Gesellenstück Flächenberechnung ??

Flipp

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Hallo zusammen.

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.
Wir haben in unserem Betrieb zwei geteilte Meinungen über die Flächenberechnung eines Gesellenstückes ( 1,25m²).

Wird es berechnet nach außenmaßen die von vorne sichtbar sind, oder wird jedes Teil separat gerechnet.
Zum Beispiel eine Garderobe. Hutablage steht seitlich heraus.
Würde gerne eine Grafik einfügen, habe aber nicht geschnallt wie das mit dem URL
geht.

Vielleicht kann mir ja jemand auf die schnelle helfen.
Im vorraus vielen Dank.
 

Lernender

ww-ulme
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Guten Abend Flipp
...soweit ich weiß, beziehen sich die 1,25m² auf die Ansichtsfläche...
Gruss und frohes Planen...!
Clemens
 

Robster

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hey, ich bin nun auch im dritten lehrjahr. wir berechnen wenn ich mich nicht irre nicht die sichtfläche sondern die fläche von jedem einzelnen brett. du kannst deinem kunden ja nicht einen schrank in rechnung stellen, bei dem du nur die sichtfläche berechnest. die böden im regal sind, müssen dem kunden ja auch in rechnung gestellt wird.

lg robin
 

raftinthomas

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?????
ich glaub, da hat robin was falsch verstanden.
die 1,25m² beziehen sich auf die gesamtfläche der ansicht mit der grössten fläche. bei einem tisch wäre das die oberseite (draufsicht), bei einem schrank meist die vorderseite (vorderansicht).
ABER: diese regel ist auslegungssache des prüfungssausschusses. es gilt ja auch eine maximaldimension von 2 meter, und mein gesellenstück ist 2,13m hoch. sinn der regel ist ja letztlich, dass keine wohnzimmerschrankwände oä als gesellenstück gebaut werden.
wer eine türe als gesellenstück baut, könnte mit diesen bregenzungen ja nur ins elbenland verkaufen...
 

Flipp

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Danke für eure Antworten.

@thomas. Wie ist das zum beispiel bei einer Komode, bei der seitlich etwas absteht?
Wird da der Grundkörper gemessen plus das was absteht, oder wird das größtmöglichste außenmaß genommen?
Weißt du das ?

Vorab mal Danke.

Gruß Alex
 

raftinthomas

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streng genommen das größte maß der jeweiligen ansichtsfläche.
aber, wie geschrieben, mit augenmass bewertet.
im prüfungssusschuss sitzen schliesslich menschen, keine monster (meistens jedenfalls :emoji_wink:)- mit denen kann man durchaus reden.
und wenn da zb ne stange beidseits nen meter raussteht und das ding deshalb 3,5 meter breit ist, wird das niemanden interessieren.
 

Hunzenstrunz

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und wenn da zb ne stange beidseits nen meter raussteht und das ding deshalb 3,5 meter breit ist, wird das niemanden interessieren.

ich versuche mir grad vorzustellen wie das wohl aussieht aber irgendwie funktioniert es nicht *lol*

um das nochmal zu konkretisieren
wenn ich ein möbel aus 3 korpen baue aussen zwei kleine in der mitte ein hoher wird die fläche nach der höhe des höchsten korpus und der gesamtbreite berechnet?
 

Hunzenstrunz

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aber bei einem möbel in stollenbauweise die ganze fläche auch wenn der korpus nur im oberen drittel hängt?
 

raftinthomas

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pffff-
du stellst fragen. nee, eher die tatsächliche fläche.
aber wie schon geschrieben: diese regel ist nicht in stein gemeisselt. sie soll lediglich verhindern, das angehende gesellen monstergrosse stücke bauen.
ich kenne durchaus gesellenstücke, die diese masse deutlich überschreiten. das liegt dann (wie vieles anderes auch) im ermessensspielraum des prüfungsausschusses.
 

Flipp

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Hallo zusammen.

Danke für eure Antworten. Es müsste so sein wie Thomas es sagt.
Werde mal einen von den Prüfern anhaun.
Wenn ich zu einer Antwort komme, werde ich es Euch wissen lassen.

Schöne Grüße vom Bodensee
Alex
 
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