Gesellenstück

hase 3

ww-pappel
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hallo,

hab in kürze meine gesellenprüfung!

ich hab die lehre in einem fensterbaubetrieb gemacht und somit in meiner ganzen lehrzeit 1x ein möbelstück gebaut (in der berufsschule).



nun mach ich ein nachtkästchen aus massivholz.

dein berufsschulkollege hat behauptet das die maßgenauichkeit gar nicht so wichtig ist??!! (+ - 3mm seien egal, bzw. es werden fast keine punkte abgezogen)

ist es "egal" ob jetzt das nachtkästchen 60 oder 60,3 mm breit ist? wenn auf dem plan 60 steht?? oder ist das schon ein disqualifizierungs grund??

feu mich über antworten
 

Fiamingu

ww-robinie
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Wie das mit den Prüfungsvorgaben ist
kann dir sicherlich der uli2003 sagen.
Persönlich bin ich der Meinung dass
man am Ende der Lehrzeit masshaltig
arbeiten können sollte. Wenn du akkurat
misst und anreisst, sollte dein Nachtkäst-
chen auch 60 cm Breite haben.
 

Lars-i

ww-birke
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Hallo Hase :emoji_wink:

Ich kenne es so, je "leichter" das Gesellenstück zu bauen ist, desto genauer gucken die Prüfer hin und ziehen eher Punkte ab. Wenn du etwas total kompliziertes baust, drücken die eher ein Auge zu. Das du in einer Bautischlerei gelernt hast spielt auch noch eine Roll und wird berücksichtigt. Aber 3mm finde ich schon sehr happig bei einem Möbelstück, egal ob leicht oder schwer zu bauen. Man selbst möchte ja auch etwas vernünftiges bauen und wenn ich es 600mm plane, soll es später auch 600mm sein und nicht 577mm oder 603mm.
 

Hamburger Jung

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Wie sollte es denn von den Prüfern berücksichtigt werden das der Prüfling in einer Bautischlerei gelernt hat. Die Prüfer sehen nur die Prüfungsnummern und keine Name dazu. Das ist auch so gewollt, damit nicht durch persönliche Dinge die Zensur beeinflusst wird. Hier in HH ist es so, das der Bezirkslehrlingsmeister die Prüfungsunterlagen entgegen nimmt und diese Kontrolliert bevor diese in der Innung abgegeben werden. Ein Augenmerk liegt auch darauf, das auf den Unterlagen weder der Name des Prüflings, noch der Name des Betriebes vermerkt ist.
Außerdem ist es schon recht schwer alle Betriebe des Bezirks so wie die Lehrlinge zu kennen. Ich denke das es unmöglich ist alle Betriebe und Lehrlinge des gesamten Kreises zu kennen.
 

uli2003

ww-robinie
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ist es "egal" ob jetzt das nachtkästchen 60 oder 60,3 mm breit ist? wenn auf dem plan 60 steht?? oder ist das schon ein disqualifizierungs grund??

Mal ganz von vorn: Es gibt keine 'Disqualifizierungsgründe'. Da reichst eine Genehmigungszeichnung ein, diese wird dann vom Ausschuss genehmigt, oder auch nicht.
Wird sie genehmigt, sollte sie, von einigen Ausnahmen abgesehen, dem Regelwerk entsprechen.

Ich bin ein Verfechter dessen, dass auch einfache Stücke 100% in der Prüfung erreichen können müssen. Dass sie dieses in eigentlich keinem Fall auch erreichen, ist fast selbst erklärend.

Zu deinen Maßen: Ein Prüfungskriterium ist 'Ausführung und Maßgenauigkeit nach Zeichnung' und wird, wenn ich mich jetzt recht entsinne, mit 10 Punkten bewertet. 3 mm Abweichung bei 600 mm werden sicher einen geringen Punkteabzug mit sich bringen, wobei dieser immer in Relation zu den restlichen Maßen zu sehen ist, denn es wird nicht nur ein Maß geprüft.


