Berufsgenossenschaften: wodurch erhalten die Kenntnis von Arbeitern?

Brettermeier

ww-nussbaum
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Hallo,

ich habe ein Geschäft, in dem ein Büromitarbeiter am Computer arbeitet.
Ich selbst arbeite oft an Holzbearbeitungsmaschinen, bin aber als Unternehmer nicht in der BG.
Eventuell würde ich stundenweise, aber offiziell einen Tischler einstellen, und ich frage mich jetzt, wodurch und wie erhält die BG dadurch eine Meldung?
Eine Höherstufung in der Risikogruppe, erheblich höhere Beiträge dadurch auch für den Arbeitsplatz am Computer (ja, man sollte es nicht glauben, im Sägewerk werden selbst die Tippsen nach derselben Gruppe eingestuft wir der Arbeiter an der Säge) würden die Folge für mich sein, und eine eventuelle Begutachtung meiner teils sehr alten Maschinen und entsprechenden Ärger mit der BG wären die möglichen Folgen...

Kann man da herumkommen?
 

Tuerenschreiner

ww-kiefer
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Hallo,
nein , da kommst du nicht drumherum - und das ist auch gut so.
Sobald du einen Mitarbeiter bei der Krankenkasse anmeldest weiss die zuständige BG Becheid.
Bei der 2-jährlichen SV-Prüfung würdest du spätenstens auffallen - und dann wird das richtig böse.
Willst du die Regreßansprüche der Krankenkasse im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit tatsächlich selber tragen?
Und wenn deine Maschinen einer BG-Prüfung nicht standhalten sind sie für die gewerbliche Nutzung nicht geeeignet. Punkt.
Und übrigens unterscheidet die BG sehr wohl die unterschiedlichen Tätigkeiten im Betrieb. Büro = 1 Schreiner = 4 z.B.
Und eine so günstige Unfallversicherung wie die BG´s wirst du kaum finden, auch als Unternehmer.
 

seschmi

ww-robinie
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Du würdest auch massiv dem Mitarbeiter schaden: Im Falle eines Unfalls würde ja die Krankenkasse sofort die Kosten von Dir einfordern, was bei einer größeren Behandlung sofort zur Privatinsolvenz führt. Da Du dann nicht zahlen kannst, erhält der Mitarbeiter nur noch die Leistungen der Krankenkasse, und nicht die (besseren) der BG, was Reha, Wiedereingliederung, Umschulung usw. angeht.
 

bikerben

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Du würdest auch massiv dem Mitarbeiter schaden: Im Falle eines Unfalls würde ja die Krankenkasse sofort die Kosten von Dir einfordern, was bei einer größeren Behandlung sofort zur Privatinsolvenz führt. Da Du dann nicht zahlen kannst, erhält der Mitarbeiter nur noch die Leistungen der Krankenkasse, und nicht die (besseren) der BG, was Reha, Wiedereingliederung, Umschulung usw. angeht.

Siehe § 2 Abs.1 Nr. 1 SGB VII Danach sind alle Arbeitnehmer (Beschäftigte) im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten versichert. Die Meldepflicht obliegt dem Arbeitgeber, der Arbeitnehmer kann davon ausgegen, dass diese Meldungen erfolgt sind.

§ 193 SGB VII zeigt die Meldepflichten des Arbeitgebers auf

und § 209 SGB VII führt die Bußgeldvorschriften gegen Zuwiderhandlung auf.
Beitragsnachforderungen inklusive.
Gruß
bikerben

siehe auch Tante Google
https://www.frag-einen-anwalt.de/Ar...r-Berufsgenossenschaft-gemeldet--f280724.html
 
Zuletzt bearbeitet:

K2H

ww-robinie
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....und abgesehen von allem bisher Geschriebenen (100% Zustimmung meinerseits !!!) :
Auch als Unternehmer/Betriebsinhaber kann man sich bei der BG freiwillig versichern.
Als ich mit über 50 meinen Laden aufgemacht habe, hat sich das sogar im Vergleich zu privaten Versicherungen gerechnet (bin bei der BG Bau).
Man kann nämlich die Versicherungssumme (und davon abhängig den Beitrag), wie bei den privaten, selbst bestimmen und ändern.
In gewissem Rahmen jedenfalls, aber ohne die sonst übliche "Gesundheitsprüfung".
Sofern die BGHM für dich "zuständig" ist, siehe hier: https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Unternehmer/MBA/FUV-Merkblatt.pdf

