Weihnachten
ww-ulme
Hallo liebe Holwurmzgemeinde.
Ich möchte mich gleich von vorne herein entschuldigen und JA, ich weiß, dass ist OT.
Andererseits habe ich hier schon so viele kluge und sachkundige Beiträge gelesen, dass ich denke, dass ich hier eine brauchbare Antwort finden kann.
Also, wenn es zu weit weg ist, vom eigentlichen Auftrag dieses Forums, ok, dann akzeptiere ich, wenn das Thema gelöscht wird.
Wenn es bleiben darf, und ich sogar weiterführende Antworten erhalte, umso besser und besten Dank schon mal allseits in die Runde!
Dieses Hinterhaus gehört mir. Ich habe es vor mehr als 10 Jahren zusammen mit dem Vorderhaus mitgekauft. Bisher habe ich es nur als Abstellraum genutzt aber nachdem ich hier einige Zeit mitlese, von Schweineställen, die in prächtige Werkstätten umgewandelt wurden, juckt es mich, mir hier auch eine kleine Werkstatt einzurichten. Meine Frage an euch, wenn so ein Hinterhaus schon seit Jahrzehnten besteht, und der Vorbesitzer diesen Flachbau in früheren Jahren als Lager/Werkstatt für seine Installationsfirma genutzt hatte, kann da die Stadt immer noch kommen und meckern, dass das ein nicht genehmigter Baukörper ist und abgerissen werden muss?
Oder gibt es nach einer gewissen Zeit eine Art Gewohnheitsrecht/Bestandsschutz, und ist so etwas reine Ermessenssache oder gibt es da klare Vorgaben?
Ich möchte mich gleich von vorne herein entschuldigen und JA, ich weiß, dass ist OT.
Andererseits habe ich hier schon so viele kluge und sachkundige Beiträge gelesen, dass ich denke, dass ich hier eine brauchbare Antwort finden kann.
Also, wenn es zu weit weg ist, vom eigentlichen Auftrag dieses Forums, ok, dann akzeptiere ich, wenn das Thema gelöscht wird.
Wenn es bleiben darf, und ich sogar weiterführende Antworten erhalte, umso besser und besten Dank schon mal allseits in die Runde!
Dieses Hinterhaus gehört mir. Ich habe es vor mehr als 10 Jahren zusammen mit dem Vorderhaus mitgekauft. Bisher habe ich es nur als Abstellraum genutzt aber nachdem ich hier einige Zeit mitlese, von Schweineställen, die in prächtige Werkstätten umgewandelt wurden, juckt es mich, mir hier auch eine kleine Werkstatt einzurichten. Meine Frage an euch, wenn so ein Hinterhaus schon seit Jahrzehnten besteht, und der Vorbesitzer diesen Flachbau in früheren Jahren als Lager/Werkstatt für seine Installationsfirma genutzt hatte, kann da die Stadt immer noch kommen und meckern, dass das ein nicht genehmigter Baukörper ist und abgerissen werden muss?
Oder gibt es nach einer gewissen Zeit eine Art Gewohnheitsrecht/Bestandsschutz, und ist so etwas reine Ermessenssache oder gibt es da klare Vorgaben?