E-Leitungsverlegung

holzbock52

ww-ahorn
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Endlich mal wieder ein Elektro-Thema!

Ich soll Türen einbauen im Neubau eines Bekannten.
Beim Ausmessen derselben stellte sich heraus: ein Schalter ist an falscher Seite angebracht.
Der Elektriker war „sehr kreativ„ und legte das Kabel in der Türlaibung auf die andere Seite.
Da die Öffnung sehr knapp bemessen ist wird er es warscheinlich noch einschlitzen.
Jetzt steht mir die DIN 18015-3 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel“
leider nicht vollständig zur Verfügung. Aus Bildern geht hervor , dass im Türbereich keine Leitungen verlegt werden sollen.
Ich bin da ein gebranntes Kind , und habe früher mal ein Kabel durchgesägt beim Türausbau...
Frage also an die Elektro-Profis: Ist eine Verlegung in der Türlaibung - mit oder ohne Einschlitzen - zulässig , oder Pfusch?

Ich wäre für eine Einschätzung dankbar, weil ich evtl eine Baubehinderungsanzeige schreiben sollte.
Gruß Reinhard
 

pedder

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Jetzt mal ernsthaft, was hat das bitte mit Holz zu tun? Diskutieren wir hier demnächst auch Autoreparaturen?
 

Marsu65

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Ossei

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Hallo,

ich (bin selbst Häuslebauer und beruflich u. a. ELT-Objektüberwacher) würde das von folgenden Faktoren abhängig machen:

Wenn es vom Generalunternehmer o. ä. inkl. der Elektroinstallationen erworben wird, würde ich den Punkt anmahnen und eine DIN-gerechte Installation fordern.

Hat der vom Bauherrn direkt beauftragte Elektriker einen Fehler gemacht (Dose trotz korrekter Planung falsch gesetzt) - wie vor.

Bei privatem Wohnungsbau 'könnte' man von der DIN als Bauherr abweichen, sich das Geld für den Umbau sparen und das Kabel so belassen. Man ist dann aber für etwaige Folgen (z. B. der erwähnte Punkt - Kabel bei Türzargenausbau angeschnitten usw.) selbst verantwortlich. Das muss der Bauherr selbst beurteilen und für sich entscheiden.

Gruß,
Matthias
 

fahe

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...die DIN wird meines Wissens nach nur bei entsprechender Forderung des Bauherrn einbezogen.

Das Geschilderte ist aber auch ohne die strengeren Vorschriften der DIN nicht VDE-gerecht, sondern Pfusch. Allgemein dürfte sich eingebürgert haben, mindestens 10 cm von Rohbaukanten entfernt, egal, ob Ecken, Fenster- oder Türlaibungen.

Ich kenne aber auch eine Firma, die hat das jahrelang so gemacht und für schlau gehalten...:emoji_wink:
 

Holz-Christian

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Hallo, lose in der Laibung verlegt würde mir jetzt auch nicht unbedingt behagen.
Aber wenn er das Kabel einschlitzt und eingipst ist das doch in Ordnung.

Ein Fehler kann jedem mal passieren.
Man muss aus der Fehlerbehebung auch keine Wissenschaft machen.

Gruß Christian
 

holzbock52

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@Fiamingu: Das Kabel liegt schon da, und ist sicher billiger als ein Funkschalter...

Aber wenn er das Kabel einschlitzt und eingipst ist das doch in Ordnung.
Sehe ich ähnlich. Die aktuelle Rechtssprechung ist aber so , dasss ich auch für den Untergrund den ich weiterbebaue verantwortlich bin.
Ich werde es mit Bauleitung und Bauherrn nochmal besprechen, was dann schriftlich kommen muss werde ich sehen. In zwei Wochen bin ich wieder auf der Baustelle , dann werde ich berichten.
Vielen Dank für eure Einschätzungen und Meinungen!
Gruß Rinhard
 

Mitglied 30872

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Ist sicherlich ein Sonderfall,
aber bei Holzblockhäusern ist die Verlegung der Leitungen direkt zwischen Zarge und Blockbohlenwand sowie am Boden zwischen Estrichkante und Blockwand der Regelfall.
 

WinfriedM

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Installationszonen sind m.W. eine Empfehlung, an die man sich halten sollte, aber keine zwangsweise Verpflichtung, ausschließlich dort Kabel legen zu dürfen. Es gibt da in der Praxis auch zu viele Sonderfälle, so dass man das gar nicht einhalten kann.
 

pixelflicker

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Da ich mich derzeit damit beschäftige aufgrund eines Bauvorhabens habe ich das schon öfter gehört, dass Leitungen gerne in die Türrahmen verlegt werden. Gerade beim Massivholzbau ist das sehr üblich, das handhaben mehrere Unternehmen, mit denen ich gesprochen habe so. Turin hat das ja auch schon geschrieben.
Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass das nicht zulässig wäre.
 

