bengele79
ww-fichte
- Registriert
- 3. August 2006
- Beiträge
- 23
Hallo,
Fensterbrüstung in Baden-Württemberg ein heißes Thema bei meinem Architekt und 2 meiner Fensterbauer.
Ich möchte die Fensterbrüstung im EG u. OG so niedrig wie möglich halten.
Mein Architekt sagt, dass Oberkante Innensims die 90cm vom Fertigfußboden haben muß.
1. Fensterbauer sagt, dass der Brüstungsriegel auf 90cm vom Fertigfußboden haben muß.
2. Fensterbauer sagt, dass Oberkante Fensterrahmen bei geöffnetem Fenster (unterkannte Fensteröffnung) die 90cm haben muß.
Wer hat jetzt recht???
Mir ist jeder cm recht den ich an Fensteröffung gewinnen kann.
Fensterbrüstung in Baden-Württemberg ein heißes Thema bei meinem Architekt und 2 meiner Fensterbauer.
Ich möchte die Fensterbrüstung im EG u. OG so niedrig wie möglich halten.
Mein Architekt sagt, dass Oberkante Innensims die 90cm vom Fertigfußboden haben muß.
1. Fensterbauer sagt, dass der Brüstungsriegel auf 90cm vom Fertigfußboden haben muß.
2. Fensterbauer sagt, dass Oberkante Fensterrahmen bei geöffnetem Fenster (unterkannte Fensteröffnung) die 90cm haben muß.
Wer hat jetzt recht???
Mir ist jeder cm recht den ich an Fensteröffung gewinnen kann.