Führt jemand von euch ein Fahrtenbuch?

ClintNorthwood

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Ab nächstem Jahr werde ich versuchen, akribisch und finanzamtkonform ein Fahrtenbuch zu führen. Die Gründe sind rein wegen der Einsparmöglichkeiten.
Bin ich damit alleine auf weiter Flur?
Ich kenne sonst niemanden, der sich das antut.
VG
 

Schreinersein

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Dito, ich war froh, als ich das WG zweiter Karre nicht mehr machen müsste. Vor allem war ich froh, daß ich nie in der Zeit des Fahrtenbuches geprüft wurde. Da ich von Haus aus ein (leichter bis mitzelschwerer) Chaot bin, wäte mir das garantiert um die Ohren geflogen... mittlerweile existiert der privat PKW eigentlich nur noch, damit ich kein Fahrtenbuch führen muss
 

ChrisOL

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Ich hatte Kollegen die das gemacht haben. Die meisten haben aufgegeben.
Das war zum Schluss nur noch einer. Der aber auch sehr, sehr akribisch war. Zum Schluss hatte der einen elektrischen Helfer. Danach solltest du schauen.
 

ranzmaier

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Hallo
Ich habe ein GPS System im Firmenwagen (Sprinter) sonst müsste ich Fahrtenbuch führen.
Da ich mit dem Firmenwagen nach Hause fahren kann aber ihn nicht privat nutzen darf

Gruß
 

isso

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https://wnp-dresden.de/keine-ein-prozent-regel-fuer-vw-transporter-und-vergleichbare-fahrzeuge/

Da habe ich mich immer drauf berufen, auch wenn es kein weiteres Fahrzeug gab.

Hast du einen Transporter mit nur vorderer Sitzreihe und eindeutigem Ladebereich, brauchst du den nicht 1% Versteuern oder Fahrtenbuch führen.

Auch gerade wenn du damit "mal" nach Hause fährst.
War für mich der Grund jahrelang immer sowas zu fahren.

Nur als Hinweis, weil das oft in erkannt ist. Also keine Caravelle, Camper oder sowas, max. 3 Sitzer und gut.
 

depitter

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das wird je nach örtlichem Finanzamt, locker oder streng gesehen.
Ich hatte beruflich einiges damit zu tuen, bei uns hier, Raum Mönchengladbach/Erkelenz, hat man Wert auf eine fest verschraubte Trennwand gelegt.
Was das Fahrtenbuch angeht, wirklich praktikabel sind da nur die vollautomatischen mit OBD Stecker (Lexware soll wohl ganz gut sein), die kosten aber 15-25€ pro Monat.
Ich habe das mal mit einem Handgeführten versucht, bei mir war das nicht so toll, ich bin aber auch leicht chaotisch (ein liebenswerter Chaot wie meine Frau sagt), das macht es zwar menschlich schöner, ändert aber nichts an der Sache.
Wer von Haus aus penibler ist, kommt da vielleicht mit klar.
Bei den Automatischen geht logischerweise die Privatspähre flöten, Besuche bei Oma, privat Einkaufen oder Fahrten über den Strassenstrich werden natürlich mitdokumentiert, das will ja nicht jeder.
 

ClintNorthwood

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Dito, ich war froh, als ich das WG zweiter Karre nicht mehr machen müsste. Vor allem war ich froh, daß ich nie in der Zeit des Fahrtenbuches geprüft wurde. Da ich von Haus aus ein (leichter bis mitzelschwerer) Chaot bin, wäte mir das garantiert um die Ohren geflogen... mittlerweile existiert der privat PKW eigentlich nur noch, damit ich kein Fahrtenbuch führen muss
Will mein private Auto abmelden. Die paar Meter die ich fahre nur wegen der 1% Regelung...
Habe mir bei YT einige Videos angschaut. Da hat kein Chaot eine Chance. Und wenn, ist das aufwendiger als das sofort einzutragen. Zeitnah.
Ich hatte Kollegen die das gemacht haben. Die meisten haben aufgegeben.
Das war zum Schluss nur noch einer. Der aber auch sehr, sehr akribisch war. Zum Schluss hatte der einen elektrischen Helfer. Danach solltest du schauen.
Ich möchte kein billiges Chinateil in mein mehrere Tausend € teures Steuerteil stecken. Und wenn es nur dazu dient, bei einem Defekt das Chinateil auszuschließen.
Und was ist, wenn mal nichts angezeigt wird? Funklöcher gibt es einige. Zumindest ein dickes fettes auf meinem Weg, wo jegliches Netz aufhört zu senden.

