Ausschnitte in Küchenarbeitsplatten Vorgaben/Normen?

Mitglied 59145

Gäste
Hallo,

folgender Sachverhalt, wir haben Arbeitsplatten an ein Küchenstudio geliefert. Unter anderem eine 90 mal 90 Platte für einen Eckschrank, vorne schräg geschnitten mit einer Schenkellänge von 62cm. Es gab ein paar Skizzen mit Maserverlauf eingezeichnet. Jetzt hat das Küchenstudio die Platte eingebaut und einen ungefähr ovalen Ausschnitt für eine Spüle da rein gemacht...... Bleibt 5 cm Längsholz am Rand stehen :emoji_rolling_eyes:. Das ist, wie ich auch erwartet hätte, jetzt gerissen.

Küchenstudio erwartet kostenlosen Ersatz und ich soll das auch noch einbauen:emoji_grin:.

Meiner Meinung nach ist das kompleet schlecht geplant und nicht mein Fehler.

Für Spanplatten habe ich verschiedene Herstellerangaben gefunden, da ist ein Abstand zwischen 15 und 30cm zum stoss vorgegeben. Gibt es sowas auch für Massivholzplatten, irgendwo schriftlich?

Ich meine uns allen ist das ja klar, brauche nur etwas "Futter" für den "Fachplaner".

Gruss
Ben
 

teluke

ww-robinie
Registriert
26. Oktober 2015
Beiträge
8.279
Ort
Pécs
Wenn die das gelieferte Teil verändert/bearbeitet war und Du hast nicht zugesichert dass das gehen wird, dann geht Dich der Schaden m.E. nichts an.

Auf der anderen Seite sollte sich das doch wieder zusammenleimen lassen (natürlich mit einem Domino oder sowas drin).
 

Mitglied 59145

Gäste
Beim Rücktransport sind Teile abhanden gekommen.
Rechtlich ist mir das klar, der Kunde sollte mich halt verstehen, damit weitere Zusammenarbeit stattfinden kann.
Habe da eh schon wenig Lust zu, der hat da so "Fachplaner"......

Gruss
Ben
 

Mitglied 59145

Gäste
Nene, wenn ich an gewerbliche verkaufe, muss ich das ganz sicher nicht. Etwas Sachverstand kann man da schon voraussetzen.
Wenn etwas weiterverarbeitet wird, muss der Käufer vorher auf Eignung prüfen.
Wobei es auch einfach nicht geht wie geplant. Ich habe jetzt angeboten die Ecke aus Multiplex mit Eiche belegt herzustellen. Natürlich schon auch nicht ganz so billig.......

Gruss
Ben
 

brubu

ww-robinie
Registriert
5. April 2014
Beiträge
5.655
Ort
CH
Hallo
Der "Fachplaner" muss wohl etwas im Massivholzbereich dazu lernen, wohl alte Fachbücher konsultieren oder einfach lernen was Massivholz ist.
Würde bei uns eine Expertise erstellt, könnte es auf nicht fachgerechte Bearbeitung/Konstruktion mit Massivholz hinauslaufen.
Ist mir klar, das hilft nicht viel. Du könntest eventuell nach einem Hersteller massiver Küchenarbeitsplatten suchen, sofern es die überhaupt gibt,
und nach deren Hinweisen fragen. Die dürften aber sehr individuell sein, ich kann mir nicht vorstellen, dass es spezielle Normen gibt.
Gruss brubu
 

mikamar

ww-birnbaum
Registriert
20. Mai 2005
Beiträge
207
Ort
Friedrichsdorf
Hallo Ben,
habe gerade im Handbuch der Fa. Lechner nachgeschaut. Bei Massivholzarbeitsplatten muß neben dem Ausschnitt noch 50 mm Material stehen bleiben. Diese Angabe bezieht sich auf die Hirnholzkante bei rechtwinkligem Schnitt.

Gruß, Martin
 

Mitglied 59145

Gäste
Nein. Die Spüle war eingeklebt. Links und rechts jeweils 60er Arbeitsplatten.

Ich denke, durch das geklebt Becken und die Verschraubung von unten wird das zuviel Reibung gehabt haben.

Natürlich kommt auch hinzu, daß Altholz schon auch ein paar Risse hat.

Man hätte von dem Ausschnitt wissen müssen, dann hätte man über die Holzauswahl was machen können.

Aber bei der Einbausituation geht das, meiner Meinung nach, mit Massivholz nicht.

Da hätte ich gerne noch ein paar andere Meinungen zu. Würdet ihr das so machen?

Maserung ist eingezeichnet und würde so vorgegeben, von Ausschnitten wussten wir nichts.

Gruss
Ben
 

Anhänge

  • IMG_20210702_082217.jpg
    IMG_20210702_082217.jpg
    55,6 KB · Aufrufe: 189

Paulisch

ww-robinie
Registriert
19. Februar 2020
Beiträge
3.747
Ort
Demmin
Laut deiner Skizze sollte klar sein was passiert, wenn die Maserung in die andere Richtung laufen würde ebenso.
Man könnte zwei/drei Platten über Kreuz verleimen, oder irgendwie eine Trägerplatte unterleimen.
Mit freundlichen Grüßen
 

Mitglied 59145

Gäste
@Neige Die Spüle war aufgeklebt. Ich denke halt, dass das mit der 90er Schenkellänge zu viel ist. Dann noch Feuchtbereich.....

