e-rechnungen ?

Dale_B_Cooper

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Mich freut daran, dass mir die verkackte Deutsche Bank dann endlich Rechnungen als PDF zukommen lassen muss. Was sie Stand heute in der Geschäftskundenabteilung immer noch nicht automatisiert können..

In der Hoffnung, dass das dann zusammen mit der e-Rechnung gleich in einem Abwasch erledigt wird..
 

Kerstenk

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wenn Du keine Fragen mehr hast, dann brauchst Du dich auch nicht angesprochen fühlen und brauchst das Video auch nicht anschauen. Und es geht hier auch nicht um Buchhaltung, sondern um die Fragen der eRechnung

An Januar 2025 muss man erst mal nur diese empfangen können, nicht mehr nicht weniger. Aber alle die hier im Forum angemeldet sind, haben einen Mailadresse, sonst kann man sich nicht anmelden, also erfüllen sie diese Pflicht.
 

uli2003

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wenn Du keine Fragen mehr hast, dann brauchst Du dich auch nicht angesprochen fühlen und brauchst das Video auch nicht anschauen.
Darum geht es mir nicht. Die (mögliche) Erstellung mit PDF24 (welche Formatversion eigentlich, eine zulässige?) ist nicht GoBD konform (Unveränderbarkeit etc.).
Alles andere ist Werbung und kostet das gleiche wie andere Software, wobei die für den Preis oft mehr kann.

An Januar 2025 muss man erst mal nur diese empfangen können, nicht mehr nicht weniger.
Doch. Ab Januar 2025 musst die die Rechnungen auch ausstellen können, wenn die Art der Kundschaft dies erfordert. Wie du sie verarbeitest, ob du ein anderes Format mit deinem Kunden abstimmst - wie auch immer - 'nur' die Mailadresse reicht grundsätzlich nicht aus. Möglicherweise fällt man unter Umsatzgrenzen, die Rechnungsbeträge fallen unter bestimmte Grenzen, und die Übergangsfristen gibt's ja auch noch.
Ähnlich war es bei der DSGVO, 2 Jahre Übergangsfrist waren dahin und dann kam die Panik :emoji_slight_smile:
Daher besser jetzt vernünftig informieren und handeln.
 

uli2003

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Dem sollte man vertrauen können, stimmt. Aber darum gehts hier ja nicht.
Zu diesem Thema gab es ja BMF Schreiben, sowie eine ausführliche Dokumentation auf den Seiten des Finanzministeriums.
Völlig Foren- und Beraterunabhängig.
Ich denke mal, dass die Infos dort korrekt sind.
 

Cetol

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Hallo joh.t.
Vielleicht schreibst du da mal was zu ?
Solche Dinge sitze ich leider gerne aus. Da die Büroarbeit halt nur die Pflicht bei mir ist,
Und neue Dinge wie eine neue bürosoftware mir nur Zeit rauben.
Ich benutze meine eh nur als bessere Schreibmaschine.
Gruß Martin
 

uli2003

ww-robinie
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Bei uns hat die Hwk Köln da einen sehr informativen Abend zusammen mit Steuerberatern und dem Finanzamt gemacht.
Das machen andere Kammern auch (oder haben gemacht). Man muss das Angebot halt wahrnehmen.
Scheinbar gibt es ja noch viele Baustellen, an denen Aufklärungsarbeit nötig ist. Ich bin schon komplett digital unterwegs und freue mich über jeden Wenigeraufwand den ich habe, wenn ich eine E-Rechnung bekomme.
dem ich mehr vertraue wie Leuten aus Foren. Nun kommt gleich, dass der der Falsche sei. Meine Antwort, wenn man seinem Steuerberater nicht trauen kann, ist es Zeit ihn zu wechseln.
Meinem habe ich auch vertraut. Und das mit knapp 50k bezahlt. 'Leute' aus Foren haben mich seitdem besser beraten. Egal, jeder macht seine Erfahrung, ich habe nicht gewechselt, sondern mache es selbst. Ja, kostet Zeit und Einarbeitung, ich habe aber keine speziellen Fälle und komme als Ahnungsloser recht gut klar. :emoji_slight_smile:
 

easy-e-invoice

ww-pappel
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Hey zusammen :emoji_slight_smile:

Ich bin über Google auf diesen Thread gestoßen. Ich war in genau der gleichen Situation wie wohl viele hier. Ich bin selbstständig (wenn auch nicht mit Holz, sondern als Programmierer) und schreibe nur wenige Rechnungen im Jahr. Die kommende E-Rechnungspflicht hat mich Anfang des Jahres dann ein wenig überrascht. Mir war klar, dass ich was ändern muss, aber wollte keine Rechnungssoftware mit monatlichen Kosten, nur um ein paar Rechnungen im Jahr zu schreiben. Nach langer Suche ohne passendes Ergebnis für meine Bedürfnisse habe ich mich entschieden, selbst etwas zu bauen.