https://wnp-dresden.de/keine-ein-prozent-regel-fuer-vw-transporter-und-vergleichbare-fahrzeuge/

Da habe ich mich immer drauf berufen, auch wenn es kein weiteres Fahrzeug gab.

Hast du einen Transporter mit nur vorderer Sitzreihe und eindeutigem Ladebereich, brauchst du den nicht 1% Versteuern oder Fahrtenbuch führen.

Auch gerade wenn du damit "mal" nach Hause fährst.
War für mich der Grund jahrelang immer sowas zu fahren.

Nur als Hinweis, weil das oft in erkannt ist. Also keine Caravelle, Camper oder sowas, max. 3 Sitzer und gut.
Und GENAU dies ist eine trügerische Sicherheit.
Was antwortest du, wenn der Prüfer dich fragt: "Fahren Sie mit ihrem einzigen Fahrzeug keinen einzigen km privat?"

Ein "Ja" ist keinesfalls glaubhaft. Und bei einem "Nein" hat er dich. Das Netz bietet einiges an dieser Variante, die nicht funktioniert.
Der Steuerberater ist hier nicht die letzte Instanz. Obwohl ich seit über 20 Jahren nur 2-sitzige Kastenwagen fahre.

WENN es TATSÄCHLICH möglich wäre, bei Einsatz eines Kastenwagens auf die 1% Regelung zu verzichten, dann würde das so gut wie jeder machen. Scheiben zukleben und Sitze ausbauen usw..
Ich habe mir einiges an Videos angeschaut. Und der einzige halbwegs brauchbare Tipp war, dass wenn man auf seinen privaten Zweitwagen Firmenwerbung plaziert, diese Aufwendungen dann absetzbar wären.

Vielen Dank für die Antworten! Ich dachte schon, ich wäre der einzige der das vorhat.
Und da meine Klaue durch das viele Maschineschreiben noch so schlecht ist das ich die nach einiger Zeit selbst nicht entziffern kann, habe ich mir jetzt ein DIN A 4 Fahrtenbuch gekauft. Weil nämlich schlechte Form und Unlesbarkeit alleine schon ausreicht, um die Absetzbarkeit zu gefährden.

VG
 

uli2003

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Und GENAU dies ist eine trügerische Sicherheit.
Was antwortest du, wenn der Prüfer dich fragt: "Fahren Sie mit ihrem einzigen Fahrzeug keinen einzigen km privat?"
Eigentlich bin ich hier ja nicht mehr aktiv, aber das kann ich so nicht stehen lassen.

Der Große Senat des BFH hat entschieden:
>Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen, wenn nicht (Satz 3) ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt. Ausgenommen sind Kfz, für die der Erfahrungssatz, sie würden typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentlich für private Zwecke genutzt werden, nicht gilt. Das betrifft namentlich LKW und Zugmaschinen, wobei allerdings nicht die Klassifizierung des Kfz-Steuerrechts und des Straßenverkehrsrechts maßgebend ist (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2003 X R 23/01, BFHE 201, 499, BStBl II 2003, 472, unter II.1.d und II.2.b bb). Maßgebend ist, ob das betreffende Fahrzeug aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, da derartige Fahrzeuge allenfalls gelegentlich und ausnahmsweise auch für private Zwecke eingesetzt werden (BFH-Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07, BFHE 224, 108, BStBl II 2009, 381, unter II.b).<

WENN es TATSÄCHLICH möglich wäre, bei Einsatz eines Kastenwagens auf die 1% Regelung zu verzichten, dann würde das so gut wie jeder machen. Scheiben zukleben und Sitze ausbauen usw..
Ja, ist es. Und ich habe (als selbst Buchführender und selbst Bilanzierer) damit bei keiner Prüfung ein Problem gehabt, weil ich bei Bedarf direkt auf das entsprechende Urteil verwiesen habe.

