moin
also bei unerem klgv ist betonplatte verboten
nur punktfundamente.
und es muss bei neubau eine bereits erlaubte laubenform genommen werden, da sonst statik etc. mit in den antrag einfliessen mussen.
das sagt zumindest unsere satzung :
2. Lauben
2.1. Voraussetzungen für das Aufstellen einer Laube
in einer planrechtlich gesicherten Kleingartenanlage.
Gemäß § 60 HBauO i. V. m. Anlage 2 (I.1.8) und Punkt 6 der Gartenordnung ist eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich für das Aufstellen einer Laube mit einer Grundfläche von höchstens 24 m². Jedoch muss eine Bauzeichnung mit Grundriss, Serienstatik und Lageplan beim Vereinsvorstand eingereicht und dort schriftlich bewilligt werden.
in einer planrechtlich nicht gesicherten Kleingartenanlage.
§ 69 Absatz 2 HBauO fordert zum Aufstellen der Laube ein
behördliches Abweichungsverfahren.
Dazu ist ein Abweichungsantrag zur planrechtlichen Ausweisung mit
Lageplan, Bauzeichnung incl. Grundriss und Serienstatik sowie der
schriftlichen Zustimmung des Vereinsvorstandes bei der Bauprüfabteilung des
Bezirksamtes einzureichen.
Das geltende Planrecht kann folgendem link entnommen werden:
Bebauungspläne online Stadt Hamburg - Stadt Hamburg
2.2. Regelungen zu Lauben
Größe der Laube
§ 3 Absatz 2 BKleingG beschränkt die Größe der Laube auf 24m² einschließlich einem ggf. vorhandenem überdachten Freisitz. Die Traufhöhe darf 2,25 m, die Firsthöhe 3,60 m
egal wie du es angehst -
frohes schaffen !