Bauamt-Ärger

jazzalex

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Hallo Leute,

ich brauche mal einen sachkundigen Rat von Euch:

Wir sanieren ja unser Haus (BJ 1912 ohne Denkmalschutz). In diesem Zusammenhang führen wir zurzeit in erster Linie den Innenausbau durch. Seit 9/2015 läuft ein Bauantrag für den Neuaufbau des Daches (im Moment Dachpappen-Notdach) als Mansarddach.

Heute bekam ich Info vom Bauamt, dass ich sämtliche Arbeiten einzustellen habe, da mir sonst die Bauaufsicht auf den Hals gehetzt wird.

Ich bin gerade ziemlich baff - habt Ihr ne Ahnung, ob dies in irgendeiner Form gerechtfertigt ist ?

Danke und Grüße

Alex
 

dieweltistrund

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Hallo Alex,

ich nehme an das Du eine Bauantrag nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren gestellt hast. Hier in RLP ist das nach § 66 LBauO, dort ist es so, das die Genehmigungsbehörde nur wenige Monate Zeit hat über Deinen (vollständigen Antrag ) zu entscheiden, wenn nicht dann gilt der Bauantrag als genehmigt und wird auf Antrag auch erteilt. Also mal genau nachfragen woran es hängt, denn es tickt die Uhr zu Deinen Gunsten.

Sowas hier gibt es bestimmt auch in Sachsen.

Landesrecht Rheinland-Pfalz

In der Zwischenzeit darfst Du natürlich alle Baumaßnahmen zur Sicherung des Gebäudes durchführen - aber auch nicht mehr. Also z.B. Sturmschaden reparieren, Gerüst stellen usw. geht.

Gruß
Jörg
 

jazzalex

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Hej Jörg,

danke für die schnelle Antwort ! Aber prinzipiell darf ich innen doch machen, was ich will, oder ?
 

magmog

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Guuden,

evtl hat der Amtsschimmel einfach nur Angst, dass die Hütte zusammenbricht.
Da möglicher Weise kein verantwortlicher Bauleiter benannt ist, haben
die evtl. den schwarzen Peter falls was schief geht. Es kann ja auch der öffentliche
Bereich in Gefahr geraten.
Die wissen halt nichts Genaues und sichern sich erst einmal ab.

Mal mit denen telefont oder sie besucht? Meistens hilft ein freundliches Gespräch.
 

Torsten81

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Hallo Alex

Wie umfangreich ist denn die Sanierung genau?

Normalerweise müßte in dem Schreiben vom Bauamt auch ne Begründung stehen warum alle Arbeiten einzustellen sind.

Stört sich ein Nachbar evtl. an den Umbauarbeiten?

MFG Torsten
 

chrisil

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Ich würd auch eine Begründung verlangen, da man sonst ja ggf. Behördliche Willkür annehmen könnte. Natürlich sollen sie Dir den Sachverhalt bitte schriftlich erläutern, denn telefonisch ist bei Behörden meist so, als hätte nie jemand irgendwas gesagt.
 

magmog

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Guuden,

Klar, in dem Schreiben muss eine Begründung angegeben sein, sowie eine Rechstmittelbelehrung.

Evtl. haben die ihre Fristen verbummelt, denn in Sachsen gilt:

"Fristen
Die Unterlagen müssen in jedem Fall vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Die Bauaufsichtsbehörde hat nach bestätigtem Eingangsdatum der vollständigen und mängelfreien Unterlagen drei Monate Zeit über den Bauantrag zu entscheiden. In Ausnahmefällen kann diese Frist um zwei weitere Monate verlängert werden."

Quelle:
Amt24- Verfahren & Dienstleistungen
 

sif220

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Schönen guten Abend,

ohne jetzt das in Leipzig geltende Ortsrecht zu kennen oder geprüft zu haben, meine Meinung als Jurist:

Eine Behörde äussert sich in aller Regel nicht ohne Rechtsgrundlage mit der Folge, dass sie das, was sie da von sich gibt, im Zweifel auch durchsetzen kann.