So ist ein kleines Tool entstanden, mit dem man ohne Abo und ohne Account E-Rechnungen erstellen kann. Entweder als XRechnung oder als ZUGFeRD PDF. Mein Fokus liegt klar auf Bedienbarkeit und Sicherheit.

Aktuell suche ich Leute, die das ausprobieren und mir Feedback geben, ob es für sie hilfreich wäre und was vielleicht noch fehlt oder verbessert werden könnte.

Wer mag, der schaut gerne vorbei easy-e-invoice.online

Ich freue mich über jedes Feedback
 

wirdelprumpft

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Hey zusammen :emoji_slight_smile:

Ich bin über Google auf diesen Thread gestoßen. Ich war in genau der gleichen Situation wie wohl viele hier. Ich bin selbstständig (wenn auch nicht mit Holz, sondern als Programmierer) und schreibe nur wenige Rechnungen im Jahr. Die kommende E-Rechnungspflicht hat mich Anfang des Jahres dann ein wenig überrascht. Mir war klar, dass ich was ändern muss, aber wollte keine Rechnungssoftware mit monatlichen Kosten, nur um ein paar Rechnungen im Jahr zu schreiben. Nach langer Suche ohne passendes Ergebnis für meine Bedürfnisse habe ich mich entschieden, selbst etwas zu bauen.

So ist ein kleines Tool entstanden, mit dem man ohne Abo und ohne Account E-Rechnungen erstellen kann. Entweder als XRechnung oder als ZUGFeRD PDF. Mein Fokus liegt klar auf Bedienbarkeit und Sicherheit.

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Weis jetzt nicht ob ich bezahlen pro Rechnungserstellung besser finde als ein Abo.
Stellt sich auch die Frage an die Gebühr angezeigt wird am Anfang oder erst wenn man alles erstellt hat.
Ich bevorzuge Kaufversionen.
Etwas unglückliche Formulierung -
“Kann ich eine erstellte Rechnung nachträglich bearbeiten? Ja.“
Würde das auf Rechnungsformular ändern
Bei mir entsteht der Eindruck das erstellte Rechnungen änderbar sind.
 

easy-e-invoice

ww-pappel
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Weis jetzt nicht ob ich bezahlen pro Rechnungserstellung besser finde als ein Abo.
Stellt sich auch die Frage an die Gebühr angezeigt wird am Anfang oder erst wenn man alles erstellt hat.
Ich bevorzuge Kaufversionen.
Etwas unglückliche Formulierung -
“Kann ich eine erstellte Rechnung nachträglich bearbeiten? Ja.“
Würde das auf Rechnungsformular ändern
Bei mir entsteht der Eindruck das erstellte Rechnungen änderbar sind.

Super nett, dass du es mal angeschaut hast. Und nochmal besser für das gute Feedback, das hilft mir sehr.
Die Info mit dem "Rechnung änderbar" ist Gold wert. Da sieht man mal wieder, wie sehr man den Blick verlieren kann, wenn man selbst drin steckt :emoji_slight_smile:

Zu den Kosten: Es wird natürlich direkt offen und transparent angezeigt. Eine Rechnung allein kostet 1,99 € und es wird auch "Pakete" geben. Wenn man z.B. ein 25er Paket kauft, dann reduzieren sich die Kosten um 50%. Jeder, der mehr als 25 Rechnungen im Jahr schreibt, der ist mit einer Rechnugssoftware besser dran.
 

fahe

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...ich würde das Geschäftsmodell ja noch einmal prinzipiell hinterfragen.

Heutztage schließt man mit jedem Partner wegen jeder noch so kleinen Dienstleistung, bei der personengebundene Daten im Spiel sind, einen extra Auftragsverarbeitungsvertrag laut DSGVO ab. Das gilt ja selbst für eine Google-Analytics-Einbindung.

