was ist legal?

Snekker

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Hallo Torsten
Du scheinst ziemlich naiv zu sein! Es wird genug geklagt dagegen bloß nicht bei den höheren Gerichten. Dafür fehlt den kleinen Leuten das Geld. Was hier passiert ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Der Passus das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind ist teil davon Aber wo bitte haben Deutsche in der Frage die gleichen rechte wie ein Ausländer! Das Problem liegt darin das Privatpersonen in der Regel nicht die Möglichkeiten haben das Verfassungsgericht an zu Rufen. Ein Fehler im System wie ich finde. Die Lobby der HWK geschädigten ist schwach, weil die meisten zudem auch noch Finanzsiel ruiniert sind. Die HWKs haben ihre Lobbyisten in allen großen Parteien die bremsen seit über 60 Jahren alles aus.
 

gustav2

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Wenn ich das richtig verstanden habe geht es hier doch nicht um eine Betriebseröffnung
(Existenzgrundlage) sodern um die Anmeldung eines, wie auch immer gearteten Nebenerwerbs ?
 

Gast aus Belgien

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Gustav2 und genau hier scheiden sich die Geister.

Ich bin zum Beispiel von Meinung dass der TE wissen will was er gerade ohne Gewerbeanmeldung legal produzieren und verkaufen kann.
 

predatorklein

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Hi

Ich bin ein Hobbyschreiner (nicht gelernt) mit großer Erfahrung (30 Jahre Praxis) und guter Ausrüstung, hab schon viele Projekte (auch für andere) erfolgreich hinter mir. Was darf ich (gegen Bezahlung) für andere legal machen, in welchem Umfang?

Bedeutet für mich,daß er wissen will,ob er für andere schreinern darf und ob er dafür auch Geld nehmen darf.

Wurde imo eigentlich bis ins kleinste Detail beantwortet :emoji_wink:
Und sicher nicht zum letzten mal :emoji_stuck_out_tongue:

Gruß
 

Snekker

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Hallo predatorklein
Ich habe heute mit einem Deutschen Rechtsanwalt darüber gesprochen Was man als Hobbyschreiner machen darf und was nicht, und der sagt Das eigentlich die Kurze Antwort nix die richtige ist. Nachbarschaftshilfe wird nur toleriert Auch das arbeiten ohne Gewinnabsichten nur zum Selbstkostenpreis wird nur toleriert. Ich hoffe ich habe mich hier klar genug ausgedrückt. Jede Arbeit für andere ist eigentlich illegal. Unter gewissen Voraussetzungen wird sie aber toleriert
 

uli2003

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Soweit so gut - oder eher schlecht. Mich nervt das nämlich auch. Ist aber ein anderes Thema - weil geltendes Recht in Deutschland. Da könnte man (!) ewig drüber diskutieren. Ändern wird's aber - trotzdem - nichts...

Du als Volljurist solltest dir doch aber auch über die Belastung der Allgemeinheit beim scheitern eines - völlig ohne die geringste Qualifikationsbasis gegründeten Betriebes im Klaren sein, oder?
Ich will hier gar keine Debatte um 'den' Meistertitel schlechthin lostreten. Das gab es häufig genug. Nur nie beantwortet finde ich die Frage, was an dem Meister so schwierig ist?
Mensch Leute, dafür muss man nicht einmal in die Schule wenn man eh alles kann, dann direkt ab zur Prüfung! Und die Handprobe/ das Meisterstück - ja und? Wer die Qualifikation hat, legt los.
Gut, ganz umsonst ist das nicht. Aber wenn man die reinen Prüfungsgebühren rechnet, die der Alleskönner ja nur zahlen muss, durchaus erschwinglich.

Ich denke, es gibt tausend teurere Bildungswege, die zum Ausüben bestimmter Berufe nötig sind.

Da es auch einige statische Dinge gibt, die man ansatzweise kennen sollte, viel Bürokratie, deren Unkenntnis den meisten Existenzgründern den Hahn abgedreht hat, sehe ich einen Befähigungsnachweis als sinnvoll an.
Ab der nun Doktor, Ingenieur, Meister oder Dipl. heißt - egal. Dass das in anderen Gegenden der EU nicht Usus ist spielt keine Rolle, vielleicht folgt ja keine Abschaffung in D, sondern eine Erschaffung in jenen Ländern?
Zum Schutz der Kunden sowie der Steuerzahler.

Was ja die Frage des TE auch mitbeantwortet.
Unter die Kleinunternehmerregelung fällt man übrigens nicht. Die kann man nutzen - oder auch nicht. Es gibt auch Tätigkeiten, da ist keine Gewerbeanmeldung nötig, aber im Bereich des TE schon.

Grüße
Uli
 

Besserwisser

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Wie kann man denn so eine Frage stellen ? Was niemand weiss, macht niemand heiss !
Im Ernst, Du kannst beim Ordnungsamt ein sogenanntes Nebengewerbe anmelden.
Das hat mal 20 E gekostet. z.Bsp. Vermittlung von Versicherungen. Inwieweit die beim
Handwerk dumme Fragen stellen, weiß ich nicht.Vorsichtigig erkundigen, da gibt es spezielle
Anmeldeformulare. Mal besorgen. Vorsicht !!! Das O-Amt schickt sofort eine Mitteilung an Hr.
Schäuble, dann kommt alle vierteljahr ein Vorabsteuerbescheid.Dann musst Du dem Kunden
MWst. berechnen, die mußt Du wieder abführen, DEin Materialeinkauf nachweisen usw.
Ich habe das in einem anderen Bereich durch u. da böse reingefallen. Die Fa. schäuble versteht da überhaupt keinen Spass.

Ganz ehrlich: Wenn ich so wenig wie du übers Thema wüsste, dann würde ich mich echt still halten.
 

Snekker

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Hallo Uli!
Du als Meister müsstest es eigentlich besser wissen! Ich kann dir genau sagen was mich bewogen hat mich ohne Meisterbrief Selbstständig zu machen. Eine einfache Kosten nutzen Analyse. Es war mir durch aus klar das man den Meisterbrief auch für relativ wenig Geld machen kann. Das Problem dabei ist, wenn man den Kostengünstigen Weg geht dann ist man auf Jahre beschäftigt mit dingen die doch von recht zweifelhaften Nutzen sind. Vor allem wenn man beispielsweise gar nicht ausbilden will muss man sich doch über viele hundert Stunden mit dem Ballast herumschlangen. Ich habe für mich herausgefunden das ich 50% der Zeit mit dem Lernen von Dingen zubringen sollte die ich niemals brauchen werde. Den meine Geschäftsidee Stand bereits fest. Ich hatte die Kunden und es ging nur noch um die Ausführung und daran hat sich bis heute nichts geändert. Mein Geschäft blüht und gedeiht. Die Zweite Möglichkeit war eine Vollzeitschule zu Besuchen. Das hätte mich nur die schlappe Summe von 50000DM gekostet nicht eingerechnet den Verdienstausfall. Das war mir dann doch ein bisschen zu viel denn auch Maschinen die angeschafft werden müssen kosten Geld. Mit 1000000DM Schulden in die Selbstständigkeit zu starten war mir einfach zu viel. Ich bin schließlich ausgewandert. Hier in Norwegen gibt es den Sogenannten Enkelpersonfortakk. Was so etwas wie eine Ein Personen Selbstständigkeit ist. Jeder der einen Gesellenbrief hat darf sich in seinem Gewerbe Selbstständig machen, hat jedoch die Pflicht die Buchhaltung an dafür zugelassene Buchhaltungsfirmen abzugeben. Das habe ich in der ersten zeit gemacht. Bis ich dann in Erfahrung gebracht habe das Der Meisterbrief nach Norwegischem Recht nicht so viel Ballast enthält. Das er Pflichtmodule enthält und Module die nicht zwingend Pflicht sind. Man kann diese Module auch jederzeit noch nach Jahren hinzunehmen und die zusätzliche Prüfung absolvieren. Die Pflichtmodule kann man leicht auch von zu Hause aus in einem Halben Jahr Nach Feierabend machen. Es würden wesentlich mehr Menschen in Deutschland den Meisterbrief machen wenn nicht so viel Ballast dabei wäre Die HWKs in Deutschland sollten sich echt mal Gedanken darüber machen wie man den Meisterbrief entrümpeln kann. Ein paar gute Ansätze gibt es ja schon zum Beispiel die Möglichkeit einer Online Prüfung für gewisse Teile. Ich würde beispielsweise Teil 4 zu einem nicht Pflicht Modul machen und ein weiteres Modul anbieten das sich ausschließlich mit Kunden Akquise und Werbung befasst. Da scheint mir das Hauptproblem im Deutschen Handwerk zu liegen. Es müsste ein Weg gefunden werden der die Leute von der Geiz ist geil Mentalität fort bringt. Möbel sind Investitionsgüter und keine Konsumgüter wie ein paar Schuhe.
 