Soweit mal der Idealfall - Ausnahmen (z. B. übereifrige Mitarbeiter...) gibt's aber überall. Im ersten Schritt würde ich aber mal davon ausgehen, dass die Jungs wissen, was sie von sich geben.

Daher der Ratschlag:
Ruf bei denen an, erkundige Dich, woran es hakt und versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mit ein Punkt ist, weshalb der Antrag wegen des Daches noch nicht verbeschieden worden ist. Ob in Deinem Fall das vereinfachte Genehmigungsverfahren einschlägig ist und welche Fiktionen nach "Fristablauf" in Leipzig gelten kann man dann in diesem Gespräch auch gleich klären. Da gibt's eigentlich "immer" eine Stelle, die Bürger in solchen Fällen fachkundig berät.

Auch, vor dem Hintergrund, dass Du bei einem solchen Vorhaben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch viel mit dieser Behörde zu tun haben wirst, empfiehlt es sich dringend, im ersten Schritt zu versuchen, Dinge einvernehmlich zu lösen. Das macht nur nicht keinen Spaß, sondern kostet RICHTIG Geld...

Unabhängig davon würde mich auch interessieren, auf welcher Grundlage bei einem nicht vom Denkmalschutz erfaßtem Gebäude Renovierungsarbeiten nur im Innenbereich eingeschränkt / verboten werden können. Evtl. gibt's da vor Ort noch irgend etwas anderes, das so etwas möglich macht. Was z. B. möglich wäre ist, dass die befürchten, dass dort "Schwarzarbeit" geleistet wird oder bestehende Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden (daher auch Bauaufsicht) - das ist aber nur eine Möglichkeit. Das ist natürlich auch im vereinfachten Verfahren einzuhalten.

Herzliche Grüße

Tom
 

Torsten81

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Hallo

Noch ne kleine Anekdote von mir.
Wir haben letztes Jahr unser Traumhaus gebaut (Holzhaus natürlich) und unser Architekt hat mit uns zusammen alle Unterlagen für das Bauamt penibel durchgearbeitet, alles in mehrfacher Ausfertigung damit auch jeder Beteiligte alle Unterlagen hat und über alles informiert ist.

Vom Bauamt kamen während der Bauphase, nachdem unser Vorhaben bereits offiziell genehmigt war, jeweils ganz unvermittelt zwei Baustopps.
Begründet wurde dies mit dem Fehlen von bestimmten Unterlagen.
Jeder am Bau Beteiligte hatte diese "fehlenden" Unterlagen. Unsere Verwunderung war demenstprechend groß aber unser Architekt ließ sich nicht beirren, ließ alles weiterlafen und reichte die geforderten Unterlagen erneut ein.
Als wir vom Amt die Unterlagen dann später zurück bekommen hatten, war uns auch schnell klar was da abgegangen ist.
Die Unterlagen wiesen milde ausgedrückt großzügige Kaffeeflecken auf, nur die nachgereichten "fehlenden" Papiere waren astrein. Es ist unschwer zu erkennen das genau diese Papiere den Kaffeeanschlag im Original wohl nicht überstanden hatten.

Auch wir hatten zunächst leicht Panik als wir die Baustopps im Briefkasten hatten, jetzt können wir drüber lachen.... .

MfG Torsten
 

jazzalex

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Hej - ok, ich habe der Dame bereits gemailt, Ihr genau geschrieben, was eigentlich passiert (nämlich lediglich Innenausbau etc.) und um ein Telefonat gebeten. Mal sehen, was die Tage so passieren wird - spannend !

Was ich bisher nicht erwähnte: Der Bauantrag ist noch immer nicht final eingereicht, weil wir nach wie vor auf die Prüfung des Brandschutzgutachtens (weil Gebäudeklasse 4) warten, mit der in max. 2 Wochen zu rechnen ist. Bis dahin ist der Antrag noch gar nicht vollständig eingereicht.

Ändert dieser Sachverhalt irgendwas an der Lage ?

Denn nehen wir mal an, ich reiche das Gutachten *nicht* ein, dann wird der Bauantrag eh abgelehnt. Mit anderen Worten: Das Verfahren ist im Prinzip noch gar nicht im Gange.

