Handwerk Konkret

Tischler-Kalle

ww-robinie
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Abgesehen davon, dass bei uns so ein Ding auch ab und zu in der
Post ist und umgehend in Ablage P verschwindet, frage ich mich nur eins:

warum verdienen diese ******** Ihr Geld nicht seriös und anständig.
Diese Schreiben sind ganz und gar darauf ausgerichtet, dass der Leser eingeschüchtert und verunsichert wird.
Das so etwas in D einfach durchgeht....
Für allen Mist(Scheiß möchte ich nicht schreiben) braucht man eine Genehmigung, ein Schreiben oder einen Brief.
Ehrliche Menschen- offiziell bescheissen, darf scheinbar jeder...

Die soll doch alle der Blitz beim Scheissen treffen oder die sollen Durchfall haben und 2 gebrochene Arme...

Ich könnt kotzen.
 

uli2003

ww-robinie
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Die Schreiben sind - aufgrund der bessern Wirkung - fast immer 'offiziell' gestaltet. Versuche diese Firmen und Verlage zu bremsen und einzuschüchtern gab es häufig.
Das endete meist mit Drohungen, Verleumdungen oder sogar tätlichen Angriffen durch die Ersteller.

Ich sende die neueren immer zur Kreishandwerkerschaft, was eine Rundmail an die Innungsbetriebe auslöst mit entsprechender Warnung.

Grüße
Uli
 

Besserwisser

ww-robinie
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Schlicht weil es Betrüger sind. Aber halt nicht doof, die versuchen das Ganze möglichst legal zu machen.
Meine ExFrau ist auch auf so eine Sache reingefallen. Das ist normal eine Gruppe Berufskrimineller aus der nordhessischen Gegend, die sich auf Betrügereien solcher Art spezialisiert haben.
In "unserem" Fall sind da einige 100.000 Euro sicher gestellt worden und die Jungs zu 4 und 6 Jahren verknastet worden. Die Tatsache, dass die danach bis vor den BGH gezogen sind zeigt, dass das keine dumpfen kleinen Fuzzis sind.
Alleine, meist machen die das heute schlauer als bei meiner Frau. Dort gab es eine GmbH in Deutschland, die einen Strohmann als Geschäftführer hatte. Besser ist natürlich wenn man den Firmensitz offshore hat, dann gibt es keinen nennenswerten Zugriff der deutschen Justiz, bestenfalls auf Konten.
Solche "Angebote" sind übrigens zu fast 100% sittenwidrig und damit der Vertrag ungültig. Das Problem ist, dass nur wenige Betroffene Anzeige wegen Betrugs stellen, sondern zahlen, sich ärgern und das als Lehrgeld verbuchen.
nebenbei: Ich hab das pdf oben nicht gelesen und kann mit nicht konkret darauf berufen, sondernm schreib hier ganz allgemein über die "branchenüblichen Gepflogenheiten" :emoji_wink:



edit: Mein Rat: Anwalt einschalten. Und zwar eine(n), der/die über Erfahrung im Bereich Adressbuchbetrug verfügt. Kost echt nicht die Welt. Und die Jungs geben eigentlich schnell auf, wenn sie auf ernsthaften Widerstand stossen. Strafrechtlich kann man zusätzlich dagegen vor gehen, das kostet alleinfalls die Zeit der Anzeige.
 

Haui57

ww-esche
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Grad mal den Gockel bemüht. Die Firma wurde am 8.1.15 neu im Handelsregister eingetragen.
Einer der Geschäftsführer ist ein umtriebiges Kerlchen. Herr Zilm ist Geschäftsführer von mindestens 4 Firmen. Eines davon ein Inkasso-Büro, ach ne, heißt ja "Forderungsmanagement". Scheint sich ja zu lohnen.
 

WoodenCarpenter

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Na, und wennste nicht bezahlst wird das eigene Inkassobüro eingeschaltet, haut nochmal horrende Gebühren drauf und versucht dich so einzuschüchtern...

Gottseidank hab ich seit einiger Zeit eine FritzBox, in der ist die Faxfunktion mit drin und es wird mit solchem Müll nicht auch noch Papier vergeudet...
 

Time_to_wonder

ww-robinie
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Auch schön: Auf dieser Seite gibt es die Rubrk "Wirtschaftsnachrichten". Jeder der dort genannten Links endet bei n-tv. Da hat sich ja einer richtig Mühe gegeben...

Diese ganze "Branche" hat volkswirtschaftlich gesehen überhaupt keinen Nutzen. Mich ärgert, wieviel Energie da vergeudet wird und das man mit solch einem Unsinn auch noch Geld verdienen kann.

Gruß Jörg
 

MysteriumHolz

ww-robinie
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LG Wuppertal: Kostenpflichtiges Online-Verzeichnis, das nicht "vorne" bei Google & Co. platziert ist, ist sittenwidrig - Kanzlei Dr. Bahr
Eintrag in Online-Verzeichnis, das bei Google nicht unter den ersten fünf Suchtreffern gelistet ist, ist wertlos Landgericht Wuppertal Beschluss v. 05.06.2014 - 9 S 40/14 :: Suchmaschinen Recht Urteile Aufsätze Entscheidungen SEO Recht SEO-Recht

LG Wuppertal schrieb:
Ein kostenpflichtiger Eintrag in ein Online-Verzeichnis, das bei Google nicht unter den ersten fünf Suchtreffern gelistet ist, ist wertlos und erfüllt den Tatbestand der Sittenwidrigkeit.

Der durch Rücksendung des "Brancheneintragungsantrages" vom 11.05.2009 (Bl. 14 d.A.) zustande gekommene Vertrag erfüllt die Voraussetzungen an ein wucherähnliches Rechtsgeschäft i.S. des § 138 Abs. 1 BGB.
 

Nikem

ww-birnbaum
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Das brauchst Du in meinen Augen nur, wenn Du mehr als nur ein Abo hast.
Schliesslich wäre der einzige Grund mit denen in Kontakt treten zu wollen die Kündigung, da wird es eher dem Verlag schwerfallen das Gegenteil zu beweisen zumal er ja nicht der einzige Fall ist.
 
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