Hallo Ben,
habe gerade im Handbuch der Fa. Lechner nachgeschaut. Bei Massivholzarbeitsplatten muß neben dem Ausschnitt noch 50 mm Material stehen bleiben. Diese Angabe bezieht sich auf die Hirnholzkante bei rechtwinkligem Schnitt.

Gruß, Martin

Gibt es da einen Link? Auf der Seite habe ich nichts gefunden.

Gruss
Ben
 

Mitglied 59145

Gäste
Laut deiner Skizze sollte klar sein was passiert, wenn die Maserung in die andere Richtung laufen würde ebenso.
Man könnte zwei/drei Platten über Kreuz verleimen, oder irgendwie eine Trägerplatte unterleimen.
Mit freundlichen Grüßen

Ja, da bin ich jetzt auch, MPX belegen wird es wahrscheinlich werden. Kostet halt recht ordentlich, ganze Platte kaufen, Anleimer dran machen, Furniere herstellen........

Gruss
Ben
 

Mitglied 67188

Gäste
hatten die den Ausschnitt zu eng (ohne Luft) geschnitten und das Holz ist dadurch gerissen?

Bei einer Leimfläche (Edit: der Längsholz bei 28mm Stärke?) von 120 mm gesamt da kann ich mich doch draufstellen...

Weiter helfen kann ich dir da auch nicht mit Normen, wird auch schwer sein da was zu finden.
Das können ja nur Empfehlungen sein wenn...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Mitglied 59145

Gäste
An den Stellen mit dem Riss sind es 50-60mm.

Es bleibt spannend.......
Recht haben und Kundenbindung sind halt 2 paar Schuhe, die ganze Arbeit aufgrund von Fehlern anderer zu machen, steht aber auch nicht zur Debatte.

Gruss
Ben
 

teluke

ww-robinie
Registriert
26. Oktober 2015
Beiträge
8.279
Ort
Pécs
Bei der Frage "wo wird das reißen?" würde wohl jeder gleich auf die (jetzt gerissenen) Stellen zeigen.

Wäre es nicht möglich diese Stellen, von unten, mit aufgeschraubten Leisten zu stabilisieren?
Nach der Erfindung des Langloches sollte das ja kein Problem sein.
Sichtbar wäre dann da auch nichts.

Jedenalls einfacher und günstiger als Experimente mit MPX.
 

Mitglied 59145

Gäste
Naja, das ganze im feuchtbereich mit Silikon verbaut.......
Küchenbauer meint übrigends "Silikon muss dahin"......

Ich tendiere momentan dazu sturr zu bleiben, ist nicht der erste Fall mit dem Kunden. Spass macht der nicht.

Rechtlich ist das für mich eh klar.

Gruss
Ben
 

Neige

ww-robinie
Registriert
15. Mai 2014
Beiträge
3.669
Alter
67
Ort
78628 Rottweil
Jedenfalls würde ich als Hersteller der Platte behaupten Montagefehler, weil Spüle geklebt, isses ne Spüle die nur geklebt werden kann, en Planungsfehler, weil man eben keine Spüle in Vollholz klebt....feddich. :emoji_innocent::emoji_sunglasses:
 

Johannes

ww-robinie
Registriert
14. September 2011
Beiträge
7.404
Alter
67
Ort
Darmstadt/Dieburg
Hallo Ben,
das ist meiner Meinung nach, ein typischer Planungs- oder Komunikationsfehler. Da wird was geplant, und die Details und Randbedingungen werden dem Zulieferer nicht weitergemeldet. Und wenn es dann Probleme gibt, ist das Gezehter groß.
Das haben wir hier im Forum doch auch alle paar Wochen.

Es grüßt Johannes
 

brubu

ww-robinie
Registriert
5. April 2014
Beiträge
5.655
Ort
CH
Wieso so kompliziert? Selber 3-Schicht verleimen, längs ein Anleimer. Blindmaterial für Mittellage und Rückseite hast du wohl genügend.
Gruss brubu
 

Paulisch

ww-robinie
Registriert
19. Februar 2020
Beiträge
3.747
Ort
Demmin
Ich würde vllt die Grenzkosten in Rechnung stellen, umsonst auf gar keinen Fall. Um den Kunden zu behalten. Durch Empfehlungen des Kunden gelangt dein Name ja vllt in andere Munde. Anderenfalls, für einen ungeliebten Kunden einfach auf Fehler der Gegenseite beharren.
Mit freundlichen Grüßen
 

Mitglied 59145

Gäste
Ist halt ein abwägen......
Mal eben eine 3 Schichtplatte ist schon auch nicht so unaufwändig. Da geht schon ganz ordentlich Material und Arbeitszeit rein.

Mal schauen was so rauskommt.

Gruss
Ben
 
Oben Unten