Nein, §45 BBiG gibt das so vor:
"Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist,"
"Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen...