Dachgeschoss Unterteilung ...was muss man beachten?

Geppeto

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Hi
Habe demnächst evtl eine Arbeit bezüglich einer Raumaufteilung im Dachgeschoss eines Hauses.
Weiß noch nichts genaues, nur Anfrage/Besichtigung gewünscht .
Deshalb Frage ich hier die Profis...was muss ich aufjedenfall beachten, wenn eine Ständerwand (Rigibs, U-Profile..., ggf Tür Zargen etc . Bedarf besteht?
Dachte da an Brandschutz Vorschriften etc.

Abstände der Ständer, der Schrauben Verspachtelung..
.werden natürlich nach Din-Norm etc. Gemacht
Geppetto
 

Geppeto

ww-kirsche
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Und Du bist bei „Profi fragt…“ wirklich richtig???
Ja das denke ...nach einer fast 30 jährigen Selbständigkeit im Innenausbau
Was ich nicht erwähnt habe...habe seit fast 10 Jahren krankheitsbedingt keine solchen Arbeiten mehr ausführen können.
Daher finde ich deine Frage fehl am Platz
 

magmog

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Guuden,

Nun denn, ich hatte mich auch ob der Fragen an dieser Stelle gewundert.

Die Frage sehr pauschal, aber häufig ist Brandschutz im einfachen Wohnungsbau selten gefragt,
bei einer großen Wohnanlage, über und neben Gewerberäumen oder neben einem Schornstein z.B. kann es schon anders sein.
Der Möglichkeiten gibt es fast so viele wie es Gebäude gibt.

Ach ja, ich hätte zuerst Bedenken falls keine Baugenehmigung vorliegt, falls nicht
befinden sich Bauherr und -in sowie Handwerker ohnehin in...........
 

Geppeto

ww-kirsche
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Guuden,

Nun denn, ich hatte mich auch ob der Fragen an dieser Stelle gewundert.

Die Frage sehr pauschal, aber häufig ist Brandschutz im einfachen Wohnungsbau selten gefragt,
bei einer großen Wohnanlage, über und neben Gewerberäumen oder neben einem Schornstein z.B. kann es schon anders sein.
Der Möglichkeiten gibt es fast so viele wie es Gebäude gibt.

Ach ja, ich hätte zuerst Bedenken falls keine Baugenehmigung vorliegt, falls nicht
befinden sich Bauherr und -in sowie Handwerker ohnehin in...........
Der Kunde hat vor langer Zeit eine Zeichnung anfertigen lassen.
Sehr komisch. Haben uns durch Zufall kennengelernt.
Mal schauen...
Wusste nicht bzw nicht s darüber gefunden, dass da eine Baugenehmigung gefordert wird.
Der Dachboden ist bereits bewohnt .
 

haass

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dass dort bereits gewohnt wird, sagt nichts über die baurechtliche Lage aus. da würde ich erst einmal beim AG nachhaken! wenn es ein Schwarzbau wird, bist du als ausführender zwar erst einmal nicht in der Pflicht, aber Ärger wird's trotzdem geben. also erst einmal die Baugenehmigung vorlegen lassen.
dann natürlich die baurechtlichen und normmässigen vorgaben beachten. dann. kann nichts schiefen. viel erfolg.
 

brubu

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Einfach weiter oben noch Mal in Ruhe lesen bitte.
Ich hatte eben völlig anders Auftragsarten und daist das ganze dann in Vergessenheit geraten
Hallo zusammen
Es muss nicht Vergessenheit sein, auch wenn man gewisse Arbeiten regelmässig macht ist es schwierig immer alle neuen Vorschriften mitzuverfolgen. Daher frage ich lieber einmal zuviel bei Ämtern, Behörden oder Lieferanten nach. Vor längerer Zeit meinte ein Vorgesetzter eines Bauamtes sie wären froh wenn sie, bis sie wüssten wie Vorschriften umzusetzen seien, nicht schon wieder neue kämen.
Gruss brubu
 