Im Übrigen, meine Erfahrung mit BG-Mitarbeitern ist die gleiche wie mit TÜV-Prüfer:
1. Auch diese Leute sind nur Menschen, wie es in den Wald hinein ruft, so schallt es wieder raus,
2. Sollte bei einer Betriebsprüfung Mängel festgestellt werden, gibt es immer die Möglichkeit zur Nachbesserung/Behebung.
Heißt: Wie beim TÜV, erst mal abwarten was es überhaupt zu bemängeln gibt, dann genau danach handeln. (nicht weniger aber auch nicht mehr)
3. Wirklich nicht mehr akzeptables, weil offensichtlich gefährliches Equipment (egal ob Maschinen, oder auch "nur" Leitern/Gerüste/Handwerkzeug) sollte man in erster Linie ausmustern.
Sollte man dies aus irgendwelchen (meistens finanziellen) Gründen nicht "können", sollte man diesen "Schrott" nur noch selbst (als Cheffe) anwenden, auf keinen Fall Angestellte/Andere damit arbeiten lassen.

Abgesehen davon,
i. d. R. gibt es bei ernsthaften Beanstandungen durch die BG Nachprüfungstermine. Zu diesem Termin sind dann halt die beanstandeten Teile "nicht mehr da"....... :emoji_wink:

Gruß,
Karl-Heinz
 

Zahltag

ww-robinie
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Du würdest auch massiv dem Mitarbeiter schaden: Im Falle eines Unfalls würde ja die Krankenkasse sofort die Kosten von Dir einfordern, was bei einer größeren Behandlung sofort zur Privatinsolvenz führt. Da Du dann nicht zahlen kannst, erhält der Mitarbeiter nur noch die Leistungen der Krankenkasse, und nicht die (besseren) der BG, was Reha, Wiedereingliederung, Umschulung usw. angeht.

kann mir nicht vorstellen, das der geschäftsführer bei so groben pfusch mit einer insolvenz davon kommt.
 

schrauber-at-work

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Nabend,

kann mir nicht vorstellen, das der geschäftsführer bei so groben pfusch mit einer insolvenz davon kommt.

Naja, ob er dafür in den Bau muss ist fraglich. Haften muss er definitiv (Im Fall bis zur Insolvenz, mehr geht ja nicht).

Schade, hatte neulich nen Beitrsg von Dir gelesen der sowohl "Shift-Taste" als auch "Struktur" hatte. Warum nicht immer?

Kein "Quellcode" hier, kostet nur minimal mehr Zeit und lässt sich besser lesen.

Gruß SAW
 

bikerben

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Wir sind uns einig, dass eine "Nichtanmeldung" eines Mitarbeiters ein Nogo ist.
In meiner 47jährigen Dienstzeit bei der BG ist mir allerdings kein Fall bekannt, dass für die Nichtanmeldung eines einzelnen Mitarbeiters jemand schwedische Gardinen gesehen hätte.
Ausserdem ist heute der Datenabgleich zwischen den Trägern effizienter geworden. Spätestens bei einem Eintritt eines Versicherungsfalls und dem Ersatzanspruch der Krankenkasse gegenüber der BG fliegt das auf.
Bikerben
 

LarsAC

ww-birke
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Aber es steht dem TE doch frei, eine Tippsenfirma und eine Bretterfirma zu eröffnen, die gegenseitig voneinander Leistungen beziehen. Dann haben doch beide Betriebe individuelle Bg-Sätze?

Lars
 

seschmi

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Die BG erlaubt es natürlich, verschieden eingestufte Arbeitsplätze in einem Betrieb zu haben. Wie sollten es sonst Großfirmen wie Daimler oder Bosch machen? Da gibt’s ja alles, vom Mäuseschubser bis zum Lackierer. Die haben dafür auch keine separaten Firmen, sondern einfach unterschiedliche Arbeitsplatz-Profile.
 

pedder

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Aber es steht dem TE doch frei, eine Tippsenfirma und eine Bretterfirma zu eröffnen, die gegenseitig voneinander Leistungen beziehen. Dann haben doch beide Betriebe individuelle Bg-Sätze?

Lars
pfiffig. Zwei Steuererklärungen, zwei ihk beiträge....
 
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