Hobbyschreiner und Gewerberecht...

Holz-Fritze

ww-robinie
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Wir hatten das Thema letztens erst im Unterricht, daher hier, obwohl das sicher viele nicht gern hören: Der Beruf des Tischlers fällt in Deutschland nicht mehr unter die Meisterpflicht. Ein Geselle kann eine Tischlerei führen! Er darf nur nichts machen, was potenziell in die Statik von Gebäuden eingreift, dann muss ein Meister oder ein Statiker zu Rate gezogen werden.

Ob das so entsprechend auch auf Ungelernte übertragen werden kann, weiß ich nicht. Aber es gibt ja wirklich viele Kleingewerbe, und so lange du nicht "Tischlerei" oder sogar was mit "Meister" in den Namen nimmst/nehmen willst, können die da glaube ich nichts gegen sagen. Ist jetzt aber nur meine Einschätzung.

Na dann lies mal das hier: http://www.existenzgruender.de/Shar...B-Handwerksordnung.pdf?__blob=publicationFile

Ich habe mich damit mal ausführlich beschäftigt und kann auch nur raten sich bei offiziellen Stellen Rat zu holen. Sonst kommt sowas dabei raus.

Und im Zweifel lieber die Finger davon lassen, bis es rechtssicher geklärt.
 

LokisWeib

ww-fichte
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Dann muss ich wohl doch mit meiner Lehrerin schimpfen. Asche auf mein Haupt :eek: Tja, dann kann ich mich wohl nur den Stimmen der Vernunft anschließen:emoji_open_mouth:ffizielle Stellen befragen. Sonst antworten dir so Leute wie ich :emoji_wink:
 

civil engineer

ww-robinie
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Na schön, und jetzt mal die blöde Frage: Was genau fällt (in DE) unter "Schreiner- bzw Tischlerarbeit"? Etwa ALLE Arbeiten am Werkstoff HOLZ?

Hallo,

sicher nicht alle Arbeiten am Werkstoff Holz. Willst Du einen Dachstuhl aus Holz abbinden und errichten, wäre dies z. B. dem Zimmererhandwerk zuzuordnen.

Einen überblick gibt die Tischlermeisterverordnung. Hier
§ 2 TischlMstrV - Einzelnorm
insbesondere (2) Nr. 8 bis 13 würde ich mal sagen.

Gruß
 

Holz-Fritze

ww-robinie
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Dann muss ich wohl doch mit meiner Lehrerin schimpfen. Asche auf mein Haupt :eek: Tja, dann kann ich mich wohl nur den Stimmen der Vernunft anschließen:emoji_open_mouth:ffizielle Stellen befragen. Sonst antworten dir so Leute wie ich :emoji_wink:

Na ja was Lehrer erzählen muss nicht immer stimmen. Was ich da schon alles erlebt habe.....
 

predatorklein

ww-robinie
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Moin

Was hier an Halbwahrheiten Vermutungen usw.vom Stapel gelassen wird ist schon erschreckend.

Dem stimme ich zu :emoji_wink:

Zumal wie üblich mal wieder das FA und die HWK in einen Topf geworfen werden .

Das FA will von dir seine Steuern haben , sonst nichts .

Die HWK interessiert , ob du mit deinen Qualifikationen den angestrebten Beruf ausüben darfst .
Und für das Schreinerhandwerk besteht immer noch Meisterzwang .
Ausnahmeregelung ist zum Beispiel die von Holzrad09 genannte " Altgesellenregelung " .

Als " Montageschreiner " braucht man keinen Meister , fahren ja inzwischen auch eine Menge rum .
Die dürfen aber eben nicht alle Schreinerarbeiten ausführen .
Was sie dürfen sagt einem die HWK .
Ob´s in ihrer Werkstatt wie in einer komplett ausgerüsteten Schreinerei aussieht interessiert erst mal keinen .

Ob die dort alle möglichen Schreinerarbeiten ausführen für die man einen Meisterbrief bräuchte interessiert auch erst mal keinen .

WO KEIN KLÄGER DA KEIN RICHTER :emoji_grin:

Gibt´s aber eine Anzeige hat man ganz schnell eine Menge Ärger .

Bei uns im Raum HD , MA , LU schon einige Male passiert .
Wir haben da überproportional viele Schreiner , einfach weil wir hier eine Menge Unis haben .

Nie wurde ein kleiner " Montagebetrieb " angezeigt , den fragen die anderen Kollegen eher , ob er für sie was montiert .
Angezeigt wurden aber schon Betriebe , die im größeren Stil Schreinerarbeiten ausgeführt haben und keinen Meistertitel haben .
Was ich auch verstehen kann , denn so hat man einen Wettbewerbsvorteil .

Also einfach mal die HWK fragen , die helfen einem .
Und die sind deutlich weniger schlimm als manch einer einem hier immer wieder erzählen will .

Aber wie das FA und die KK kriegen auch die einen " Fön " , wenn jemand ein halbes Hähnchen wiederbeleben will welches schon auf dem Bratspieß steckt :emoji_slight_smile:
Und auch dafür habe ich Verständniss :emoji_stuck_out_tongue:

Und die ganzen " legalen " Tricks mit denen man den Meisterzwang umgehen kann
kennen die Jungs von der HWK auch .
Da sitzen nämlich auch nicht nur Idioten :emoji_slight_smile:

Gruß
 

Mitglied 59145

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Mein Kenntnissstand:

-Du darfst hobeln,verleimen,Zuschnitte machen und sogar Tischplatten produzieren.
-Du darfst nicht fertige Möbel als Auftragsarbeit machen, sehr wohl darfst du aber Möbel produzieren, nur halt nicht als Auftragsarbeit.
-Du darfst Fussboden herstellen und diesen auch verlegen.
-Treppenbau darfst du nicht, sehr wohl aber Treppen montieren.
-Du darfst Fenster, Türen etc. einbauen, solange du sie nicht veränderst.

Es gibt dann ncoh diverse Regelungen warum du das alles z.B. doch darfst. Eine wäre zum Beispiel die Unerheblichkeit. Das heisst der Teil für den du einen Meister brauchen würdest darf einen bestimmten Arbeitsaufwand nicht überschreiten.....
Wenn man jetzt z.B. das o.g. rausrechnet......

Die Handwerkskammern treffen durchaus Aussagen was man darf und was nicht, da die aber zum Teil von dem Meisterzwang leben, bzw. dieser sehr elementar für die Kammern sind, sind die Aussagen der Kammern diesbezüglich meist auch so ausgelegt... Soweit meine Erfahrungen.

Edit: Ich bin kein Jurist und das ist MEIN Kenntnissstand, das bedeutet keine Rechtssicherheit, bzw. kein Anspruch auf Richtigkeit.


Gruss
Ben
 

uli2003

ww-robinie
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Die Zulässigkeit einzelner Dinge ist doch in der HwO geregelt. Es geht auch nicht darum, was ein Meister bei der Prüfung beherrschen muss.

Erster Teil, Erster Absatz, §1 Absatz 1 HwO hilft hier weiter. Und lässt ebenso genug Spielraum für Arbeiten, für die kein Meistertitel benötigt wird.
Vieles ist Auslegungssache, oft ist aber auch die Menge entscheidend.

Grüße
Uli
 

T_N_T

ww-ahorn
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Ich habe Zugang zu Fachliteratur. Wer sich tatsächlich dafür interessiert, der kann mich gerne per PN ansprechen.
 
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