Bauamt-Ärger

veter

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Ulmia
Da meine Ausbildung noch nicht solange zurückliegt, wir hatten gemeinsam mit den Architekten Baurecht :emoji_wink:

Da hast du vollkommen recht, denn bereits in den 70er Jahren, zu meiner Zeit, hat der Ehemann von Heide Simonis an der TUB Baurecht für Bauings. zusammen mit Architekten (wird man aber nur, wenn man als Dipl.-Ing. Architekturwesen oder Dipl.-Ing. Bauing.wesen mindestens drei Jahre auf diesem Gebiet gearbeitet hat UND in die Architektenkammer des jeweiligen Bundesland aufgenommen wurde! So war's zumindest früher.) gelesen, der Typ war übrigends Spitze!

-- veter
 

veter

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... Im Moment ist ein Notdach vorhanden, und wir wollen das neue Dach als Mansarde mit Loggia aufbauen...

"Notdach"??? Da wird einiges klarer, was den Baustopp betrifft. Der Alt- und Umgebungsbestand muss in aller Regel gewahrt bleiben, bei fehlender Bausatzung. Man kann nicht so einfach sein altes übernommenes Dach nach Gutdünken abändern, was ja eventuell den Baustopp erklären könnte (dann hat der Bauing. aber einen Kardinalfehler gemacht :emoji_grin:)

Eigenes Beispiel: Vor etwa 15 Jahren wollten wir in einem Sanierungsgebiet auf fünf von etwa 15 Häusern Rundgauben, sie waren total singulär im Ulmer Stadtgebiet, durch übliche Trapezgauben, zusammen mit Fledermausgauben sind die hier recht üblich, ersetzen. Baugenehmigung wurde nicht erteilt, denn der zuständige Sachbearbeiter war ein Fan der seltenen Rundgauben, und uns blieb nichts anderes übrig als den Bauantrag zu ändern und großzügige, überdimensionierte Rundgauben zu planen und zu realisieren, die sehen übrigens gar nicht so schlecht aus gegenüber den profanen Trapezgauben.

-- veter
 

jazzalex

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Nochmal: Ein Bauantrag ist sachgemäß eingereicht worden. Der Baustop bezieht sich nur auf die *Innenarbeiten* im Erdgeschoss (Podest, Innenputz, Leerrohre für Elektrik).
 

veter

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Nochmal: Ein Bauantrag ist sachgemäß eingereicht worden. Der Baustop bezieht sich nur auf die *Innenarbeiten* im Erdgeschoss (Podest, Innenputz, Leerrohre für Elektrik).

Baustopp solcher Art entbehrt jeder Rechtsgrundlage, den gibt es einfach nicht! Das gilt auch für den Freistaat Sachsen!

-- veter
 

jazzalex

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Natürlich ! Ich habe der Dame genau dies auch via Mail bereits mitgeteilt (weil sie telefonisch nicht zu erreichen war). Ich lasse es hier auch gern zur Eskalation kommen, weil es total *GAGA* ist !

Aber gut - warten wir erstmal ab, was morgen so passiert ...

liebe Freunde - in diesem Sinne: Danke nochmal, gute Nacht (und wohl bis morgen)

Alex
 

jazzalex

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OK - ich hatte ihren Stellvertreter eben am Telefon. Ihm war der Fall offensichtlich unangenehm und meinte, ich solle das mit ihr klären. Er sagte, sie sei der Meinung, dass lediglich die Entrümpelung ohne Genehmigung durchgeführt werden dürfe, womit ich mit meinen Aktionen (Innenputz, Podestaufbau und Leerrohrverlegung im EG) also nicht rechtens handeln würde.

Tja - was tun ?
 

Haui57

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Ich würde auf jeden Fall auf einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid mit ausführlicher Begründung bestehen.


Gruß

Haui
 

fahe

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...also ich habe seinerzeit - auch in Sachsen - sämtliche Arbeiten innen in Rücksprache mit dem Architekten, der die Planung machte, ohne auch nur einen Hauch von Bauanzeige, geschweige denn Antrag, erledigt.

Aussage des Architekten sinngemäß: Wenn die Hütte - Bj. ca. 1890, ebenfalls kein Denkmalsschutz - nur eigenen Wohnzwecken dient, kann ich da de facto machen, was ich will...:emoji_wink: So hab ich das dann auch gehalten... incl. der Entfernung mehrerer nicht tragender Wände.

