und was bitte ist der Austausch eines FIs......genau eine Anlagenänderung.
Hä? Ich soll den FI tauschen, damit ich eine Anlagenänderung hervorrufe und meine Tätigkeit plötzlich verpflichtend wird? Interessant
Der bloße Austausch eines Betriebsmittels ist übrigens keine Anlagenänderung. Ob es da eine Abgrenzung aufgrund anderer Kennwerte gibt, muss sicherlich im Einzelfall entschieden werden.
Sogar wenn in einem Altbau eine Steckdose erweitert wird (z.B. eine Einfach zu einer Zweifach) ist nach Auslegung der neuen Vorschriften ein FI mit max. 30mA Pflicht.
Ich habe nie anderes behauptet.
Grüße
Uli