Hallo zusammen,
man findet interessanterweise in den vielen Threads zu diesem Themenbereich, die Aussage:
"Im gewerblichen Bereich ist der Einsatz von Kunststoffrohren für Absaugungen ausdrücklich verboten" oder ähnlich.
Ich konnte jedoch in keinem der Themen eine Quellenangabe zu einem solchen Verbot finden.
Da mich die Begründung interessiert, habe ich selbst gesucht.
In der BGI 739-2 (Juli2012) steht dazu auf Seite 11
"Absaugleitungen müssen aus fest verlegten Rohren bestehen.
Diese müssen aus nicht brennbarem Material sein.
Kunststoffrohre erfüllen diese Forderungen nicht."
Sollte es eine neuere Norm hierzu geben, bitte posten.
Das heißt für mich, dass das Verbot auf allgemeinen Brandschutzgründen basiert und nicht im Zusammenhang
mit statischer Aufladung im Rohrsystem in Verbindung steht.
Auf der selben Seite steht in einer Fußnote (das PDF lässt kein Kopieren des Textes zu, daher erlaube ich mir sinngemäß zu kürzen) :
[... bei Absaugleitungen liegt in der Regel keine explosionsfähige Atmosphäre vor ...]
Vielleicht kann man sich auf Grundlage dessen und der in #92 verlinkten (imho recht wissenschaftlichen) Untersuchung zukünftig darauf verständigen:
- Auf geltende (BG-)Vorschriften hinzuweisen (mit Quelle)
- Dass Metallverrohrung das beste ist (wenn sie fachmännisch geerdet ist!)
- Auf das unqualifizierte Bashing von Kunstoffrohren bzgl. Explosionsgefahr verzichten.
- sondern auf die echten Nachteile hinweisen (Staubansammlung, externe Entladung ...)
- Auf die wirklichen Gefahren jeglicher Absaugung (Brandgefahr im Auffangbehälter, Filter...) hinweisen.
- dass HT besser als PVC ist
...
... DASS JEDER FÜR SEIN HANDELN SELBST VERANTWORTLICH IST!!!
Solte weltweit nur ein Fall bekannt sein oder werden, wo es bei Benutzung der üblichen Maschienen durch statische Aufladung
durch die ungünstigsten Zufälle zu einer Staubexplosion im Rohrsystem gekommen ist, darf man die Kirche gerne wieder aus dem Dorf holen.
Gruß Marsu
PS: Belastbare Aussagen von der Versicherungswirtschaft wären sehr interessant.