Hallo Carsten!
Das Problem ist, nicht ob es den Zoll interessiert. Das Problem ist, dass der Zoll, die wen Gefahr im Verzug ist, ausrückt, ohne dass irgendetwas vorher abgeklärt ist. Schadenersatz gibt’s so oder so nicht. Gefahr im Verzug wird immer dann angenommen, wenn davon ausgegangen...