holzbock52
ww-ahorn
Endlich mal wieder ein Elektro-Thema!
Ich soll Türen einbauen im Neubau eines Bekannten.
Beim Ausmessen derselben stellte sich heraus: ein Schalter ist an falscher Seite angebracht.
Der Elektriker war „sehr kreativ„ und legte das Kabel in der Türlaibung auf die andere Seite.
Da die Öffnung sehr knapp bemessen ist wird er es warscheinlich noch einschlitzen.
Jetzt steht mir die DIN 18015-3 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel“
leider nicht vollständig zur Verfügung. Aus Bildern geht hervor , dass im Türbereich keine Leitungen verlegt werden sollen.
Ich bin da ein gebranntes Kind , und habe früher mal ein Kabel durchgesägt beim Türausbau...
Frage also an die Elektro-Profis: Ist eine Verlegung in der Türlaibung - mit oder ohne Einschlitzen - zulässig , oder Pfusch?
Ich wäre für eine Einschätzung dankbar, weil ich evtl eine Baubehinderungsanzeige schreiben sollte.
Gruß Reinhard
Ich soll Türen einbauen im Neubau eines Bekannten.
Beim Ausmessen derselben stellte sich heraus: ein Schalter ist an falscher Seite angebracht.
Der Elektriker war „sehr kreativ„ und legte das Kabel in der Türlaibung auf die andere Seite.
Da die Öffnung sehr knapp bemessen ist wird er es warscheinlich noch einschlitzen.
Jetzt steht mir die DIN 18015-3 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel“
leider nicht vollständig zur Verfügung. Aus Bildern geht hervor , dass im Türbereich keine Leitungen verlegt werden sollen.
Ich bin da ein gebranntes Kind , und habe früher mal ein Kabel durchgesägt beim Türausbau...
Frage also an die Elektro-Profis: Ist eine Verlegung in der Türlaibung - mit oder ohne Einschlitzen - zulässig , oder Pfusch?
Ich wäre für eine Einschätzung dankbar, weil ich evtl eine Baubehinderungsanzeige schreiben sollte.
Gruß Reinhard