Zudem hat ja meist die Ehefrau noch ein Fahrzeug für private Fahrten mit der Familie, zum Einkaufen etc. mit der man die Argumentation schnell abwürgen kann, zumal dieser in der Regel höherwertiger einzustufen ist als der Firmentransporter. Die Schwierigkeit diesen Privatwagen mit mindestens 50% Nutzung ins Betriebsvermögen zu überführen ist ungleich höher im Nachweis, dann wäre er aber absetzbar und unterläge der 1%-Besteuerung.

Im Leben käme ich nicht auf den Trichter für einen Transporter ein Fahrtenbuch zu führen.
 

isso

ww-robinie
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War bei mir ebenfalls kein Problem.
Aber als LKW zugelassen und das von Werk aus.
Auch als Einzelunternehmer ohne weiteres Fahrzeug gab das kein Problem.
Aber Großstadt und Monatsticket für Öffis privat bezahlt. Haben die so hingenommen.

Allerdings 20 Jahre her
 

ClintNorthwood

ww-robinie
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Lieber @uli2003, kaum einer wünscht sich mehr als ich, dass du richtig liegst.
Doch leider ist es mehr als logisch, dass millionen Berater oder Betroffene nicht falsch liegen.

Ein Steuerprüfer hat einen gewissen Ermessenspielraum. Und so mancher Steuerpflichtige hat auch einfach Glück. Gepart mit einer sauberen Buchführung und steuerlicher Zuverlässigkeit. Du denkst tatsächlich, dein Beispiel würde irgendeinen Steuerprüfer im geringsten tangieren?

Ich habe meine Betriebsstätte in Hamburg und wohne privat 12 km von Hamburg entfernt. Möchte meinen privaten PKW stilllegen lassen.
Im Kastenwagen habe ich nur einen Beifahrersitz. Nutze keine öffentlichen Verkehrsmittel. Meine Lebenspartnerin setzt ihren PKW steuerlich ab.
So das ich den ja kaum ins Spiel bringen kann.

Und ich erkläre dem Finanzamt, dass ich niemals den Transporter privat nutze. Für nicht eine Fahrt im Jahr. Äußerst glaubhaft.
Falls du tatsächlich Recht hättest und Millionen von Leuten deinem Beispiel ERFOLREICH folgen, wäre dies eine steuerliche Revolution.
Ein Novum in der deutschen Steuergesetzgebung!

Doch sicherheitshalber werde ich einen Fachanwalt fragen. Den brauche ich, um meine ehemalige, extern eingekaufte Buchhalterin wegen einem jahrelangen Fehler zum Schadensersatz zu verknacken.
Umso weiter ich grabe, desto fassungsloser bin ich über die gnadenlose Luschigkeit von den bisherigen Beratern.

Habe gerade mit einem Coaching zu beginnen, um diese Leute nicht mehr für Ärger zu bezahlen. Ich bin also nicht ganz so dämlich, auch wenn es meine Frage nach Fahrtenbuchnutzern so aussehen lässt.

@uli2003, würdest du einem Anfänger erklären, wie man - sofern man bilanzieren muss - dies selbst machen kann und auch darf?
Und es - um es auf die Spitze zu treiben - es auch vom Finanzamt anerkannt wird?

