Haftung für Unfall bei Fensterreinigung?

pius

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Hallo zusammen,

heute eine recht ungewöhnliche Frage. Ein Fensterbauer hat mir den Floh ins Ohr gesetzt, das ich bei einem von mir eingebauten Fenster dafür zuständig bin, das das Oberlicht auch gut von aussen zu reinigen sein muss.
Es geht um Fenster mit Stichbogen, wo ich das Oberlicht gerne einfach als Festverglasung lassen würde. Allerdings müsste man - um es von aussen zu reinigen - gut sichern (2tes und 3tes OG)
Bin ich haftbat, wenn da jemand aus dem Fenster fällt?

Vielleicht weiss ja jemand was dazu.

besten Gruss

Piuus
 

predatorklein

ww-robinie
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Moin

Allerdings müsste man - um es von aussen zu reinigen - gut sichern (2tes und 3tes OG)

Das wir man wohl bei jedem Fenster mit feststehendem Oberlicht machen müßen welches sich im 2. / 3. Stock befindet .
Und hat dir der Fensterbauer auch gesagt wie ein " gut zu reinigendes " feststehendes Oberlicht von der Konstruktion her auszusehen hat ?

Gruß
 

uli2003

ww-robinie
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das ich bei einem von mir eingebauten Fenster dafür zuständig bin, das das Oberlicht auch gut von aussen zu reinigen sein muss.

Nicht das ich wüsste. Im Passivhausbereich wird's sonst schwierig :emoji_slight_smile:
 

Mitglied 42582

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Der Bauherr ist zuständig für die Sicherheit bei vorhersehbaren Wartungsarbeiten.
Das gilt aber nur für den Fall das gewerblich gereinigt wird.

Siehe: Unterlage für spätere Arbeiten

Man kann ja schlecht die Verantwortung dafür übernehmen das jemand Privat leichtsinnig arbeitet oder sich nicht gegen Absturz sichert.
 
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