Die Abschlepp-Fa. will 300 € !!!!!

Bauwas

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Mist!
Gestern auf ner Baustelle gewesen, wo wir extra eigentlich schon seit Jahren die Berechtigung hatten, in der Haltezone zu parken und dafür einen ausgefüllten Vordruck hinter die Windschutzscheibe (PKW) gelegt.
Ist Privatgrundstück/ Hochhaus
mit Eigentumswohnungen.
Vor kurzem gabs einen Wechsel der Hausverwaltung.
Die stellen sich jetzt doof.
Aber sagt mal:
300,- Euro fürs Auto auslösen!!!!
Ist das normal??
Ich halte das für Ausbeuterei!
 

Gelöscht stwe

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Willst du das bezahlen?

Gab es da eigentlich irgendwelche (schriftlichen) Absprachen? Würde mich wundern, wenn eine neue Hausverwaltung einfach so bestehende Verträge/Absprachen einseitig ändern kann. Vor allem, wenn ihr das seit Jahren macht, dann kann man ja schon fast von Gewohnheitsrecht sprechen.

Zu deiner eigentlichen Frage: 300€ erscheinen mir angemessen.
 

schrauber-at-work

ww-robinie
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Tach,
mal von den Rahmenbedingungen abgesehen
300,- Euro fürs Auto auslösen!!!!
Ist das normal??
Ich halte das für Ausbeuterei!
Nee vollkommen normal. Abschleppen mit Takelage, Versicherung für evtl. schäden....
Einfaches Avschleppen (Ort des liegenbleibens bis nächste Werkstatt) sind schon mal ~200€.
Da brauchts aber kein Abschleppfahrzeug mit Kran und Takelage.
Wäre bei uns denke ich sogar teurer.

Rechne doch mal:
1 Mann mit entsprechender Fahrerlaubis 1h (der lässt in der Zeit i.d.R. was anderes liegen) + Verschleiß Fahrzeug + Versicherung + Abschreibung + Szellplatz + es soll noch was hängen bleiben.


Rein vom Avschleppen her voll ok.


Gruß SAW
 

carsten

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Hallo

ja ist durchaus üblich. Mit Städten und Gemeinden gibt es andere Tarife. Aber hier hat ja die Hausverwaltung das wohl organisiert. Da gibt es keine festen Tarife, da wird nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet. Und HH ist halt Großstadt mit entsprechendem Preisniveau.

Das ganze ruft aber doppelt Gesprächsbedarf bei mir hervor.
Einerseits eben die Sache mit der Genehmigung. Eine "Warnung" das die Genehmigung durch Wechsel der Hausverwaltung erloschen ist hinter der Windschutzscheibe würde ich beim ersten Mal für angebracht halten. Je nachdem wie lange der Wechsel her ist.
Zum anderen je nach Anzahl der Wohnungen und vorausgesetzt das Auto war bzw ist als Handwerkerauto erkennbar, würde ich es als für machbar halten im Haus nachzufragen. Miteinander scheint bei dem betroffenen Mitarbeiter, der den Abschlepper gerufen hat ein Fremdwort zu sein.
 

pedder

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Zu den bestehenden Verträgen kann vielleicht @pedder was sagen.
Nicht aus dem Kopf, ist lange her und nicht mein täglich Brot.
Ich such bei sowas auch in meiner Datenbank. Die steht hintereiner Bezahlschranke, nutzt Euch also nix.
Aber auch eine Googlesuche ist da recht erfolgreich:
https://verkehrslexikon.de/Module/Zurueckbehaltungsrecht_des_Abschleppunternehmers.php

Als Handwerker hast Du doch gerade die Trümpfe in der Hand. Ich würde die Verwaltung auffordern, die Kosten zu übernehmen.
Oder am Ende auf die Rechnung schreiben.
 