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Geppeto

ww-kirsche
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Wäre ratsam, wenn Du da erstmal einen Termin wahrnimmst, Besitzverhältnisse und Baupläne vielleicht erhalten und dort fragen, was denn die Leute überhaupt vorhaben.
Klar doch momentan bin ich gesundheitlich verhindert, wie der Kunde auch.
Es ist ganz glatt genannt worden, dass ein bewohntes Dachgeschoss durch aufgesetzte Rigipswande unterteilt werden soll. Nebst je einer Türe. Eine Zeichnung habe ich bereits erhalten, möchte diese aber noch nicht hier einstellen.
 

fahe

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dass dort bereits gewohnt wird, sagt nichts über die baurechtliche Lage aus. da würde ich erst einmal beim AG nachhaken! wenn es ein Schwarzbau wird, bist du als ausführender zwar erst einmal nicht in der Pflicht, aber Ärger wird's trotzdem geben. also erst einmal die Baugenehmigung vorlegen lassen.
Der TE soll als Auftragnehmer in einem bereits Wohnzwecken dienenden Dachgeschoss ein paar Zwischenwände in Trockenbauweise errichten.

Bisher ging ich davon aus, dass einem potentiellen Auftragnehmer daraus keine Rolle als ordnungspolitischer Hilfsbüttel der unteren Baubehörden erwächst, wonach er erst einmal prüfen müsste, ob mit dem Bau alles rechtens sei. :emoji_wink: "Baugenehmigung vorlegen" lassen... Meinst Du wirklich, was Du da schreibst?

Vielleicht gehört dem Auftraggeber die Hütte. Der sollte sich den kompletten Dachboden in "Räume" von 1x1 Meter einteilen lassen können... ohne dafür irgendwem auch nur eine Frage stellen zu müssen, oder? Also... außer sich selbst wegen der Sinnhaftigkeit

In diesem Forum lernt man mittlerweile täglich dazu. :emoji_wink:
 

Bitzi

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Bitte einen Architekten oder dergleichen mit ins Boot nehmen.
Falls (und davon gehe ich aus) sich nun die Gebäudeklasse ändert, da evt. 3 Wohneinheiten entstehen, greift ein ganz anderer Brandschutz auf das KOMPLETTE GEBÄUDE.
Bitte beachten, Wohnraum nach DIN.
Bei deinen Arbeiten sollten die DIN Vorschriften eingehalten werden und du bist dort eigentlich sicher. Brandschutz von GB2 auf GB3 ist natürlich enorm, sollte abgeklärt werden.

Gruß Bitzi
 

Geppeto

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Also kommt da nichts auf mich zu?
Ja das Haus gehört ihm seit vielen Jahren. Mal sehen wie es ausschaut wenn man wieder gesund ist...
 

Bitzi

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Klar doch momentan bin ich gesundheitlich verhindert, wie der Kunde auch.
Es ist ganz glatt genannt worden, dass ein bewohntes Dachgeschoss durch aufgesetzte Rigipswande unterteilt werden soll. Nebst je einer Türe. Eine Zeichnung habe ich bereits erhalten, möchte diese aber noch nicht hier einstellen.
Falls also die Wohnsituation und die damit abhängige Gebäudeklasse gleich bleibt, sehe ich dort keine Probleme in der Ausführung.
C-Profile geklammert, verstärkte bei Zimmertür Innenmaß verwenden.
Ich mache immer gerne Schaum und Kompriband an die Anschlussstellen wegen dem Körperschall.
Nageldübel zur Befestigung.
Bitte nochmal erneut, unbedingt abklären ob es an der Baurechtlichen Lage eine Änderung auslöst.
Nur weil es vorher bewohnt und selber ausgebaut war, muss das nicht in der BG so ausgelegt gewesen sein.
Haus mit 2 Wohneinheiten unter 400 und als Geb.Klasse 2 festgelegt, sollte aber 3 sein, dann gibt es enorm einen auf den Deckel.
Unschön, aber würde mir das Wassderdicht vorlegen lassen.