Bevor der Schreiner die neuen Fenster einsetzte, kurze Nachfrage beim Amt, ob die dafür eine Bauanzeige wollen, immerhin würden ja nur die alten Holzfenster durch neue ersetzt werden. Nöh, wollen sie nicht. Gut, damals gab's keine Wärmeschutzverordnung... und die seinerzeit verbauten Fenster waren Ihrer Zeit voraus und würden wahrscheinlich selbst die heute angesagten Regeln erfüllen.

Erst als es ans Dach ging - incl. Änderung des statischen Aufbaus -, wollte das Amt natürlich einen Bauantrag im kompletten Satz der vorgeschriebenen Aktenhefterfarben von einem Vorlageberechtigten...

Für micht folgt daraus: Behörden immer erst dann involvieren, wenn es wirklich vorgeschriebenerweise notwendig ist, ansonsten dürfen die sich von meinem Steuergeld gern einen schönen Tag machen...:emoji_wink:
 

jazzalex

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Ich überlege deswegen, ob ich den Bauantrag vorerst zurückziehe und die Hütte klar mache und anschließend das Dach mache. Das ist zwar ne seltsame Reihenfolge, aber ich lasse mir durch solche Verfahrensweisen keinen Baustopp von mehreren Monaten aufdrücken.
 

fahe

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...das Problem ist nur, dass Du jetzt schon eine Freundin im Amt hast, die Dich so lieb gewonnen hat, dass Sie sich für den Fortgang interessieren wird...:emoji_wink:

Ich wünsche Dir gute Nerven und viel Erfolg.
 

falco

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Es werden zwar immer wieder Fehler gemacht, aber von Willkür habe ich weder privat, noch beruflich spüren dürfen. Gut, einige Ämter wollen den Plansatz dreimal, andere zweimal, die einen in Farbe, die anderen in schwarz-weiß, aber das kriegt man ja alles hin.

Sprich mit ihr persönlich und frag, was sie denn gerne möchte. In letzter Konsequenz hat jeder noch einen höheren Dinstherren, dann muss der befragt werden, ist alles nicht so der Akt.
 

jazzalex

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Genau, da hast Du recht (bewege mich selbst auch in solchen Hierachien - aber ganz anderer Bereich). Wir werden das klären, auch wenn's wirklich nervt und aus meiner Sicht absolut unnötig ist.
 

Holz-Fritze

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Generell können Komunen einen Baustopp veranlassen auch wenn es nur um Arbeiten im Innenbereich gibt. Deswegen das persönliche Gespräch auf dem Bauamt suchen und freundlich fragen wie man das Problem lösen kann.
Eigentlich sollte dein Bauing. das erledigen denn die sollten solche Fälle kennen.

Bei meinem Nachbarn war das Bauamt bei der Sanierung vor Ort und wollte die Baustelle dicht machen, nur dank seiner Architektin konnte dies verhindert werden. Generell ist anzunehmen, dass dich jemand angeschwärzt hat.
 

jazzalex

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Ich habe heute mit ihr telefoniert. Sie ist der 120%-igen Meinung, dass – wenn man eine genehmigungspflichtige Maßnahme bei einem Sanierungsobjekt beantragt (in diesem Falle das Dach) – *alle* weiteren Baumaßnahmen ebenso genehmigungspflichtig werden. Dies betrifft also auch Arbeiten am Innenputz u.s.w. u.s.w.. Das nennt sich "Schicksalsgemeinschaft" (kein Witz !). Wo dies ist der sächsischen Bauordnung order anderswo steht, weiss ich (noch) nicht, aber ich habe bereits eine Bestätigung dieser Info bekommen.
 

fahe

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Den Begriff der "Schicksalsgemeinschaft" kenne ich im Zusammenhang mit dem Baurecht nur in Bezug auf Nachbarn innerhalb einen Planungsgebietes. Damit wird vulgo zusammengefasst, dass die Einschränkungen, die mich treffen, gerechterweise alle im Planungsgebiet treffen.

