Bodentiefe Verglasungen mit Sicherheitsglas?

andama

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Eine Frage an die Fensterbauer, gibt es oder wird es eine Vorschrift geben, dass bodentiefe Verglasungen mit Sicherheitsglas auszuführen sind?
Hatte heute morgen einen Beitrag im Radio gehört, wo ein Architekt so etwas sagte.
 

BigFossy

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Eine Vorschrift kann ich dir nicht nennen. Bei uns wurden aber alle bodentiefe Fenster mit Absturzgefahr entweder mit VSG verglast, oder wo die Fenster zu öffnen sind ein französischer Balkon vorgesetzt.

Viele Grüße
Johannes
 

magmog

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Guuden,

ja, muss als Sicherheitsglas ausgeführt werden und statische Bedingungen erfüllen. Das Unterlicht ist wie eine Absturzsicherung (Geländer) zu betrachten.
Meistens wird VSG mit 0,72-er Folie verlangt.
 

andama

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Danke, gilt dies auch für Terrassentüren oder Festverglasungen , wo keine Absturzgefahr besteht?
 

Holz-Christian

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Danke, gilt dies auch für Terrassentüren oder Festverglasungen , wo keine Absturzgefahr besteht?

Servus, noch nicht.

Unser Glaslieferant meinte letztes Mal scherzhaft das die aktuellen 3 Scheiben Gläser noch immer nicht schwer genug sind.:emoji_wink:
Laut seiner Aussage arbeitet der Bundesverband des Glaserhandwerks derzeit daran Sicherheitsgläser auch hier vorzuschreiben.

Wird sich in naher Zukunft zeigen.

Gruß Christian
 

ranzmaier

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Hallo zusammen

In Österreich ist es Bundesland verschieden.

In Niederösterreich muss alles was unter Parapet 90 cm auf einer Seite in Sicherheits Glas ausgeführt sein.

In Wien zum Beispiel beide Seiten

Gruß Johannes
 

roland44

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In D ist jetzt auch VSG bei bodentief vorgeschrieben. Bin nicht sicher ob es schon jetzt oder demnächst gilt. Grund ist nicht Absturz sondern Unfall. Absturz würde Trav bedingen.
 

Zahltag

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In D ist jetzt auch VSG bei bodentief vorgeschrieben. Bin nicht sicher ob es schon jetzt oder demnächst gilt. Grund ist nicht Absturz sondern Unfall. Absturz würde Trav bedingen.

naja ganz richtig ist das ja nicht.

wenn ich im OG ein fenster mit höhe 2m habe und dieses auch richtig öffnen kann, muss es nicht aus VSG sein, da ich vor dem fenster eh ein fallschutz bauen muss. ist das fenster geteilt, muss wie du richtig sagts, der untere teil VSG sein, oder ich baue eine externe lösung außen ran.
die frage ist, was für eine "pflicht" das ist gegenüber wem? etliche nachbarn haben hier bodentiefe fenster ohne rausfallschutz und können die fenster voll öffnen. scheint ja irgendwie niemanden zu jucken...
 

tomkaes

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die frage ist, was für eine "pflicht" das ist gegenüber wem? etliche nachbarn haben hier bodentiefe fenster ohne rausfallschutz und können die fenster voll öffnen. scheint ja irgendwie niemanden zu jucken...

Die Pflichten ergeben sich aus der Landesbauordnung.
Es gibt bei einer Immobilie 2 verantwortliche Personen:
1. den Bauherren
2. den Planer

das "juckt" solange nichts passiert oder niemand Anzeige erstattet, erstmal niemanden,
da rechtlich 2 Verantwortliche zur Verfügung stehen.
Passiert ein Unfall steht der SV der Versicherung da, und prüft ob der Schaden überhaupt ersatzpflichtig ist.
Passiert ein Unfall mit Personenschaden, steht auch mal ein Staatsanwalt da, der sich an die 2 Verantwortlichen hält.
Und die Entscheidungsvorlage ob alles richtig oder falsch gemacht wurde, erstellt der vom Gericht bestellte ö.b.u.v. SV, der die Fragen des Richters beantwortet.
Da der verantwortliche Planer 30 Jahre Nachhaftung für seine Arbeit hat, haben die Beteiligten alle Zeit dieser Welt das richtig oder falsch zu finden.
 

roland44

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Genau so isses. Für absturzsichere Verglasung genügt übrigens VSG normalerweise nicht. Je nach LBO ist der Glasaufbau bzw. die Brüstungshöhe vorgegeben. Man stürzt nämlich in jedem Bundesland anders, ist wie mit dem Abitur :emoji_slight_smile:
Gruß Roland
 

roland44

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Aus aktuellem Anlass: In der aktuellen Glaswelt (2/19) ist ein Artikel, der den Einsatz von bruchsicherem Glas sehr weit fasst. Es geht nicht um Absturz- sondern um Unfallschutz. Kurz gesagt - Als Handwerker sollte man lieber einmal mehr als einmal zu wenig auf VSG bestehen. WENN was passiert, ist der Handwerker die erste Adresse für Ansprüche.... relevante Vorschrift ist zB. DIN18008 Teil4, und die Musterbauordung. Der Autor leitet sogar aus den Unfallverühtungsvorschriften für Schulen eine Pflicht für VSG über Brüstungshöhe im Privatbereich her (da sind schließlich auch Kinder)..... Keine Ahnung ob das gerichtsfest ist (darum geht es ja im Endeffekt).
Alles in allem ein großer Nebel, in den man alles mögliche reininterpretieren kann.
Meine persönliche Erfahrung sagt ja eher, daß schon 4mm Float ziemlich stabil ist....
...wenn ein Handwerker tätig war, ist der der dritte relevante Teilnehmer neben Bauherr und Planer. Er hat die Hinweispflicht.
 
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Holz-Christian

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Servus Roland, ich habe letzte Woche mit unserem Glaslieferanten gesprochen.
Dessen Aussage deckt sich mit Deiner.
Das ganze gilt aber wohl nur bei Neuerstellung.
Bei Glasersatz gibts wohl Bestandschutz.

Gruß Christian
 
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