EÜ-Rechnung Frage an die Kleinunternehmer

uli2003

ww-robinie
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Seit 2017 gelten auch für Kleinunternehmer die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung.
Sprich: Excel und Co sind raus, Quittungen sammeln und einmal im Monat beim Steuerberater abgeben reicht ebenfalls nicht.
Datev-Kompatibilität ist unwichtig, die Möglichkeit des Datev-Exports vereinfacht jedoch die Weitergabe an den StB enorm. Belegscanner in günstigen Programmen sind übrigens auch nicht GoBD-konform.
Was also tun? Buchführung lernen, eine passende Software aussuchen, üben, üben, üben,
und plötzlich geht alles wie von selbst.
Der Finanzbeamte ist sicher hilfsbereit, einen Kontenrahmen wird er jedoch nicht erklären, das sind Sachen welche man als Selbstständiger wissen MUSS.
 

wirdelprumpft

ww-robinie
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@uli 2003
Also was tun- an ein Buchhaltungsbüro auslagern oder wie ich es mache an den Steuerberater.
Dem schicke ich die gescannten Belege und die werden dann mit den Buchungen verknüpft die Kosten bezahl ich gerne -
Buchhaltug kann man lernen ist nicht übermäßig schwierig wenn man Mathe begabt ist aber wenn man nur alle 3 Monate was verbucht braucht man viel zu lange dafür und kann wenn ausglagert die Zeit für Produktion etc. sinnvoller nutzen zudem gibt es ja hin und wieder Änderungen im Steuerrecht und sich da auf dem laufenden zu halten ist zeitaufwendig

Das nächste Problem macht man Fehler und merkt es nicht kann das im Falle eine Prüfung sehr teuer werden

sachen die man als Selbständiger wissen sollt gibt es viele
Oft merkt man aber erst was man wissen sollte wenn man mal wieder von irgendwoher ein Schreiben bekommt wo eine nette Summe als Nachforderung drauf steht - Krankenkasse und HWK sind da immer gut dafür

ganz toll wird es wenn das FA - das Keingewerbe als Liebhaberei einstuft - was einem Steuerberater vermutlich rechtzeitig auffällt
 

uli2003

ww-robinie
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Wie schon gesagt - Belege sammeln reicht nicht. Mindestens die Barkasse muss tagesgenau stimmen und prinzipiell immer sturzfähig sein.

Beim Rest kann das am Monatsende zum StB, das stimmt. Aber der TE wollte sich diesen ja sparen.
Mache ich auch, aber dann muss man sich halt ständig informieren.
Ich bin aber kein Kleinunternehmer und bilanziere.

Fehler bei einer Prüfung sind nie schön. Gerade beim Kleingewerbe ist das Mittel einer Hinzuschätzung sicher nicht selten, vor allem, wenn der Ertrag nicht zum Leben reichen kann.
 
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