Holz-Fritze
ww-robinie
Wir hatten das Thema letztens erst im Unterricht, daher hier, obwohl das sicher viele nicht gern hören: Der Beruf des Tischlers fällt in Deutschland nicht mehr unter die Meisterpflicht. Ein Geselle kann eine Tischlerei führen! Er darf nur nichts machen, was potenziell in die Statik von Gebäuden eingreift, dann muss ein Meister oder ein Statiker zu Rate gezogen werden.
Ob das so entsprechend auch auf Ungelernte übertragen werden kann, weiß ich nicht. Aber es gibt ja wirklich viele Kleingewerbe, und so lange du nicht "Tischlerei" oder sogar was mit "Meister" in den Namen nimmst/nehmen willst, können die da glaube ich nichts gegen sagen. Ist jetzt aber nur meine Einschätzung.
Na dann lies mal das hier: http://www.existenzgruender.de/Shar...B-Handwerksordnung.pdf?__blob=publicationFile
Ich habe mich damit mal ausführlich beschäftigt und kann auch nur raten sich bei offiziellen Stellen Rat zu holen. Sonst kommt sowas dabei raus.
Und im Zweifel lieber die Finger davon lassen, bis es rechtssicher geklärt.