Grüße

Alex
 

sif220

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Hallo Alex,

dann wird's klarer. Bis der Antrag nicht vollständig ist, können - natürlich ... - keine Fristen laufen. Im Ergebnis hast Du dann natürlich auch noch keine Baugenehmigung!

Auch, wenn Ihr "nur" im Innenbereich rumwerckelt, hört sich das durchaus nach einem Umfang an, der genehmigungspflichtig ist / sein kann. Sprich: Ihr macht etwas, für das es einer Genehmigung bedarf, aber nicht habt. Klar, dass die da bei Euch anrufen.

Nach meiner Erfahrung empfiehlt es sich eher, bei der Behörde selbst anzurufen, als auf einen Rückruf zu warten. Geht allemal schneller.... Die haben Zeit, Du willst bauen.

Herzliche Grüße

Tom
 

mwerner

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Problem hier ist wohl, dass die Arbeiten (Dach und Innenausbau) zur gleichen Baumaßnahme gehören. Zumindest hier in Hessen ist es so, dass man zwar genehmigungsfreie Arbeiten einfach durchführen kann, aber sobald man in der "gleichen Maßnahme" einen genehmigungspflichtigen Teil vornimmt, alles genehmigt werden muss.

Wie auch immer: Frag freundlich nach und zeige, dass du dich mit dem Thema beschäftigt hast (lies und verstehe die LB:emoji_open_mouth:. Meistens ist alles nicht so schlimm, wie man erstmal denkt.
 

Time_to_wonder

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Na langsam wird´s interessant. Wenn Du ein BS-Gutachten braucht, ist es doch logisch, dass Du innen NICHT machen kannst, was Du willst. Möglicherweise müssen mehrere Brandabschnitte und notwendige Flure gebildet werden. Auch die brandschutztechnische Trennung der Geschosse könnte ein Thema sein (ich denke gerade an Deine schöne Holzbalkendecke...). Ist das denn alles bereits geklärt?

Toi toi toi...

Gruß Jörg
 

jazzalex

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Ganz so klar ist das aus meiner Sicht nicht, denn es geht ja nur um den Bauantrag für das Dach. Davon unabhängig geht es bei diesem Gutachten lediglich um Fluchtwege etc. bzw. alles andere ist soweit geklärt. Auch die Holzbalkendecke ist als solche im Gutachten erfasst. Naja - was soll's, warten wir mal ab :emoji_slight_smile:

Grüße

Alex
 

jazzalex

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Hej mwerner,

nun ist die Frage, was in diese Zusammenhang genehmigungsfreie Arbeiten sind.

Im Moment bauen wir ein Podest (Lagerhölzer, Dielen) als Unterlage für eine Trocken-FBH im Erdgeschoss. Des Weiteren haben wir den Innenputz abgeschlagen und wollen bald neu verputzen, und ich verlege zurzeit Leerrohre für die zukünftige Elektrik.

Das sollte im Zusammenhang mit dem zukünftigem Dachausbau (also oberbald des OG) doch wohl OK sein, oder ?
 

jazzalex

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Falco: Doch haben wir - der hat der Behörde auch mitgeteilt, dass es sich nur um Innenausbau-Maßnahmen handelt, aber die Dame wollte sich nicht von Ihrem Standpunkt abbringen lassen.
 

mwerner

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Die Abhängigkeiten bzw. welche Maßnahmen zusammen gehören, ist nicht weiter definiert. Man könnte sich auch auf den Standpunkt stellen, dass es eine "Sanierung des Wohnhauses" ist und alles zusammen gehört. Denn ohne das neue Dach würdet ihr den Rest auch nicht machen und (evtl.) auch umgekehrt.
 

haass

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Mein Kommentar als Architekt dazu:

die Sache scheint etwas verfahren zu sein, daher mein Rat, nimm dir einen genehmigungserfahrenen Architekten. Allein und als Laie wirst du kaum zum guten Ende können. Und das Geld ist gut eingesetzt, weil es dir viel Zeit und Ärger erspart