Und jetzt sollen gewerbliche Nutzer einfach ad hoc - vulgo: registrierungsfrei - Rechnungsdaten ihrer Kunden bei Dir hochladen, um eine eRechnung zu kriegen? Auf Deine Zusicherung vertrauen, dass Daten wirklich zu keiner Zeit gespeichert werden? Darauf vertrauen, dass der Schutz der Sicherheit der hochgeladenen Daten wirklich jederzeit dem Stand der Technik entspricht? Ohne dafür einen auch rechtlich halbwegs akzeptablen Nachweis in der Hand zu haben?

Das ist nicht böse gemeint. Aber das wären so Fragen, die ich mir stellen würde.
 

Dale_B_Cooper

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Man kann auch ohne Generalkritik darauf hinweisen, dass Rechnungen idR personenbezogene Daten enthalten und somit im Bereich der dsgvo liegen.
 

easy-e-invoice

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...ich würde das Geschäftsmodell ja noch einmal prinzipiell hinterfragen.

Heutztage schließt man mit jedem Partner wegen jeder noch so kleinen Dienstleistung, bei der personengebundene Daten im Spiel sind, einen extra Auftragsverarbeitungsvertrag laut DSGVO ab. Das gilt ja selbst für eine Google-Analytics-Einbindung.

Und jetzt sollen gewerbliche Nutzer einfach ad hoc - vulgo: registrierungsfrei - Rechnungsdaten ihrer Kunden bei Dir hochladen, um eine eRechnung zu kriegen? Auf Deine Zusicherung vertrauen, dass Daten wirklich zu keiner Zeit gespeichert werden? Darauf vertrauen, dass der Schutz der Sicherheit der hochgeladenen Daten wirklich jederzeit dem Stand der Technik entspricht? Ohne dafür einen auch rechtlich halbwegs akzeptablen Nachweis in der Hand zu haben?

Das ist nicht böse gemeint. Aber das wären so Fragen, die ich mir stellen würde.


Vielen lieben Dank für deinen wertvollen und absolut berechtigten Kommentar! Genau diese Fragen habe ich mir von Anfang an selbst gestellt und sie waren maßgeblich dafür, wie ich die Lösung aufgebaut habe.

- Keine Rechnungsdaten landen in irgendeiner Datenbank
- Es werden keine Cookies gesetzt
- Es gibt kein Nutzer-Tracking, kein Analytics, keine externen Skripte
- Selbst die PDF/XML-Erzeugung ist nur temporär

Ich will ganz bewusst nichts mit Nutzerkonten, Abos oder Cloudspeicherung. Sondern eine minimal-invasive Lösung, die man schnell nutzen kann. Und von der man sich, wenn man sich später doch dagegen entscheidet, völlig problemlos wieder verabschieden kann, weil man nicht gebunden ist.

Aber du hast absolut recht: Man muss mir das glauben. Das Vertrauen muss ich mir also verdienen. Die große Frage ist daher: Wie kann ich dieses Vertrauen besser schaffen?
 

Dale_B_Cooper

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Ernsthaft?
Eine Rechnung sollte Namen und Kontonummer enthalten, auch des Empfängers. Das sind personenbezogene Daten.

Wenn du Software baust, die damit hantiert, liegst du im Bereich der DSGVO.

Ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag notwendig ist, wenn du solch eine Dienstleistung anbietest, die solche Daten eigentlich nicht wirklich speichert, oder gute AGBs ausreichend sind, wäre offensichtlich zu prüfen. Mindestens der Rechnungsempfänger wäre ja ein Dritter, dessen Daten der Rechnungserstellende an dich weitergibt... Was einen Vertrag möglicherweise unumgänglich macht.

Aber ich bin kein Jurist.
 

easy-e-invoice

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Eine Rechnung enthält personenbezogene Daten, und sobald Software damit arbeitet, greift auch die DSGVO. Daher wurde ich von Beginn an juristisch begleitet, was mir sehr wichtig war. Die entsprechenden Hinweise, wie z.B. AVV, sind transparent und ausführlich in den AGB und Datenschutztexten dokumentiert. Beide sind jederzeit einsehbar und müssen vor dem Erstellen einer Rechnung aktiv bestätigt werden.
 

wirdelprumpft

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Die Frage ist ob man die Daten noch verschlüsseln muss.
Da sie beim hochladen oder sonst während der Verarbeitung evtl. abgreifbar sind.