Wie sollte es denn von den Prüfern berücksichtigt werden das der Prüfling in einer Bautischlerei gelernt hat

Das ist recht einfach. Ich kenne fast alle Betriebe im Kreis 'meiner' Prüflinge, um dazu eine Aussage treffen zu können. Den mir unbekannten Rest kennt sicher ein Kollege.
Das ist aber wenig ergebnisrelevant.
Zudem sehen wir die Azubis ja auch in den Lehrgängen und bei der Zwischenprüfung.

Grüße
Uli
 

Hamburger Jung

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Das ist recht einfach. Ich kenne fast alle Betriebe im Kreis 'meiner' Prüflinge, um dazu eine Aussage treffen zu können. Den mir unbekannten Rest kennt sicher ein Kollege.
Das ist aber wenig ergebnisrelevant.
Zudem sehen wir die Azubis ja auch in den Lehrgängen und bei der Zwischenprüfung.

Grüße
Uli

Ich war vor vielen Jahren auch für 5 Jahre in Prüfungskommission, aber ich kannte bei weitem nicht alle Lehrlinge. Außerdem sind die Gessellenstücke ja nur mit den Prüfungsnummern gekennzeichnet und da Hatte ich Werder einen Namen noch ein Gesicht vor Augen. Ich persönlich finde das aufgrund der Neutralität auch gut so.

In meinem Kreis sind über 400 Betriebe, da ist es nicht möglich alle Kollegen geschweige denn die Lehrlinge zu kennen.
Selbst in meinem Bezirk kenne ich zwar alle Innungsbetriebe aber von den Nicht-Innungsbetrieben nur diese, die auch Lehrlinge ausbilden. Diese kenne ich auch nur aufgrund meiner Tätigkeit als Bezirkslehrlingsmeister.
 

uli2003

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Außerdem sind die Gessellenstücke ja nur mit den Prüfungsnummern gekennzeichnet und da Hatte ich Werder einen Namen noch ein Gesicht vor Augen.

Das ist gar nicht möglich, außer ihr verstoßt gegen Paragraph 9 Abs. 2 der Ausbildungsordnung.
:emoji_slight_smile:

Grüße
Uli
 

Mitglied 42582

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Naja,
bei uns ist es so das die Lehrer in der Schule die Stücke genehmigen und somit bei der Prüfung doch durchaus wissen wer welches Stück gebaut hat.
Aber mal zurück zum Thema, wegen Massungenauigkeiten wird keiner durchfallen. Dennoch gibt es Punktabzug und wenn man im schlimmsten Fall mal eben 10 Punkte verloren hat ist das immer ärgerlich.
 

uli2003

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Die Zeichnungsbewertung, die Genehmigung und das Fachgespräch sind Bestandteile der Gesellenprüfung und durch einen vollständigen Ausschuss abzunehmen.
Schon durch diese drei Punkte kennt man als Prüfer den Lehrling und das Gesellenstück.

Wer keine Rechtssicherheit braucht, mag das anders handhaben, ist aber falsch.

Grüße
Uli
 

Hamburger Jung

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Ich muß zugeben, das ich die Prüfungsordnung nicht so genau kenne, gehe aber davon aus das die Innung hier in HH die Prüfung Rechtssicherheit durchführt.
Es ist aber Fakt, das ich als BLM darauf zu achten habe, das auf sämtlichen Unterlagen die Eingereicht werden nur die Prüfungsnummern und keinerlei Namen vermerkt werden.
Es ist ja auch möglich das man den Abschnitt in der Prüfungsordnung auslegen kann.
Wäre ja nicht das erste Mal das man etwas genauer definieren müste. Ich erinnere da an den Abschnitt mit der Anzahl auszuführenden Wochenberichten.
 

uli2003

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Die Wochenberichte sind recht frei durch die Ausschüsse zu handhaben. Die neuen Mappen des Fachverbands NRW finde ich persönlich übrigens sehr gelungen.

Zur Prüfung gehört nun einmal das Fachgespräch Teil I., bezogen auf das Gesellenstück. Und bei der Handprobe werden die Ausschüsse bei euch auch nicht mit Augenbinden rumlaufen, oder? :emoji_slight_smile:

Grüße
Uli
 
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