Um was für ein Vorhaben geht es denn? Was war vorher in dem Gebäude?
Findet eine nutzungsänderung statt?
Vermutlich greifst du mit dem dachumbau in die statische Struktur des Hauses ein?
Wenn Fehler, warum Brandschutz?
Warum läuft das Verfahren überhaupt so endlos lange? Seit Sept ist VIEL zu lange!
Irgend etwas läuft da falsch oder gar nicht.
Heiner
 

jazzalex

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haass:

Wir haben einen genehmigungsfähigen Bauingenieur am Start, das ist also bereits der Fall.
Das Gebäude war ein Wohnhaus und wird es auch bleiben.
Die statische Struktur wird nicht beeinträchtigt, denn sie entspricht dem Originalaufbau.
Unabhängig davon machen wir nur Innen-Arbeiten.
Fehler gibt es keine, aber der neue Dachaufbau für Gebäudeklasse 4 erfordert halt ein Brandschutzgutachten - ist halt so - und das muss geprüft werden.
Was hier falsch läuft ?! Keinen Kommentar !

mwerner:

Nein, die Hütte hat auch ohne Dach bereits 250 qm Wohnfläche - das reicht uns völlig aus. Wir würden es auch ohne neues Dach klarmachen, dachten aber, es wäre im Sinne der Umgebung.
 

haass

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Danke für die Infos.
Wenn ich das aufgrund dieser Angaben von hier aus beurteilen kann, dann läuft da aber einiges schief
Es findet keine nutzungsänderung statt.
Das stat. System wird nicht geändert und berührt.
Soweit ich die Lbo Sachsen kenne, frage ich mich weshalb und wofür ein Bauantrag?
Was wird denn in dem Antrag beantragt?
Eine bauanzeige hätte m.e. Ausgereicht.
Leerrohre verlegen und Putz abschlagen sind arbeiten, die nicht in die o.g. Genehmigungspflichtigen Leistungen fallen
Mit Verlaub: ein Bauing hat in seiner Ausbildung kaum Baurecht gelernt. Ich halte dennoch einen Architekten (anderer Beruf) für sinnvoller
Heiner
 

veter

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Hallo Heiner,

ich stehe voll zu deiner Feststellung, dass da einiges schiefgelaufen sein muss. Der beauftragte Bauing. war wohl nicht so richtig auf dem Deckel, denn ein Bauanzeige hätte da sehr wohl (unabhängig vom Bundesland) den Anforderungen genügt; eventuell war's aber der Bauherr wohl selbst, der ja über ausgezeichnete Fachkenntnisse verfügt :emoji_grin: Es muss hier aber auch gefragt werden, was für Unterlagen der offensichtlich unbedarfte Bauing. denn eigentlich eingereicht hat, die einen Baustopp provozierten; eventuell sind diese seine Unterlagen auch wieder in einem schrecklichen Kaffebad untergegangen?

Wie dem auch sei, du solltest aber unsere Branche der (allwissenden) Dr-Ing. Bauings. univ. bitte doch nicht so sehr verunglimpfen, nur weil einer dieser Sorte offensichtlich gerade Mist gebaut hat :emoji_wink:

-- veter
 

jazzalex

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Ich bin soweit mit meinem Bauingenieur sehr zufrieden - wollen wir aber mal sehen, ob diese Geschichte unser Verhältnis beeinträchtigen wird ... offensichtlich muss ich hier im Moment auf eigene Faust einige Dinge klären !

Was wird beantragt: Im Moment ist ein Notdach vorhanden, und wir wollen das neue Dach als Mansarde mit Loggia aufbauen. Dass dafür ein Antrag nötig ist, hatte ich eigentlich nie bezweifelt, aber vielleicht ist selbst dies nicht korrekt ?!

Aber hej - danke an alle für die Kommentare, die mich in der Vermutung bestätigen, dass hier was schief läuft !

Grüße

Alex
 

jazzalex

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Veter: Der Bauherr liebt zwar Improvisationen und Flexibilität, hat sich aber in dieser Sache 100% auf den Bauingenieur verlassen und vertraut ihm auch nach wie vor. Dennoch wird der Bauherr nun ein wenig sauer sein und dies auch so artikulieren - mal sehen, mit welchen Folgen.
 
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