Hobbyschreiner und Gewerberecht...

Apachensohn

ww-pappel
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Hallo liebe Holzfreunde!

Ich hoffe, dass ich mit meiner Frage niemandem auf die Nerven gehe
weil sie vielleicht vollkommen naiv und dämlich ist. Aber ich
bin bis jetzt mit meiner Recherche im Netz nicht wirklich
fündig geworden und kenne privat auch keinen echten Schreiner
oder Juristen.

Ich bin Hobbyschreiner, ohne Ausbildung, und möchte über ebay (und ähnliche kanäle) kleine selbstgebaute Möbel und ähnliches verkaufen. Und zwar nicht nur
hin und wieder mal etwas, sondern regelmäßig und mit Absicht auf Gewinn.
Darf ich das überhaupt?
Ich wollte ein sogenanntes Kleingewerbe anmelden, damit das Ganze
auch steuerlich in Ordnung geht, aber wie ich lese, darf man in Deutschland
ohne Meisterbrief grundsätzlich nicht selbstständig als Handwerker tätig sein.
Stimmt das so?
Ist der Verkauf von selbstgebauten Möbeln (Tische, Schränkchen usw)
bereits "Handwerk"?
Die Nachfrage nach meinen Produkten ist relativ groß und es würde
mir doch sehr leid tun, diese Möglichkeit nicht nutzen zu können.
Aber wenn das illegal ist, muss ich das natürlich einsehen.

Über Antworten, Hinweise, Links usw. wäre ich wirklich sehr dankbar!

LG
 

hausmaddin

ww-esche
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Ich würde jetzt mal sagen, dur darfst warscheinlich keine Dienstleistungen anbieten wobei ich glaube diese ganze Meistersache wurde auch ganz schön aufgeweicht in den letzten Jahren.

Aber warum du keine fertigen Produkte verkaufen darfst wenn du dich an alle Regeln hälst wie Gewerbe anmelden Steuern zahlen etc.... würde sich mir nicht erschließen. Würde dir aber empfehlen dir einen Anwalt zu suchen, die 200 Euro für eine Beratung sollten sich lohnen grade wenn du Dinge wie Impressum und dergleichen nicht richtig beachtest kanns teuer werden.

Aber lass uns dann auch bitte an deinen Infos die du findest teilhaben, weil mich würde das auch interessieren. Bin zwar noch lang nicht so weit etwas verkaufen zu können aber wenn die Werkstatt mal fertig ist würd mich das auch jucken.
 

SteffenH

ww-robinie
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Ich würde sagen, du bist Kunsthandwerker und kein Tischler. Schau dir die ganzen Leute auf Märkten an, die Töpfersachen, Metallarbeiten, Holzkram usw... anbieten. Das sind auch alles keine Meisterbetriebe bzw. nur die allerwenigsten. Gewerbe anmelden, fürs Finanzamt Kleinunternehmerregelung ohne Vorsteuerabzug ankreuzen, und los geht's.
 

Mitglied 42582

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Hallo Apachensohn,
das von dir angesprochene Thema gab es bereits einige male hier im Forum. Hier solltest du erst einmal genug Lesestoff finden.
 

Mitglied 59145

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Hallo,

Bund unabhängiger Handwerker e.v. , die haben eine Internetseite, die solltest du lesen. Jetzt kommt meine persönliche Auffassung des ganzen, du darfst produzieren und verkaufen. Halt z.b. Tische, will aber jmd. einen dieser Tische in anderen Maßen wäre das eine Anfertigung nach Maß, also dafür müsstest du dann Meister sein.

Das ist ein sehr kontroverses Thema, es gibt viele Möglichkeiten und die Handwerkskammer haben in diesen Belangen sehr oft weniger Recht und Rechte als die glauben:emoji_wink:.

Wenn einen Anwalt fragen über den o.g. Verein nach Empfehlungen.....

Gruss
Ben
 

fahe

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...schau Dir mal die beiden an. Die arbeiten auch für DWH. Ob das juristisch im Falle eines Falles so haltbar ist, könnte, wie immer vor Gericht, von der Tagesform des Beurteilenden abhängig sein.

Was ist ein Reisegewerbe? : Holzformwerk Dresden

Es gibt ja aber auch einige Juristen hier. Ich fürchte allerdings: Ebenso (plus mindestens eine) viele Meinungen...:emoji_wink:
 

SteffenH

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Wer viel fragt, kriegt (zu) viele Antworten. Und wer in Deutschland als Deutscher (andere Europäer dürfen hier machen was sie wollen) Tischlereierzeugnisse herstellt und verkauft und dabei nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, handelt illegal. So einfach ist das. Realität demgegenüber ist mittlerweile, dass abertausende handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden und kein Mensch prüft, ob die auch wirklich nur genehmigungsfreie Tätigkeiten ausüben. Ein paar Kleinmöbel bauen und bei Ebay verticken interessiert doch nun wirklich niemanden außer dem Finanzamt. Wer ernsthaft etwas dagegen hat, wird sich schon melden.
 

derdad

Moderator
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Wer viel fragt, kriegt (zu) viele Antworten. Und wer in Deutschland als Deutscher (andere Europäer dürfen hier machen was sie wollen) Tischlereierzeugnisse herstellt und verkauft und dabei nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, handelt illegal.

