...also ich habe seinerzeit - auch in Sachsen - sämtliche Arbeiten innen in Rücksprache mit dem Architekten, der die Planung machte, ohne auch nur einen Hauch von Bauanzeige, geschweige denn Antrag, erledigt.
Aussage des Architekten sinngemäß: Wenn die Hütte - Bj. ca. 1890, ebenfalls kein Denkmalsschutz - nur eigenen Wohnzwecken dient, kann ich da de facto machen, was ich will...

So hab ich das dann auch gehalten... incl. der Entfernung mehrerer nicht tragender Wände.
Bevor der Schreiner die neuen Fenster einsetzte, kurze Nachfrage beim Amt, ob die dafür eine Bauanzeige wollen, immerhin würden ja nur die alten Holzfenster durch neue ersetzt werden. Nöh, wollen sie nicht. Gut, damals gab's keine Wärmeschutzverordnung... und die seinerzeit verbauten Fenster waren Ihrer Zeit voraus und würden wahrscheinlich selbst die heute angesagten Regeln erfüllen.
Erst als es ans Dach ging - incl. Änderung des statischen Aufbaus -, wollte das Amt natürlich einen Bauantrag im kompletten Satz der vorgeschriebenen Aktenhefterfarben von einem Vorlageberechtigten...
Für micht folgt daraus: Behörden immer erst dann involvieren, wenn es wirklich vorgeschriebenerweise notwendig ist, ansonsten dürfen die sich von meinem Steuergeld gern einen schönen Tag machen...