Bauwas

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Danke an alle!
Mich hatte die Summe echt geschockt, aber klar wollen die auch was verdienen dabei.
In diesem Fall war jedoch nicht die Verwaltung Auftraggeberin für die Montagearbeiten, sondern einer der Wohnungseigentümer, daher bringt Verhandeln mit der Verwaltung nix.
Also Veranlassung zum Abschleppen hat die beauftragte Firma wohl auch höchstselbst ohne Zutun einer Zwischenperson gehabt. Diese Firmen haben hier in HH Verträge mit den Grundstückseigentümern (z.B. auch Supermärkte). Da gibt’s keine Rücksprache.
Die Person gestern am Telefon (Abschleppfirma) sagte, das Formular hätte keine Gültigkeit gehabt.
Vor kurzem hatte mein Chef (mein Mann) mit dem dortigen Hausmeister eben wegen diesem Zettel gesprochen und der meinte, der Zettel wäre in Ordnung, denn es gäbe ja noch keinen anderen.
Die Hausverwaltung meint (so Aussage des Hausmeisters auf Nachfrage), dass wir das Auto hätten umparken können (haben wir früher auch nie gemacht, meistens jedoch mit dem LKW dort gewesen, und der passt ja nicht ins Parkhaus)
Nein, das Auto war leider nicht als Handwerkerauto erkennbar, war früher allerdings nie ein Problem.
Ok, das ist mal jetzt echt teures Lehrgeld. Doof!
 

FredT

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Bleibt wohl nur, nicht mehr mit dem privaten PKW dort vorzufahren... und die 300 irgendwo in die Schlußrechnung mit einzupreisen (grrr...)
LKW wäre nicht abgeschleppt worden..
 

pedder

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Ich würde immer groß meine Handynummer ins Auto legen und schreiben, wo ich bin und das ich bei Bedarf sofort wegfahre.
Dann ist Abschleppen aus meiner Sicht nicht mehr angemessen, auch nicht für eine Abschleppfirma. Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.
 

brubu

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Hallo
Zu euren Regeln kann ich wie immer nichts sagen. Bei uns ist es eine Unsitte solcher Abschlepper geworden. Da stellt sich immer zuerst die Frage ob
das Fahrzeug jemanden behinderte und das Abschleppen gerechtfertigt war. Bei uns versuchen Abschlepper mit dieser Methode Geld zu machen und
versuchen auch Fahrzeuge nur gegen Bahrzahlung herauszugeben, was Gerichte als Nötigung qualifizieren. Seither ist es etwas ruhiger geworden.

Ich mache es wie pedder rät, die Tel. Nr. ins Auto legen und dazu den genauen Aufenthaltsort, dann gibt es bestimmt keinen Grund abzuschleppen.
So ist tatsächlich einmal ein Hauswart in einem Geschäftshaus erschienen und hat mir freundlich einen anderen Platz zugewiesen. Er meinte seine
Verwaltung lasse sonst abschleppen. Die Polizei war auch Mieter im Haus und da wäre ich sehr schnell vorstellig geworden bei Bedarf.

Dazu kann bei uns jeder Fahrzeughalter, sofern er seine Kennzeichendaten nicht gesperrt hat, ganz einfach übers Netz ausfindig gemacht werden und wenn er seine Tel. Daten nicht gesperrt hat kann er angerufen werden. Ein wichtiger Grund seine Daten nicht zu sperren, dann kann man ausfindig
gemacht werden bei Bedarf.
Gruss brubu
 

Bauwas

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In diesem Fall handelt es sich um einen Haltezonen-Raum der von einer Fa. namens ABT-Logistics (ehemals Aktiv-Transport im Prinzip gleiche Fa.) überwacht wird. Die machen ihr Geld damit. Die Fa. lauert geradezu drauf, abkassieren zu können.
Stichwort Abschleppmafia!
Nein, der Wagen hat niemanden behindert, die größeren Handwerkwerker-Autos von anderen Gewerken stehen auch immer dort.
Es ging hier im besonderen um die Parkdauer. Kurzzeitiges Parken wäre ok gewesen, aber nicht den ganzen Tag mit einem Pkw, den man gut hätte umparken können, so sagt die neue Hausverwaltung.
 

brubu

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Da würde ich mich bei der Rechtsschutzversicherung (sofern man eine hat), bei Rechtsauskunftsstellen, Automobilverbänden, ev. den Rechtsanwalt falls man einen hat, ev. bei der eigenen Haftpflichtversicherung, Konsumentenschutz, etc. etc. erkundigen. Ganz klar ist der Fall ja nicht. Klar kann man sagen lohnt sich nicht, dann ändert auch nichts.