Evtl. wäre es sinnvoll das man Angebot/Auftragsbestätigung/Lieferschein/Gutschrift/Storno
erzeugen kann zumindest bei Bezahlversion.
Macht halt ein besseren Eindruck von einer Firma wenn alle Formulare gleich aussehen.
Letzlich muss nur ein Wort getauscht werden beim Lieferschein die Summen ausgeblendet
und bei AB ein Unterschriftsfeld eingefügt werden.
Bei mir war die einfache Weiterverarbeitung mit
fortlaufendem Nummerkreis, vor langer Zeit,
der Hauptgrund für eine Rechnungssoftware
 

fahe

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Man kann auch ohne Generalkritik darauf hinweisen
...nee, kann man nicht, wenn die Anregung lautet, das geplante Geschäftsmodell noch einmal selbstkritisch zu hinterfragen.

Wenn man schon ein "paar" Jahre Verantwortung trägt für Entwicklung und auch den SaaS-Betrieb durchaus deutlich größerer Webapplikationen, hat man schon ein bisschen erlebt, um sich die eine oder andere Einschätzung zutrauen zu können.

Ansonsten: Jan hat sich mit dem Thema ja offensichtlich befasst.
Ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag notwendig ist, wenn du solch eine Dienstleistung anbietest, die solche Daten eigentlich nicht wirklich speichert, oder gute AGBs ausreichend sind, wäre offensichtlich zu prüfen.
Interessante Auslegung. Ich suche noch den Fakt der "wirklichen Speicherung" als von der DSGVO benannte Voraussetzung.


Vielleicht kann man zurück zum Thema...
Die entsprechenden Hinweise, wie z.B. AVV, sind transparent und ausführlich in den AGB und Datenschutztexten dokumentiert.
In Deiner Datenschutzerklärung verweist Du auf AVV, die Du mit den beteiligten Partnern, Hostern etc. abgeschlossen hast... und was ohnehin eine Selbstverständlichkeit ist. Meine Anregung zum Nachdenken war das spannende Dreiecksverhältnis zwischen Dir, dem Rechnungsersteller und dem Rechnungsempfänger. Der letztgenannte - dessen Daten in meiner Einschätzung die schützenswertesten wären - erfährt im Zweifelsfall von Deiner Beteiligung in dem Geschäftsmodell gar nichts, sondern ahnt nicht einmal den Weg seiner Daten, wenn der eine Rechnung mit dem Briefkopf der Firma bekommt.

In einem anderen Geschäftsmodell könntest Du zumindest darauf dringen, dass der Rechnungsersteller "verpflichtet" wird (ist ja auch in seinem Interesse...), darauf und auf einen existierenden AVV zwischen ihm und Dir zu verweisen. So bleibt der mehr oder weniger anonym. Interessante Konstellation, bei der es meiner Erfahrung nach durchaus unterschiedliche juristische Beurteilungen geben dürfte.

Wie gesagt, eine Anregung, keine "Generalkritik".
 
Zuletzt bearbeitet:

Dale_B_Cooper

ww-robinie
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Interessante Auslegung. Ich suche noch den Fakt der "wirklichen Speicherung" als von der DSGVO benannte Voraussetzung.
Juristen legen das aus, nicht ich.
Daher wurde ich von Beginn an juristisch begleitet, was mir sehr wichtig war. Die entsprechenden Hinweise, wie z.B. AVV, sind transparent und ausführlich in den AGB und Datenschutztexten dokumentiert
Genau so meinte ich das. Wenn das ausreicht, perfekt.

Ist möglicherweise auch ein ziemlicher Show-Stopper, jedes Mal einen separaten Vertrag abzuschließen für so ne kleine Dienstleistung. Zumal sich das Produkt ja eher an kleinere Kunden richtet. Sogar in lexoffice usw. sind e-Rechnungen ja enthalten.

Viel Erfolg Dir!
 

brubu

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ein QR Code (Bankdaten) fürs Bezahlen der Rechnung wäre auch nicht schlecht.
Ist im Moment noch nicht so weit verbreitet aber ich finde das ganz praktisch wenn es auf einer Rechnung vorhanden ist.
Da können wir ausnahmsweise mithalten, ist bei uns Standard aber meist auf den Einzahlungsscheinen und mit oder ohne Rechnungsbetrag.
 
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