Das hier die meißten AN gefrustet sind über Ihre Vergütung usw. ist mir klar. Hättet IHR in der Schule besser aufgepasst müßtet ihr nicht das tun was Ihr für euer Geld tun müßt.
ganz ehrlich, das ist doch Blödsinn
Als Tischler selbstständig erfordert einen Meisterbrief (oder Gesellenprüfung eine mindestens 6-jährige Tätigkeit in dem Beruf, davon wiederum mindestens 4 Jahre in leitender Stellung - mit Zeugnissen nachvollziehbar).
Es ging hier doch auch nicht um die grundsätzliche Vergütung, sondern um das Gebahren mit dem kostenlosen Arbeiten von einem Tag bis zu einer Woche (oder sogar noch länger).
Wenn ein Betrieb Mitarbeiter sucht, dann muß auch die Firma sich dementsprechend benehmen.
Es wurde argumentiert, der Betrieb müsse ja erstmal sehen ob der mögliche Mitarbeiter zum Team passt und qualifiziert sei - nun, die Frage kann man auch andersherum sehen: möchte ich in einem Betrieb anfangen, der mir von vornherein Unvermögen unterstellt?
Und läuft der Betrieb nicht Gefahr sich selber eine 'Auslese' herauszupicken, die vielleicht garnicht so toll ist - weil die tollen Leute sich eben nicht für lau verkaufen.
(genau so wie ein Betrieb sich nicht auf solche Experimente einlassen wird, wenn ein potentieller Kunde solche Vorschläge macht = erstmal eine Woche für lau arbeiten - mit dem Köder
vielleicht dadurch einen größeren Auftrag bekommen zu können. Also z.B. dem Dachdecker sagen, er soll mit dem gestellten Material den First reparieren (ein kompletter Arbeitstag) und wenn mir seine Arbeit gefällt, laß ich ihn auch das Garagendach decken - wenn es mir nicht gefällt, dann Pech gehabt, die Arbeiten am First zahle ich dann natürlich trotzdem nicht)
Geschrieben stand hier was von
ich muss merken das jmd Interesse am Betrieb und den Kollegen hat, erst danach kommt das fachliche.
Das bedeutet, trotzdem jemand es fachlich drauf hat, kann er nicht zum Betrieb passen und ist somit kein 'Kanditat'.
Das ist kein Problem.
Nur: wenn dieser Facharbeiter eine Woche lang seine Arbeitsleistung eingebracht hat - ohne bezahlt zu werden, hat der Betrieb dennoch diese erbrachten Arbeiten an den Kunden weiterverkauft.
Darf der dann nicht genommene Arbeiter z.B. wieder alle von ihm verschraubten Schrauben herausdrehen?
Dann das Argument des gerade ausgelernten Gesellen, der ja viel weniger kann als einer mit viel Berufserfahrung.
Das ist so eine Sache.
Das kann richtig sein und stimmen,
muß aber nicht.
Denn es kommt auf die Ausbildung an - wenn in der schul. Ausbildung oder im Ausbildungsbetrieb an modernen Maschinen ausgebildet wurde, z.B. an CNC-Maschinen, dann macht der gerade ausgelernte Facharbeiter dem älteren ohne Ende was in diesem Bereich vor - und das kann auch auf andere, 'konv.' Bereiche zutreffen.
Die Betriebe sind nämlich oft sehr verschieden was Ausstattung und Möglichkeiten betrifft.
Mein erstes Ausbildungsjahr von dreien absolvierte ich damals z.B. als Berufsgrundbildungsjahr in der Berufsschule (Metallausbildung) - dort arbeitete ich an/mit Maschinen, die mein späterer Ausbildungsbetrieb und auch meine erste Arbeitsstelle nicht hatten. Wäre so eine Maschine angeschafft worden, hätte ich somit einen Vorteil gegenüber allen anderen dortigen älteren Gesellen gehabt.
Gleiches trifft auf 'Randbereiche' eines Berufsbildes zu - beim Tischler z.B. das Arbeiten mit Metallen, Kunst- oder Verbundwerkstoffen.
Abgesehen davon ist der Testzeitraum von einem Tag, bis hin zu einer Woche
viel zu kurz um jemanden einschätzen und dessen Potential erkennen zu können.
Man hat da doch auch als Arbeit suchender keine Chance sich den Erfordernissen oder Anforderungen anpassen zu können.
Bestes Beispiel die Sache mit der durchgearbeiteten Pause: logisch macht es keinen guten Eindruck danach gleich am ersten Tag zu fragen, aber da gibt es eine kurze Erklärung warum es nicht möglich ist oder falls doch, unter welchen Voraussetzungen und damit ist die Sache geklärt.
Und ist nicht die Bezahlung der Hauptgrund für einen Mitarbeiter loyal die ihm übertragenen Arbeiten nach bestem Können durchzuführen?
Nach diesem Prinzip geht doch auch der Betrieb mit seinen Kunden um: wer sofort unaufgefordert eine Anzahlung leistet, wird ganz anders behandelt, als ein Kunde, der bereits bei der Auftragsvergabe das Feilschen anfängt.