Das leidige Thema: K3 in den Keller über eine 180° Treppe

predatorklein

ww-robinie
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Hallo

Haben doch beide Autos Platz versteh die Aufregung gar nicht
Wohne auf dem Land und den Nachbarn den es stören könnte hab ich vorher gesprochen des weiteren ist das Tor die meiste Zeit geschlossen

Ging doch gar nicht um dich , zumal der Fall bei dir ja wirklich anders liegt :emoji_wink:

Kenne bei uns mindestens 5 Fälle , in denen den Betroffenen überhaupt nicht klar ist , wie viel Ärger sie bekommen könnten , wenn jemand sie meldet :emoji_slight_frown:

Gruß
 

WoodyAlan

ww-robinie
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Verstehe ich das richtig: in einer Garage dürfen dauerhaft keine stationären Maschinen als Hobby betrieben werden?!

Meine Garage ist im Kellergeschoss direkt im Eigenheim integriert. Baujahr 71. alles größer eines skoda fabia passt da gar ned rein wenn man vorher ned die Außenspiegel abbaut...somit ist sie die Werkstatt fürs grobe und mehr Lagerraum als Garage. Das wäre also nicht erlaubt?

Edit: ich will den Thread ned Kapern, kann gern auch an den Tresen verschoben werden, hab ich nicht dran gedacht, sorry!
 
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predatorklein

ww-robinie
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Hallo

. Das wäre also nicht erlaubt?

Lies das mal durch :

https://www.k-plus-garagen.de/garagenverordnung.php

Wie gesagt , ich war in den letzten 10 Jahren beim ein oder anderen " Rückbau " dabei .

Gröbste Geschichte war die eines privaten Heimkinos .
Der Hausbesitzer hatte gar kein Auto mehr , die Nachbarn hat es auch nicht gestört , zumal in 5 m Abstand zur Garage kaum mehr was zu hören war , selbst bei der " Schlacht um Helm´s Klamm " nicht :emoji_scream:

Angezeigt wurde der HK Besitzer von einem Nachbarn , der 5 Häuser weiter weg wohnt .
Und der sich geärgert hatte , weil er selbst ohne Genehmigung im Garten seinen Schuppen vergrößert hatte , und diesen wieder abbauen mußte .

Passierte also aus reinem Frust :emoji_thumbsdown:

Soviel zur guten Nachbarschaft :emoji_sob:

Gruß
 

dts2805

ww-ulme
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Kann ich als ehemaliger Mitarbeiter einer Bauverwaltung aus leidgeprüfter Erfahrung bestätigen. Das Baurecht eignet sich bestens, um als Nachbar einen Ersatzkriegsschauplatz zu schaffen, bei dem man sich die Geschichte lachend von nebenan anschauen kann. Man zeigt den Nachbarn an, das Bauamt ist dann oftmals gezwungen, einzugreifen und macht für den Anzeigenerstatter die Drecksarbeit, ohne, sich dagegen wehren zu können. Weigert man sich, wird man im Klagefall dann sogar noch zum Einschreiten verurteilt.

Auslöser des Einschreitens können u.a. Verstöße gegen die Stellplatzverordnung sein, also die Mindestanzahl an Stellplätzen, die bei einem Bauvorhaben als Anbstellplätze vorgehalten werden müssen, das ist das oben beschriebene Szenario, oder, noch übler, die Garage steht direkt an der Nachbargrenze, wo sie z.B. als Wohnhaus Abstandflächen einhalten muss. In NRW z.B. sind solche Garagen unter bestimmten Bedingungen direkt an der Nachbargrenze zulässig. Nutzt man sie nun um, sei es als werkstatt, Abstellraum oder vieles anderes, wird sie in dem meisten Fällen unzulässig. Das kann, wenn es dumm läuft, bis zum Rückbau, also Abriss gehen. Und als kleines Nebenpräsent gibt's dann noch ein Bußgeld obendrauf wegen ungenehmigter Umnutzung der Garage.
 