Time_to_wonder

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Nun regelt ja das Normenwerk der VDE trotz allem Umfanges nicht jeden Einzelfall. Sicher gibt es die Verlegung in der Laibung nicht als Installationszone. Ich würde es trotzdem genauso machen, denn die Festlegung der Installationszonen soll ja hauptsächlich das Anbohren von Leitungen verhindern. Diese Gefahr sehe ich hier nicht. Übrigens werden auch normgerechte Kabel schonmal angebohrt oder zersägt.

In Trockenbau-Ständerwänden ist es oft garnicht möglich, die Installationszonen einzuhalten.

Als Elektrofachkraft hat man halt die Verpflichtung, bei so etwas die Gefahren einzuschätzen und eine vertretbare Lösung zu finden. Da gehört auch so etwas wie FI-Schutz mit in die Überlegung. Unter der Vorraussetzung, dass die Anlage nach aktuellem Stand abgesichert ist, kann man sowas schonmal machen.
 

Holz-Fritze

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Installationszonen sind m.W. eine Empfehlung, an die man sich halten sollte, aber keine zwangsweise Verpflichtung, ausschließlich dort Kabel legen zu dürfen. Es gibt da in der Praxis auch zu viele Sonderfälle, so dass man das gar nicht einhalten kann.

Nicht ganz richtig, man kann dies schon als a.R.d.T. ansehen und auf diese kommt es an.

Ich sehe das allerdings auch nicht so kritisch, aber auch nicht ideal.

Ich würde die Bedenken anmelden und darauf hinweisen, das der Eli das nicht gemäß den a.R.d.T. verlegt hat. Damit bist Du aus der Haftung raus und der Eli ist drin.
 

fahe

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Also, da packe ich mal mein gesammeltes Halbwissen dazu...:emoji_wink:

Die Vorschriften der DIN haben in dem Beritt imho empfehlenden
Charakter.

Sie werden verbindlich, wenn entweder gesetzliche Vorschriften deren
Anwendung fordern, der Bauherr deren Einbeziehung fordert, die TAB
des Netzbetreibers deren Anwendung vorschreiben oder aber deren
normativen Aussagen von DIN und VDE als gemeinsame DIN-VDE-Norm
benannt werden. Im letztgenannten Fall werden sie imho zum Stand
der Technik und sind verbindlich.

Das ist auch im Falle der Installationszonen meiner bescheidenen
Meinung zufolge gegeben, da in DIN VDE 0100-520 darauf verwiesen
wird.

Wichtig ist ja aber, was mit der Vorschrift eigentlich erreicht werden soll. Und
das ist unzweifelhaft der Schutz der verdeckten Leitungsführung vor
Beschädigung. Dafür, das Schutzziel zu erreichen, gibt es aber auch andere
Möglichkeiten. Wenn ich mich richtig erinnere, sind sowohl DIN-VDE-Norm wie
auch in der DIN selbst benannt.

In der Regel reicht es, wenn verdeckte Leitungsführungen mindestens 6 cm
überdeckt sind. Wenn man die Laibung also entsprechend schlitzt, das Kabel
reinwirft, verputzt, die Zarge reinstellt, sollte man auch alles richtig gemacht
haben und ein gutes Gewissen haben können.

PS: Ich hab' noch nie ein modernes Blockbohlenhaus so im Detail gesehen,
denke aber, da könnte es genau so sein.
 

Holz-Fritze

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Es gibt Sockelleisten-Systeme, wo Steckdosen und die Verkabelung reingelegt werden. Auch die sind außerhalb der Installationszone, weil die erst bei 15 cm vom Boden anfängt. Ist aber zulässig.

Nur mal so als Beispiel, was zeigt, dass von Installationszonen abgewichen werden kann.

Sowas hier:
https://www.kabelscheune.de/Sockelleistenkanal/SL-Geraetetraeger-2-fach-Steckdose-alpinweiss.html

Installationszone (DIN) oder Verlegezone bezeichnet den Bereich in Wänden, Decken und Fußböden.(Frei nach Wiki.) Ein Sockelleiste ist nicht in einer Wand. Auf der Wand kann ich verlegen wie ich lustig bin.

Jetzt kann man natürlich darüber streiten ob eine Verlegung im Innenfutter einer Tür darunter fällt.

Ansonsten sehe ich eindeutig die Verlegezonen als a.R.d.T.
 

Holz-Fritze

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Ich sag es nochmal den Kunden darauf hinweisen (schriftlich) dass der Elektriker nicht gemäß den a.R.d.T. gearbeitet hat und gut ist.
Es geht doch hier nur darum, dass er nicht für die Arbeit des Elis haften möchte. Obwohl ich sowieso nicht glaube, dass er Gewerke übergreifend in Haftung genommen werden kann. Zumal ja der Vertrag des Elis mit dem Kunden entscheidet ob dies überhaupt in diesen Fall nach den a.R.d.T. ausgeführt werden muss. Aber sicher ist sicher.
 

holzbock52

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Am besten Kunststoffinstallationsrohr
Ja, so werde ich es vorschlagen:emoji_grin::emoji_grin:

Grundsätzliches zur Haftung: Wenn ich die Tür einbaue und die Leitung soll anschließend doch aus der Laibung verschwinden, baue ich die Tür auf meine Kosten aus, und wieder ein. Hab ich auch keine Lust drauf...
 
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