Bitte nicht alles über einen Kamm scheren. Meines Wissens darf ein EU Handwerker in einem anderen EU Land nicht schlechter gestellt werden als im Heimatland. Für z.B. Ungarn, die in D arbeiten gilt ungarische Gewerbeordnung. Als Österreicher in D gilt die österreichische. Und die ist sicherlich um keinen Deut weniger kompliziert.

LG Gerhard
 

SteffenH

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Für z.B. Ungarn, die in D arbeiten gilt ungarische Gewerbeordnung. Als Österreicher in D gilt die österreichische. Und die ist sicherlich um keinen Deut weniger kompliziert.

In Europa gibt es nur noch drei Länder, in denen ein Meisterzwang besteht, Deutschland, Österreich und Luxemburg. Wobei er in Österreich in der Form eigentlich schon seit 2002 nicht mehr existiert.
 

Orgelbauer

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Moin,
also, die meisten guten Hinweise sind hier schon genannt.
1. Informieren. dazu gehört hier das Forum genau so wie zB. eine evtl. Gründungsberatung...
2. Umsicht - keine schlafenden Hunde wecken ! Ich hatte nach einem Besuch bei der IHK (Beratungsangebot) gleich die IHK für Jahre "am finanziellen Hacken" ! ...
3. Starten als Kleingewerbe. Die Finanzagentur-GmbH (umgssprl. Finanzamt) will möglichst viel Geld in kürzester zeit von Dir. Wo und Wie ist denen geal. Also auch hier gilt 2. ! Denn "Nachmelden" geht einfacher, als Zuvielgezahltes wiedersehen !
Evtl. gibt es in Deiner Nähe auch sog. "Senioren-Beratung" hat nix mit Altenpflege zu tun - sondern in diesem Falle meint es einen deutschlandweiten Verein ehem. Selbständiger, die bestens Beraten. Einziger Nachteil: überlaufen...kaum zeitnahe Termine zu bekommen...
Hab leider keine Unterlagen mehr. War vor langer zeit mal in Kassel...
4. (fast vergessen) Achte bei allen bBeratungsangeboten darauf, daß zu viele Anbieter nur ihre Kurse füllen wollen. Also teuer "0815-Quatsch-verkaufen" wollen...

Viel Glück & guten Rustsch !
 

WinfriedM

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3. Starten als Kleingewerbe. Die Finanzagentur-GmbH (umgssprl. Finanzamt) will möglichst viel Geld in kürzester zeit von Dir. Wo und Wie ist denen geal. Also auch hier gilt 2. ! Denn "Nachmelden" geht einfacher, als Zuvielgezahltes wiedersehen !

Wie hast du das konkret gespürt? Sowas kenne ich überhaupt nicht. Ich kenne zahlreiche Leute, die ein Kleingewerbe laufen haben. Die reichen jährlich ihre Steuererklärung ein und haben sonst null Kontakt mit dem Finanzamt.

Lediglich wer jahrelang nur Kosten produziert und keine Gewinne macht, wird irgendwann mal befragt, ob das nicht doch nur Liebhaberei und kein echtes Gewerbe mit Gewinnabsicht ist.

Und warum sollte ich zuviel zahlen? Ich mache eine ordentliche Buchhaltung, die dann auch stimmig ist. Wie soll da ein zuviel entstehen?
 

ChristophW

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Und warum sollte ich zuviel zahlen? Ich mache eine ordentliche Buchhaltung, die dann auch stimmig ist. Wie soll da ein zuviel entstehen?
Ist wie mit "Blitzer-Fallen"... da werden die armen Leute auch abgezockt weil sie nur diese eine mal ausnahmsweise mal schneller gefahren sind :emoji_wink:

Ich hab auch seit Jahren keine Probleme mit dem FA (sowohl privat als auch Kleingewerbe und freiberufl. Tätigkeit) im Gegenteil die haben sogar das ein oder andere mal höhere Abzüge nachträglich korrigiert als ich erklärt hatte sodass ich weniger zahlen musste. Der Sachbearbeiter hat da doch auch überhaupt keine Vorteile von einem mehr abzuziehen.

