Hallo Chris,
die Meinung meines saarländischen Kollegen warf meine Stirn in Falten. Schmerzt heute noch. Tatsächlich wird der Preis von Rundholz auch von Profis maßlos unterschätzt. Ja, Mathis, auch bei Profis kommen Pauschalurteile vor.
Zu Denken gibt mir hier vor allem die Einstellung, dass es sich bei Holz um einen minderwertgen Rohstoff handelt, bei dem das Nachdenken nicht sonderlich lohnt, nach dem Motto: Hop oder Top.
Du bist jedenfalls auf dem richtigen Weg, wenn Du einen Säger hast, der sich das Holz anschaut. Vor allem bei der Menge, die Du anbietest. Bei Einzelstämmen gestaltet sich ein Verkauf zu einem guten Preis oft schwierig, das ist richtig. Aber bei der Menge!
Schade, dass Du einen Kahlschlag gemacht hast. Aber möglicherweise gibt's handfeste Gründe dafür.
Im übrigen kostet bei uns ein Raummeter Eichenbrennholz mit Anlieferung ca. 45€. Das sind pro Festmeter somit ca. 65€. Wenn bei Deinem Holz 100€ pro fm bezahlt werden, so kannst Du nach erfolgter Mengenberechnung mal die Differenz ausrechnen. Und für diesen Differenzbetrag lohnt sich sicherlich mal die kleine Mühe, im Internet Säger aufzuspüren und das Holz einer entsprechenden Verwertung zuzuführen, und nicht durch den Schornstein zu jagen.
Zur Mengenberechnung:
Auch wenn die Handelsklassensortierung für Rohholz (HKS) keine Gültigkeit mehr besitzt, so wird die Rohholzmenge dennoch in folgender Art berechnet (hab' das einfach mal kopiert und hier eingefügt):
6. § 4: Messung und Mengenberechnung
(1) Beim Messen des Durchmessers und der Berechnung des Mittels wird nach unten auf ganze Zentimeter abgerundet.
(2) Der Mittendurchmesser wird in der Stamm-Mitte (halbe Stammlänge) bis zu 19 cm Durchmesser ohne Rinde durch einmaliges waagrechtes Kluppen, wie der Stamm im Walde liegt, ermittelt, ab 20 cm Durchmesser ohne Rinde durch zwei zueinander senkrecht stehende Messungen (möglichst des kleinsten und des größten Durchmessers). Fällt die Messstelle auf einen Astquirl oder auf einen sonst unregelmäßigen Stammteil, so wird der Durchmesser aus dem Mittel der Messungen gleich weit oberhalb und unterhalb der Messstelle ermittelt.
Wird der Durchmesser in Rinde gemessen, so ist ein der durchschnittlichen Rindenstärke entsprechender Abzug zu machen und der Abzug zu erwähnen.
(3) Der Zopfdurchmesser wird durch einmaliges waagrechtes Kluppen, wie der Stamm im Walde liegt, ermittelt. Wird der Durchmesser in Rinde gemessen, so gilt Absatz 2 Satz 3 entsprechend.
(4) Bei der Längenmessung für die Mittenstärkesortierung ist ein Übermaß von 1 vom Hundert zu geben; das Längenübermaß bleibt jedoch bei der Feststellung der Stamm-Mitte außer Betracht. Die Längenmessung beginnt bei Stämmen mit Fallkerb in der Mitte des Fallkerbes.
(5) Der Festgehalt wird aus Länge und Mittendurchmesser ohne Rinde nach Festmeter berechnet. Der Festgehalt unregelmäßig geformter oder in der Güte sehr unterschiedlicher Stämme ist abschnittsweise zu ermitteln.
(6) Wird Schichtholz in Raummeter mit oder ohne Rinde (gereppelt, geschält, geloht oder weißgeschnitzt) aufgesetzt, so erhalten die Holzstöße oder -bündel beim Aufsetzen ein Übermaß von 4 vom Hundert.
Zu 6. Messung und Mengenberechnung
6.1 Messung mit Rinde
Wird der Durchmesser mit Rinde gemessen, so ist vor der Abrundung ein der durch-schnittlichen Rindenstärke entsprechender Abzug zu machen. Der Abzug kann nach Richtwerten oder nach Messung der durchschnittlichen Rindenstärke im Schlag vorgenommen werden. Wird bei der Messung im Schlag durch eine ausreichende Zahl von Probemessungen festgestellt, dass die durchschnittliche Rindenstärke deutlich von den Richtwerten abweicht, ist den örtlichen Verhältnissen Vorrang zu geben. Bei Eiche, Kiefer, Lärche und Douglasie differiert die Rindenstärke besonders stark.
6.1.1 Richtwerte für Rindenabzüge
Bei der Messung des Stammholzes mit Rinde können folgende Rindenabzüge vorgenommen werden:
Eiche: Je volle Stärkeklasse 1 cm bis Klasse 3 und stärker = 3 cm. Bei Furnierholz ist in der Regel Messung ohne Rinde (Messring) erforderlich.
Buche: Bis einschließlich Klasse 4 = 1 cm, Klasse 5 = 2 cm. Ab Klasse 4 können auch 2 cm abgezogen werden, wenn dies nach Messung der durch-schnittlichen Rindenstärke im Schlag gerechtfertigt ist.
Fichte/ Tanne Bis zum Mittendurchmesser 32 cm mit Rinde = 1 cm, ab Mittendurch-messer 33 cm mit Rinde = 2 cm.
Kiefer / Lärche Bis Mittendurchmesser 32 cm mit Rinde = 2 cm, ab Douglasie / Mittendurchmesser 33 cm mit Rinde = 3 cm. Fällt bei der Kiefer die Strobe / Messung auf Spiegelrinde, ist in der Regel ein geringerer Abzug : erforderlich (1 cm).
Über Abzüge, die von den Richtwerten abweichen, ist mit dem Käufer eine Vereinbarung im Kaufvertrag zu treffen.
Berichte mal bitte, wie das weiter läuft, mit Deinem Holz.