst solltest du dir schon mal Gedanken machen:
  • Benötigst du Ersatz oder wäre eine Gutschrift denkbar
  • Würdest du die Bohle ggf. "entsorgen" oder bestehst du auf Rücknahme
  • Kannst du ggf. die Bohle anderweitig nutzen und wäre somit auch ein deutlicher Preisabschlag denkbar (und wie viel damit es für dich Ok ist)
 

gand-alf

ww-esche
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Länge rede, kurzer Sinn, mir gefällt die wildeichen Geschichte auch und außerdem finde ich es gut, dass das Holz nicht mehr im Ofen landet.
Ich hatte einmal ein Erlebnis auch mit Eiche. Der Verkäufer stellt Waschtische aus der Eiche her. Die Ware war C-Qualität; er sagte, er würde auch gerne noch mehr Äste haben wollen,w eil die Kunden es verlangen. Aber schlechter als C konnte er nicht einkaufen ...
Hat man Äste im Tisch, dann sieht halt jede(r), dass es Massivholz ist und kein "künstliches" Produkt :emoji_grin:
Grüße
Reinhard
 

Mitglied 59145

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Da muss man halt differenziert gucken.

Habe ich meine ganze Einrichtung aus Eiche, ist das schnell zuviel. Habe ich einzelne Stücke, finde ich das sehr attraktiv.

Halt passend für den Zweck.

Wem das nicht reicht, der nimmt halt was aus den Links in meiner Signatur.
 
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