Hallo,
im Oberlichtbereich sind glaube äussere Scheibe ESG und innere VSG die Regel, bei Geländerbrüstungen glaube nur VSG.
ESG (Einscheiben-Sicherheits-Glas) ist vorgespanntes Glas, das bei Bruchschäden keine scharfkantigen Splitter erzeugt,
aufgrund der Vorspannung sollten Bohrungen etc. genauestens sitzen.
VSG (Verbund-Sicherheits-Glas) beseht aus zwei Glasscheiben, die mit einer Folie miteinander Haftung finden, da gibt es kaum Splitter/austretende Glasteilchen im Bruchfalle.
Kommt jetzt drauf an, wo die Ganzglastüre eingesetzt werden soll und welche Funktion sie hat.
Eingangstür? >> Dann versicherungstechnisch klären ss. 'einbruchhemmend'
öffentliches Gebäude im Innenbereich >>> Bauchgefühl VSG
Firmengebäude >>> dito, ESG oder VSG
Privatbau >>> müsste auch Float reichen (man kennt ja die Gegebenheiten seines Gebäudes)
lg Nancy
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ps. habe mal bei einem Stahlbau gearbeitet, da ging eine Flurtüre nach aussen auf, dann kam 1.50m Flur und dann wieder eine Ganzglastür. Die allerdings ging nach innen auf, also entgegengestzt der Fluchtrichtung.
Ein Monteur hatte es eilig und 'rannte' faktisch diesen Flur entlang, die erste Tür war zu bewältigen, einfach in Fluchtrichtung aufschlagen ... Die zweite Tür wurde zum Verhängniss,
in sicherem Glauben die Tür gehe auch in seine Wegrichtung auf, rannte der Mann gegen die Tür und fiel nicht mit der Tür ins Haus, sondern 'mit der Scheibe ins Büro'
Ist nix passiert (ausser die Scheibe eben) aber, wiegesagt kommts hier immer auf den Anwendungsfall (und Fallen) drauf an.
Deswegen die Frage nach den Einbaugegebenheiten/Örtlichkeit.
Brandschutz ist keiner zu beachten?