LG Bitzi
 

civil engineer

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Vielleicht gehört dem Auftraggeber die Hütte. Der sollte sich den kompletten Dachboden in "Räume" von 1x1 Meter einteilen lassen können... ohne dafür irgendwem auch nur eine Frage stellen zu müssen, oder?
Kann er schon. Zulässig ist es deshalb nicht unbedingt. Wenn die kleinen Räume dann Wohnzwecken dienen sollen, also Aufenthaltsräume sind, greift die Bauordnung des Bundeslandes. Z. B. in Bayern bezüglich Fenster: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-45 .
Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo ein Richter, wird der den Unternehmer, der die Wände errichtet hat, vielleicht fragen, warum er als "Profi" den Auftraggeber nicht darauf hingewiesen hat, dass ... (hier beliebigen "shit happens" eintragen).
 

Time_to_wonder

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Sagt mal, was schreibt ihr denn hier alle für Zeug?

Der TE liefert kaum Informationen und hier wird wild über Gebäudeklassen, Wohneinheiten und Baugenemigungen philosophiert. Bauschaum wurde auch schon empfohlen... Wir wissen doch faktisch nichts zu dem Bauvorhaben! Gesetze aus Bayern werden verlinkt, obwohl der TE in "Nrw" wohnt und die Baustelle auch ganz woanders sein könnte.

Ist es ein EFH oder ein Fünfgeschosser mitten in einer Gründerzeit-Siedlung?
Was bedeutet es, wenn der Kunde "vor langer Zeit" eine Zeichnung hat anfertigen lassen? Noch mit Tusche und Frakturschrift?
 

haass

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bei der Empfehlung Baugenehmigung zeigen lassen gibt es mir sowohl um brandschutzvorwchriften und aber auch besonders um eine eventl. Nutzungsänderung. die derzeitige Nutzung muss ja nicht baurechtlich genehmigt sein und wird trotzdem gemacht. das hat nichts zu sagen. eine baurechtliche Nutzungsänderung, z.b. von Dachboden zu Wohnraum, hat viele Folgen. Z.b. Brandschutz, Stellplatz, Rettungswege etc.
wenn das alles nicht genehmigungsfähig und /oder genehmigt ist, ist es ein Schwarzbau!
 

fahe

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die derzeitige Nutzung muss ja nicht baurechtlich genehmigt sein und wird trotzdem gemacht. das hat nichts zu sagen. eine baurechtliche Nutzungsänderung, z.b. von Dachboden zu Wohnraum, hat viele Folgen. Z.b. Brandschutz, Stellplatz, Rettungswege etc.
wenn das alles nicht genehmigungsfähig und /oder genehmigt ist, ist es ein Schwarzbau!
Es wäre dennoch interessant, warum der Trockenbauer, der in einer bewohnten Hütte eine Leichtbauwand stellen soll, irgendeine Verantwortung haben sollte, sich dafür zu interessieren.

Könnte man ja weiterspinnen: Würde sich der Maler vorweisen lassen wollen, dass die Wand, die er da im Dachgeschoss tapezieren soll, zu Recht da steht, wo sie steht, würde ich vor Lachen die Treppe runter fallen, mir das Genick brechen und der Auftrag wäre im Eimer.
 

civil engineer

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Komisch :emoji_thinking:. Meist wird in diesem Forum beim geringsten Pups nach Standsicherheitsnachweis, untere Bauaufsichtsbehörde, Handwerksmeistern des Maurer- oder Zimmereifachs oder im Bauwesen akademisch ausgebildeten Leuten gerufen, die für einen 10er in die Kaffeetasse eine Unterschrift leisten und Eigenplanungen absegnen sollen. Was ist diesmal anders?
 
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