Indirekt hier zu empfehlen erst mal "unter dem Radar" zu arbeiten kann ganz schnell nach hinten los gehen und dann ist wieder das gejammer groß... :rolleyes:
 

Spyderco

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@ Apachensohn

...schau doch mal bei der IHK nach...da gibt es Auflistungen was man braucht und was man darf, was spielt die Handwerksrolle für eine Rolle :emoji_grin: u.s.w.

NG Zoltan
 

Holz-Fritze

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Wie hast du das konkret gespürt? Sowas kenne ich überhaupt nicht. Ich kenne zahlreiche Leute, die ein Kleingewerbe laufen haben. Die reichen jährlich ihre Steuererklärung ein und haben sonst null Kontakt mit dem Finanzamt.

Lediglich wer jahrelang nur Kosten produziert und keine Gewinne macht, wird irgendwann mal befragt, ob das nicht doch nur Liebhaberei und kein echtes Gewerbe mit Gewinnabsicht ist.

Und warum sollte ich zuviel zahlen? Ich mache eine ordentliche Buchhaltung, die dann auch stimmig ist. Wie soll da ein zuviel entstehen?

Das ist mal wieder so eine Verschwörungstheorie. :emoji_grin:

Ich bin selber als als Freiberufler nebenbei tätig und rechne das als Kleingewerbe ab. Kein Problem und das Finanzamt ist immer sehr hilfsbereit.

Zum Thema, manche haben so etwas unter Liebhaberrei oder Künstler versucht. Durchgekommen ist damit keiner. Schreiner bzw. Tischlerarbeiten unterliegen in D der Meisterpflicht.
 

yoghurt

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Hallo,
vor allen Dingen zahlt zumindest mein zuständiges FA zu viel Gezahltes derart schnell zurück. Ich wünschte meine Kunden zahlten alle so schnell!
 

MMuttersbach

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Schreiner bzw. Tischlerarbeiten unterliegen in D der Meisterpflicht.
Na schön, und jetzt mal die blöde Frage: Was genau fällt (in DE) unter "Schreiner- bzw Tischlerarbeit"? Etwa ALLE Arbeiten am Werkstoff HOLZ?

Angenommen ich besorge mir Rohmaterial und fertige daraus Leisten mit zB einem Dickenhobel, den sich nun wirklich jeder kaufen kann...., und verkaufe diese Leisten.

Was dann?
 

Holz-Fritze

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Na schön, und jetzt mal die blöde Frage: Was genau fällt (in DE) unter "Schreiner- bzw Tischlerarbeit"? Etwa ALLE Arbeiten am Werkstoff HOLZ?

Im Zweifelsfalle Ja.

Wie gesagt als Freiberufler können auch Künstler arbeiten. Fertigst Du also z.B. Skulpturen aus Holz darfst Du das ohne Meisterbrief verkaufen. Ein Möbelstück als Kunst zu verkaufen ist schon recht schwierig. So etwas haben schon einige aus anderen Gründen (Urheberrecht vs. Geschmackmusterrecht) versucht.
 

horsthorst

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So simpel es klingt, es lohnt sich bei der Frage einmal die Handwerksordnung zu lesen. Ist zwar mühsam, aber sehr verständlich. Danach weiß man eigentlich beschied, was geht und was nicht.
 

LokisWeib

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Wir hatten das Thema letztens erst im Unterricht, daher hier, obwohl das sicher viele nicht gern hören: Der Beruf des Tischlers fällt in Deutschland nicht mehr unter die Meisterpflicht. Ein Geselle kann eine Tischlerei führen! Er darf nur nichts machen, was potenziell in die Statik von Gebäuden eingreift, dann muss ein Meister oder ein Statiker zu Rate gezogen werden.

Ob das so entsprechend auch auf Ungelernte übertragen werden kann, weiß ich nicht. Aber es gibt ja wirklich viele Kleingewerbe, und so lange du nicht "Tischlerei" oder sogar was mit "Meister" in den Namen nimmst/nehmen willst, können die da glaube ich nichts gegen sagen. Ist jetzt aber nur meine Einschätzung.
 

Holzrad09

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carsten

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Hallo

also da kann ich nur jedem Raten wenn er wirklich rechtssichere Aussagen haben will, HIER bzw egal in welchem Forum oder Internetweißheiten NICHT zu lesen.

Was hier an Halbwahrheiten Vermutungen usw.vom Stapel gelassen wird ist schon erschreckend.

Fakt ist: Das meiste was hier immer wieder nachgefragt wird ist durchaus legal zu betreiben.
Ein guter Steuerberater kann helfen, bisweilen sogar der nette und hilfsbereite Finanzbeamte ( die gibt es wider Erwarten tatsächlich) und wenn es tatsächlich den Bereich eines zulassungspflichtigen Handwerks betrifft kann man auch bei der HWk nachfragen.
Bei allen dreien sollte man rechtssichere Aussgagen bekommen. Aber bitte nicht auf Internetrechtsexperten vertrauen.
 
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