Dielenboden 3-Schicht verklebt - wieviel Hohlstellen sind zulässig?

flo20xe

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Servus Kollegen,

ich hab mal eine Frage an die Bodenexperten hier im Forum:

Wir haben letztes Jahr bei einem Kunden in drei Häusern 3-Schicht-Dielenböden verlegt. Selbstverständlich verklebt.

Bei den drei Häusern handelt es sich um Vermietobjekte. Einer der Mieter hat im Keller die Hebeanlage ausgesteckt und damit eine kapitalen Wasserschaden verursacht, so dass jetzt der Boden im KG ausgetauscht werden muss. Zu allem Überfluss ist das Wasser über die Bodenplatte auch noch ins Nachbarhaus gelaufen, mit dem gleichen Schadensbild: Es gibt scheinbar viele Hohlstellen, Längsfugen in den Dielen haben teilw. geöffnet aufgrund der Trockengeräte.

Der von der Versicherung des Verursachers beauftragte Gutachter meint nun, dass bis zu 15% Hohlflächen, bezogen auf die Gesamtraumfläche, zulässig sein sollen. Mein AG würde nun gerne von mir wissen, ob das so zutreffend ist. Leider konnte ich in der entsprechenden DIN keinen genaueren Hinweis auf diese Thematik finden. Mir persönlich erscheinen 15% etwas arg viel.

Weiß jemand von euch da Genaueres?
 

Christian81

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Vorweg, ich kann dir deine Frage nicht beantworten.
Was meinst du genau mit Hohlstellen? Wo zwar Kleber drunter ist, der Boden aber keinen Verbund mit dem Parkett hat? Was hat das denn für eine Bedeutung? Der Boden (Parkett) ist doch eh kaputt.
 

Mitglied 59145

Gäste
Da kann ich dir auch nichts zu sagen. Aber wenn das Zeug Feuchte gzagen hat ist es hin. Du wirst danach ein Fugen Bild sondergleichen haben. Stichpunkte plastische Verformung. Also gequetscht trocknet und schwindet es dann ab dem größten Ausmaß, ergo Klitschnass Fuge zu, trocken Fuge immer auf.

Edit: beim Kfz kann der geschädigte einen Gutachter bestimmen.

Gruss
Ben
 

flo20xe

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So ganz versteh ich das Problem auch nicht, der Boden muss eh raus. Insofern seh ich das so wie ihr.

Ich werd im das jetzt einfach mal so mitteilen.
 

Mitglied 59145

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Spannend fänd ich die Frage wer den Gutachter bestellt. Weiss da irgendwer wie das ist?
Im Kfz Bereich kann der Geschädigte den bestimmen, wie ist das hier?

Halt uns aber ruhig auf dem laufenden.

Gruss
Ben
 

K2H

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Spannend fänd ich die Frage wer den Gutachter bestellt.
In der Regel, oder anders gesagt, als erstes schickt die Versicherung ihren eigenen "Gutachter". Widerspricht dem der Geschädigte, bekommt er in den meisten Fällen sofort Steine in den Weg gelegt. D. h., die Versicherung "droht" mit "Kürzungen" der Schadensbegleichung. Das fängt damit an dass nur der Nettobetrag gezahlt wird (wie beim Auto wenn man nur auf Gutachtenbasis abrechnen will) und endet damit dass sich die Versicherung komplett raus ziehen will. Letzteres vor allem dann wenn man sich als Geschädigter auch noch selbst die entsprechenden Reparaturfirmen aussuchen will (weil man den von der Versicherung geschickten nicht traut). So sind jedenfalls meine Erfahrungen in ca. 10 Fällen den letzten Jahre, zu denen ich dazu gerufen wurde (und x anderen die ich von Kollegen kenne).
Deshalb rate ich meinen Kunden als allererstes direkt einen Anwalt einzuschalten. Auch wenn das zusätzliche Kosten verursacht.
 
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