die frage ist, was für eine "pflicht" das ist gegenüber wem? etliche nachbarn haben hier bodentiefe fenster ohne rausfallschutz und können die fenster voll öffnen. scheint ja irgendwie niemanden zu jucken...
Die Pflichten ergeben sich aus der Landesbauordnung.
Es gibt bei einer Immobilie 2 verantwortliche Personen:
1. den Bauherren
2. den Planer
das "juckt" solange nichts passiert oder niemand Anzeige erstattet, erstmal niemanden,
da rechtlich 2 Verantwortliche zur Verfügung stehen.
Passiert ein Unfall steht der SV der Versicherung da, und prüft ob der Schaden überhaupt ersatzpflichtig ist.
Passiert ein Unfall mit Personenschaden, steht auch mal ein Staatsanwalt da, der sich an die 2 Verantwortlichen hält.
Und die Entscheidungsvorlage ob alles richtig oder falsch gemacht wurde, erstellt der vom Gericht bestellte ö.b.u.v. SV, der die Fragen des Richters beantwortet.
Da der verantwortliche Planer 30 Jahre Nachhaftung für seine Arbeit hat, haben die Beteiligten alle Zeit dieser Welt das richtig oder falsch zu finden.