Einfach Fahrzeuge abschleppen um Geld zu machen geht bei uns nicht so einfach.
Gruss brubu
 

Claus HH

ww-birnbaum
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In Hamburg ist das eigentlich so, daß derjenige, der auf einem Privatgrundstück abschleppen läßt, erstmal für die Kosten aufkommen muß. Das kann er sich dann mit einer Klage zurückholen, wenn Du nicht bezahlst. Also versuchen kann er es)
Ich wohne in einer Wohnanlage mit einem kleinen Garagenhof in Hoheluft. Dort parken öfter mal Besucher quer vor den Garagen. Ich hab bisher zwei mal die Polizei da gehabt, weil ich nicht rein oder raus kam (nachts, da ging nichts mit Hupen, Telefonnummer war auch nicht im Auto)
Die Polizei ist da nicht berechtigt, abschleppen zu lassen (Privatgrund). Den Abschlepper müsse ich erstmal selber bezahlen, sagten die.
Ich würde mich, wie weiter oben schon geschrieben wurde, mal schlau machen und gegebenenfalls gegenan gehen...

Handwerker, die bei uns tagsüber vor den Garagen parken, haben immer einen Zettel mit der Telefonnummer in der Scheibe. Bisher waren die ca 3 Minuten nach dem Anruf da und haben ihren Wagen weggefahren. Ist zwar auch ärgerlich, wenn man pünktlich zur Arbeit will, aber machbar.
 

RogerS.

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Kauf Dir einen Hummer, so einer wie Schwarzenegger hat, da haben die Abschlepper echt Probleme damit, Bei meinem Kumpel haben Sie 3 Parkierte Auto damit touchiert, weil der einfach schön Breit ist
 

yoghurt

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Hallo,
ich habe immer meine Telefonnummer gut sichtbar im Auto. Das hat mir schon sehr viel Ärger erspart, wenn ich absichtlich oder unabsichtlich jemandem im Weg stand. Neulich hat in jetzt 10 Jahren das erste Mal einer angerufen, den ich unter „unfähiger Fahrer“ oder „blöder Rechthaber“ verbuchen musste. Ich verstehe nicht, warum nicht jeder seine Nummer im Auto hat.

Ansonsten sind das eben immer so Bereiche in denen man auf Verständnis angewiesen ist. Immer gut, wenn Handwerker-Autos zu erkennen sind, Telefonnummer sichtbar und sich auch selbst klarmachen, dass Ladezonen keine Parkzonen sind. (Ja, neulich bin ich mit dem 600er Gränsfors-Kuhfuss zum Auto gelaufen, hätte sein können, dass ich einen Meinungsverstärker brauche….)
 

Bauwas

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Natürlich habt ihr alle Recht mit der Tel. Nr.. Hätte ich in jeder anderen Situation auch gemacht. Aber hier: Zettel mit „bitte stehen lassen“ mit Stempel und Unterschrift vom Hausmeister (und dessen Telefonnummer) , Briefkopf der (zugehebenermaßen ehemaligen) Hausverwaltung. Ja, ich hätte meine Tel.nr. mit reinlegen sollen, oder ja, ich hätte auch das Auto umparken können. Dem Hausmeister, der zuvor die Gültigkeit des Zettels abgenickt hatte, tut das alles fürchterlich leid, kann aber nix machen. Mit der Hausverwaltung wollen wir uns deswegen nicht anlegen, haben da aber auch sowieso noch zu anderen Arbeiten ein paar Rechnungen zu schreiben……..
 

ChristophW

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Dieses hier
Neulich hat in jetzt 10 Jahren das erste Mal einer angerufen, den ich unter „unfähiger Fahrer“ oder „blöder Rechthaber“ verbuchen musste.
zeugt aber nicht gerade von
Ansonsten sind das eben immer so Bereiche in denen man auf Verständnis angewiesen ist.
jeder hat halt andere Befindlichkeiten oder soll das "Verständnis" nur in eine Richtung funktionieren?
 

yoghurt

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Das ist, was ich mir gedacht habe. Gesagt habe ich „Selbstverständlich. Ich komme und fahre mein Auto weg.“ - Das war zwar Blödsinn, aber ich freundlich und verständnisvoll.
 

magmog

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Guuden,

da hätte ich gerne mal eine allgemeine Einschätzung eines Rechtanwalts zu gehört.
Es handelt sich evtl. um eine Art Beschlagnahme fremden Eigentums oder
ein Form des Diebstahls bzw. der Erpressung.
Meines Wissens darf solch eine Verbringung nur von staatlicher Seite angeordnet
werden, selbst die ist des Öfteren bei Mängeln in der Begründung der Dringlichkeit
durch eine Gefährdung von Gericht kassiert worden.

Stehen gut sichtbar Schilder, die die Nutzung des Parkraums definieren?
Ohne Schilder darf der Eigner oder sein Beauftragter nicht all zu viel veranlassen.
 
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