Garantie und Gewährleistung

uli2003

ww-robinie
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Würde mich ja echt einmal interessieren, ob ein Gericht einen privaten Anbieter einen Strick daraus drehen würde, dass er die feinen Differenzen zwischen Gewährleistung und Garantie nicht kannte.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?

Keine Eigenschaften zusichern.
Nicht Maschine funktioniert perfekt, verkaufe sie nur, weil .....
Das ist wie an der Börse. Wer hohe Margen will, muss pokern.

(Oder Präteritum: 'Gestern lief sie noch wie neu'...)
 

fahe

ww-robinie
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Das war keine Vermutung, wenn wir wollen das noch 'Recht' gesprochen wird. Ich weiß, 2/3 der Menschheit sind Betreuungsfälle, das fällt mir jeden Tag mehr auf.
Auch intelligente, aber juristisch nicht vorgebildete Mitbürger sollen zuweilen Probleme haben, die feinen Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung zielsicher benennen zu können.

Gerichte dürften das in die Beurteilung einfließen lassen.

Wie gesagt, es ging lediglich darum, dass ein Anbieter im Beschreibungstext einer Auktion, der nun nicht ein Meisterwerk deutscher Prosa darstellte, "Garantie" ausgeschlossen hatte, sicher aber andere Intentionen hatte.

Ich hab' aber auch keinen Bock, darüber auch noch das letzte Haar zu spalten.
 

uli2003

ww-robinie
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Ich hab' aber auch keinen Bock, darüber auch noch das letzte Haar zu spalten.
Nein, keinesfalls. Es ist nur erschreckend, dass man - gerade ob der heutigen Leichtigkeit der Informationsbeschaffung - über so etwas nachdenken muss. Hätte er mal vorher hier im Forum gefragt, wir hätten ihm einen soliden Text zusammengezimmert.
 

Mitglied 59145

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Wollte ich auch schon so ähnlich schreiben.
Meist bekommt ja immerhin einer Recht, das müsste im Schnitt jede zweite Partei sein :emoji_wink:
 

KCSteevo

ww-pappel
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Hab den Thread gefunden. Selbst der Threadopener hat Dir sofort mit einem Link geantwortet. Hier der Link zum Thread,kann sich ja jeder selbst seine Meinung zu bilden.Damit bin ich endgültig raus aus dieser "Diskussion" und werde in Zukunft Deinen Triggerversuchen widerstehen. Du hast mehr als deutlich gemacht wie Du denkst.
https://www.woodworker.de/forum/threads/osb-platten-als-bodenbelag-versiegelung.129000/page-2
Den link am Anfang hätte viel hin und her erspart...

Für die Zukunft einfach merken. Kontroverse Behauptungen einfach gleich mit ! wissenschaftlichen ! Publikationen posten. Kein "hat ein Bekannter gemeint" oder irgendwelche Internet-Artikeln verwenden. Das würde dir auch jeder Akademiker um die Ohren hauen. Vielleicht noch ein Tipp beim suchen. Nicht Google sondern Google scholar verwenden..

Das mit dem blauen Engel würde mich aber als Quelle trotzdem noch interessieren. Die Auszeichnung ist zwar umstritten aber so hatte ich das eigentlich nicht ich Erinnerung. Danke schon mal fürs nachliefern ohne groß weiter zu diskutieren..

Grüße Stefan
 

fahe

ww-robinie
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Nicht? Ich habe mich bisher nie unrecht behandelt gefühlt.
Ulrich, Ulrich... Du hast zwar eben ein Jahr mehr auf den Betriebsstundenzähler gekriegt, bist aber noch lange nicht alt genug geworden, um Altersstarrsinn ins Feld zu führen. :emoji_sunglasses:

Klar kommt Recht im eigentlichen Sinne vom Gesetzgeber oder einer höchstrichterlichen Entscheidung. Genauso klar ist, dass Gerichte unterer Instanzen die Entscheidungen anderer Gerichte unterer Instanzen einbeziehen in eigene Entscheidungen.

Ich denke nach wie vor, dass der betroffene private eBay-Anbieter eher eine gewisse Nachsicht erfahren würde.

PS: Mir ist klar, dass die Anmerkung von FredT anders gemeint sein kann. :emoji_wink: Da wären wir aber vielleicht schnell bei hier unerwünschter Politik.
 

uli2003

ww-robinie
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Mir ist klar, dass die Anmerkung von FredT anders gemeint sein kann.
Es wird ja oft gesagt - Recht haben und bekommen, sind zwei paar Schuhe. Ich wollte damit - Bezug nehmend auf FredTs Aussage - nur sagen, dass mir vor Gericht bisher 'Recht' widerfahren ist, anstelle mich auf Sprichworte zu berufen.
Bisher hatte zumindest ich immer das Gefühl, dass Gerichte da ordentlich urteilen, frei nach Artikel 97 unseres Grundgesetzes. Daher kann auch in diesem EBay-Fall im Streitfall die 'Nachsicht' nur eingeschränkt ausfallen, wie pedder eingangs schrieb. Gewährleistung wäre rechtlich durchsetzbar, und der Richter dürfte da auch gar nicht anders urteilen.
 

fahe

ww-robinie
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...na ja, fehlende Urteilsfähigkeit infolge von schweren Persönlichkeitsveränderungen durch (immerhin ja selbstgewählten) langjährigen Drogenmissbrauch ist ja höchstrichterlich als Indiz für eine verminderte Schuldfähigkeit anerkannt.

Da sollte angeborene Blödheit doch erst recht, oder?

Frage für einen Freund. Wird ja - gefühlt - auch immer wichtiger. :emoji_joy:
 

FredT

ww-robinie
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Da ich angesprochen wurde: Gerichte erlassen Urteile, nach Meinung derer, und auch gängiger Fachwissenschaftler, auf gängige Rechtsvorschriften bezogen werden soll. Leider ist das im Tagesgebrauch oftmals eben nicht so der Fall, weiß der Kuckuck warum. Ob es an der Tagesform des Unabhängigen, oder seiner Einstellung zu Vorwurf oder Deliquenten liegt, keine Ahnung. Vielfach ist ja auch zu beaobachten, daß wegen Furz und Feuerstein geklagt wird, was dann vorsitzende Richter auch schon mal mit "Behelligung mit solcher Kinderkacke" apostrophiert haben.
Sind wir ehrlich, es stehen und gehen zwei Seiten aus dem Gebäude. Eine wird Gerechtigkeit erfahren, entsprechend Urteil und ggf. Gesetz, die andere wird enttäuscht sein. Das ist seit den Zeiten des "Zerbrochennen Kruges" so...
Über das "gesunde Volksempfinden", whatever, ist da noch nicht ansatzweise gesprochen. Dabei sollte es denn belassen werden. EOD
 
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