Es sieht aber so aus, als ob ein nettes persönliches Gespräch da nichts mehr ändert. Ich würde da also einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt befragen.
 

jazzalex

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Weil die Dame offensichtlich im Recht ist (keiner hat's geglaubt), werde ich mich fügen müssen. Das Gespräch war übrigens nett und sachlich, und alle Seiten sind bemüht, den Antrag nun so rasch wie möglich zu bearbeiten. Wenn es ca. 2 Wochen Baustop sind, kann ich damit durchaus leben.
 

Tom009

ww-ahorn
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Die spannende Frage ist ja, ob Du den Dachaufbau überhaupt genehmigt bekommst. Was sagt denn eigentlich dein Architekt dazu? Gab es im Vorfeld schon Abstimmungen zum Bauantrag oder sogar eine Bauvoranfrage?

VG
 

jazzalex

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Ja - es sieht im Prinzip alles gut aus. Die Meinungen im Vorfeld waren duchweg positiv, und die Stadt hat bereits das OK gegeben. Einzig und allein der Prüfbericht zum Brandschutzgutachten fehlte bisher.
 

haass

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ich muss mich noch mal einbringen.
"schicksalsgemeinschaft" - ich lach mich schlapp. und dann in diesem zusammenhang mit innenputz etc. das ist ja eine Geschichte für die Komödie und mehr als skurril.
die dame befindet sich noch in der tiefsten DDR-geschichte und entscheidet wohl nach DDR-baurecht. nichts gegen Ostdeutschland und sachsen, aber diese geschichte ist ein stück aus Ostdeutschland.
deine gesamte Schilderung ist so fremdartig für uns als in Westdeutschland erfahrene Architekten, dass ich dir nur empfehlen kann mit dem amtsleiter weiter zu verhandeln. in der Hoffnung, dass der aus den westländern kommt und das Baurecht besser kennt.

was die dame dir zumutet und antut ist fern jeglicher Rechtsgrundlage. droh ihr mit Schadensersatz. prüf jedoch vorher deinen Antrag, ob dieser wenigstens korrekt ist.
inzwischen sehe ich aus, warum du eine Genehmigung benötigst. du ersetzt den Dachstuhl und greifst damit in die tragkonstruktion des Hauses ein. hast du denn eigentlich eine Statik für den neuen Dachstuhl vorgelegt?
mal sehen wie es weitergeht!
heiner
 

chrisil

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Gott segne unser total überreguliertes Rechtssystem, in dem man mit vermeintlich "seinem" Eigentum nicht tun und lassen kann was man will, nur weil der Amtsschimmel irgend ein völlig hirnrissige Vorschrift ausbuddelt und dem Steuer zahlenden Bürger das Leben unnötig schwer macht.

Wem als Beamten so langweilig ist, der soll doch nebenbei ein paar Asylanträge bearbeiten....

Boah regt mich das auf.... Hatte diese Woche ähnlich viel Spaß mit dem Finanzamt und deshalb etwas reizbar was Behörden und zweckmäßiges Arbeiten angeht
 

jazzalex

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Hallo Heiner, ich habe eben nochmal mit meinem Bauingenieur gesprochen. "Schicksalsgemeinschaft" nennt man hier spaßeshalber die folgende Bestimmung:

Sächsische Bauordnung: 61.1.2:

Ist ein an sich verfahrensfreies Vorhaben Bestandsteil einer genehmigungspflichtigen Baumaßname, ist es im Rahmen des Gesamtvorhabens genehmigungspflichtig.

So - auf der einen Seite ist also der Baustop OK, denn im weitestens Sinne ist der Innenputz des EG Teil der Gesamtmaßnahme und somit also nicht mehr genehmigungsfrei, so lange der Bauantrag des Daches läuft.

Auf der anderen Seite könnte man auch so argumentieren, dass der Innenputz des EG herzlich wenig Auswirkungen auf das zukünftige Dach haben wird und umgekehrt.

Es ist also Auslegungssache, und die Dame wendet also konsequent Version 1 an, was hier in der Region tatsächlich sehr üblich ist.

Daran sieht man man wieder, wie "biegsam" solche Bestimmungen sind ...

Der Antrag ist zumindest aus meiner Sicht völlig OK - die Statik wurde bisher noch nicht verlangt und wird hier üblicherweise erst später eingefordert.
 
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