WoodyAlan

ww-robinie
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Zur garagenverordnung: interessant, ich kann mir aber beim besten Willen ned vorstellen dass das im allgemeinen angewandt wird. Demnach darf ja nich ned mal a kleine werkbank mit dem notwendigsten enthalten sein. Ich kenne NIEMANDEN der dort ausschließlich Kfz plus dazugehörige Sachen abstellt.

Gewerblich in ner Siedlung und ner Garage/Keller arbeiten, is da Scho was anderes!
Privat das gleiche wenn Lärmbelästigung oder andere unzumutbare Umstände im Spiel sind, keine Frage.
Sowas gehört bei in unserer Gegend zur Mindestausstattung, am besten noch mit a paar achöne Motorsägen/Rasenmäher drin, damit man mitm Nachbarn auch a gepflegtes Gespräch drüber führen kann ala „ich hab die geilste“:emoji_grin:
 

AhornBay

ww-esche
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Schönen guten Abend,

das Problem hat zwei Facetten (alles sinngemäß & vereinfacht ausgedrückt):

1. Baugenehmigung
Da steh drin, Du darfst ein Haus bauen. Der Zweck des Hauses ist Wohnen. Teil des Ganzen ist die Garage. Deren Zweck ist es, ein KfZ unterzubringen; damit das nicht auf der Straße steht und dort Platz wegnimmt.
Wird die Garage nun nicht dazu genutzt, wozu sie im Bauantrag ausgegeben worden ist (= KfZ unterstellen) verhältst Du dich nicht so, wie Du im Bauantrag gesagt hast (= falsche Angabe). Damit kann die Baugenehmigung hinfällig werden (zumindest hinsichtlich der Garage); z. B. weil dann Abstandsflächen nicht eingehalten werden, bei denen es ein Unterschied ist, ob Wohnbebauung oder Garage.

2. Stellplatzvorgabe
Abhängig von der Gemeinde, kann dort eine Stellplatzvorgabe gelten (heute bei wahrscheinlich sehr vielen Gemeinden so). Da kann dann z. B. drin stehen, dass pro Wohneinheit 1 Stellplatz vorzuhalten ist (... damit die Straße nicht so voll ist); manchmal müssen sogar schon 2 Stellplätze nachgewiesen werden. Die (dauerhafte) Einhaltung der etwaigen Stellplatzvorgabe wird idR zum Bestandteil der Baugenehmigung gemacht.
Wird die Garage jetzt so genutzt, dass das liebe Kfz dort nicht mehr untergestellt werden kann muss geschaut werden, ob die Stellplatzvorgabe - auf dem Grundstück - anderweitig erfüllt werden kann (d.h. KfZ steht nicht auf der Straße). Wenn nein, dann wird gegen die STellplatzvorgabe verstoßen.

Unter dem Strich schadet es also dann nicht, wenn unsere lieben Holzbearbeitungsmaschinen in der Garage stehen, wenn die Nutzung der Garage dadurch nicht verhindert wird - und auch tatsächlich gemacht wird. Ein weites Feld des sog. "behördlichen Ermessens" und leider auch "netter" nachbarschaftlicher Auseinandersetzungen...

Schönen Abend.

Herzliche Grüße

Tom
 
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WoodyAlan

ww-robinie
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Danke für die Ausführung!

Gottseidank hab 200m privatstrasse zufährt zur öffentlichen Straße und 4 eigene Stellplätze auf meinem Grundstück inkl carport. Damit sollte das weniger problematisch sein.
 

LuckyLoser

ww-fichte
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So mal wieder zurück zum eigentlichen Thema: heute war kurzfristig einer von Felder da.
Ich muss die Bringung in den Keller selber machen, denn wenn die das machen dann wird das, Zitat: sauteuer.
Whatever: mein Kumpel ist Zimmermann, der meinte er baut da eine „Rutschbahn“ runter (aus schaltafeln) und die Maschine runterlassen kann ich mit unseren Kletterseilen und sicherungsgeräten (hab da schon mit einem Bekannten von mir geredet, der ist industriekletterer und Bergführer).

Jetzt steh ich also vor der Qual der Wahl. Alles eine Frage des Preises halt... darf man fragen was ihr für eine k3 winner (nicht die comfort!) bezahlt habt?

Vielen Dank an alle für eure Hilfe! Top Forum und top Leute!
 
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