VG
 

uli2003

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Ein Steuerprüfer hat einen gewissen Ermessenspielraum. Und so mancher Steuerpflichtige hat auch einfach Glück. Gepart mit einer sauberen Buchführung und steuerlicher Zuverlässigkeit. Du denkst tatsächlich, dein Beispiel würde irgendeinen Steuerprüfer im geringsten tangieren?
Das hängt davon ab. Einen Ermessensspielraum kann man nur im Falle eines Fehlers einräumen. Bis dahin liegt es beim Prüfer, mir den Fehler nachzuweisen. Habe ich den jedoch gemacht, gibt es sicher Spielraum in Sachen der Bewertung.
Und ob sich ein Prüfer gegen eine höchstrichterliche Rechtsprechung aufzulehnen traut, ohne dass andere Verhandlungsmöglichkeiten im Raum stehen, halte ich für sehr fraglich. Finanzgerichtsentscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen, jedoch orientieren sich die Gerichte an den vorangegangenen Urteilen. Ob man da nun Klage erhebt oder nicht, ist halt die Frage. Meist wird der Drops geschluckt und es wird eine Abmachung getroffen. Du zahlst xyz ans Finanzamt, und wirst dann drei Jahre nicht geprüft oder so.

Ich habe meine Betriebsstätte in Hamburg und wohne privat 12 km von Hamburg entfernt. Möchte meinen privaten PKW stilllegen lassen.
Im Kastenwagen habe ich nur einen Beifahrersitz. Nutze keine öffentlichen Verkehrsmittel. Meine Lebenspartnerin setzt ihren PKW steuerlich ab.
So das ich den ja kaum ins Spiel bringen kann.
Wenn deine Partnerin den Wagen steuerlich absetzt, heißt es ja nicht, dass er nicht zu einem Anteil zu privaten Zwecken genutzt wird. Das ist ja auch völlig in Ordnung. (Geringe private Nutzung deines Transporters übrigens auch, s.o.)

Umso weiter ich grabe, desto fassungsloser bin ich über die gnadenlose Luschigkeit von den bisherigen Beratern.
Was glaubst du, warum ich keinen (mehr) habe?

würdest du einem Anfänger erklären, wie man - sofern man bilanzieren muss - dies selbst machen kann und auch darf?
Und es - um es auf die Spitze zu treiben - es auch vom Finanzamt anerkannt wird?
Man kann und darf auch bilanzieren wenn man nicht muss. Bei den Banken ist eine Bilanz immer besser als eine EÜR, weil letztere nur sehr unvollständige Vermögensauskünfte gibt.
Die Bilanz gibt laut Gesetz der Kaufmann ab. Ob er sich dazu Hilfe holt, ist seine Sache. Das Finanzamt kann die selbst erstellte Bilanz nicht ohne Gründe ablehnen. Dazu muss schon ein gewisses Fehlerpotential bestehen.
Eine Bilanz ist so einfach wie komplex. Man muss sich damit befassen und sich die Zeit dazu nehmen. Vorbereitet durch eine gute Software ist das aber möglich.
 

dermike

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Ein Büchhlein in das alle Tankungen in Ltr. und €, sowie sämtliche andere Ausgaben für das Auto eingetragen werden . Gibt es bei mir schon immer. Am Jahresende gibt es dann eine Jahresstatistik. Das Ganze handschriftlich im Handschufach.
 

R&R GmbH

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Guten Morgen, wir nutzen schon seit vielen Jahren die Produkte von Vimcar. Wir wurden auch schon geprüft. Es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Wir können das bedenkenlos seitens auch von unserem Steuerberater weiterempfehlen, wenn jemand viel geschäftlich fährt und wenig privat lohnt es sich immer ein Fahrtenbuch zu führen. Viele Grüße, Jochen Rauscher
 

marcop

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Ein Büchhlein in das alle Tankungen in Ltr. und €, sowie sämtliche andere Ausgaben für das Auto eingetragen werden . Gibt es bei mir schon immer. Am Jahresende gibt es dann eine Jahresstatistik. Das Ganze handschriftlich im Handschufach.
... was aber kein Fahrtenbuch ist.
 
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