Snekker

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Hallo gustav2
Wie kann man denn so eine Frage stellen ? Was niemand weiss, macht niemand heiss !
Im Ernst, Du kannst beim Ordnungsamt ein sogenanntes Nebengewerbe anmelden.
Das hat mal 20 E gekostet. z.Bsp. Vermittlung von Versicherungen. Inwieweit die beim
Handwerk dumme Fragen stellen, weiß ich nicht.Vorsichtigig erkundigen, da gibt es spezielle
Anmeldeformulare. Mal besorgen. Vorsicht !!! Das O-Amt schickt sofort eine Mitteilung an Hr.
Schäuble, dann kommt alle vierteljahr ein Vorabsteuerbescheid.Dann musst Du dem Kunden
MWst. berechnen, die mußt Du wieder abführen, DEin Materialeinkauf nachweisen usw.
Ich habe das in einem anderen Bereich durch u. da böse reingefallen. Die Fa. schäuble versteht da überhaupt keinen Spass.
Ja dümmer geht's nimmer!
Da ist es wirklich besser du arbeitest ganz Schwarz. Die Firma Schäubele will immer wissen womit du deine Nebeneinkünfte verdient hast. Die Anfrage an die HWK ist da nur Routine und schon hast du armer Tor dich selbst als Schwarzarbeiter geoutet. Bravo ganz toll! Ich sag s ja immer wieder mit dummen dreht man die Welt um. Jeden Tag steht einer auf.
 

streifi

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Hallo zusammen,

vielen Dank für die sehr vielen und informativen Antworten. Dass das Ganze als Gewerbe nicht wirklich möglich ist sehe ich auch so. Ich mein es so wie es Harald aus Belgien schrieb:emoji_open_mouth:hne Gewerbeanmeldung. Am besten ist der Tipp mit dem 11. Gebot..., ist mir bis jetzt ja auch geglückt. Meinen Lebensunterhalt verdien ich ja anderweitig, ich denk nur über eine Arbeitszeitverkürzung in meoinem Beruf nach und würde mich mehr dem Holz widmen, was meine echte Berufung ist. Also vielen Dank nochmal

PS.: hab schon einige Werke von "echten"Schreinern gesehen die der Zunft keine Ehre machen...

beste Grüße vom Streifi
 

Hans-Friedrich

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PS.: hab schon einige Werke von "echten"Schreinern gesehen die der Zunft keine Ehre machen...

Und das berechtigt dich jetzt, ohne jegliche Ausbildung und an der Steuer vorbei, schwarz zu arbeiten? :confused:

Kurzum:
Wenn Du mit dem Schreinern Geld verdienen möchtest, wirst Du um "einigen" Papierkram nicht rumkommen. Am Ende wirst Du auch einen - wie auch immer gearteten - Qualifikationsnachweis brauchen. In der Regel wird das der Meister sein; es soll aber auch "bloße" Gesellen geben, die damit Geld verdienen.

Soweit so gut - oder eher schlecht. Mich nervt das nämlich auch. Ist aber ein anderes Thema - weil geltendes Recht in Deutschland. Da könnte man (!) ewig drüber diskutieren. Ändern wird's aber - trotzdem - nichts...

Du als Volljurist solltest doch eigentlich glücklich darüber sein, dass es sowas gibt. Würde es solche Voraussetzungen nicht geben, würde ich morgen als Rechtsanwalt und Notar anfangen...
 

uli2003

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PS.: hab schon einige Werke von "echten"Schreinern gesehen die der Zunft keine Ehre machen...

Nur weil es aus einer Tischlerei stammt, muss es kein 'echter' Schreiner gewesen sein. Ich kann auch anstellen wen ich will, das muss kein Schreiner sein. Wenn der dann irgendetwas zusammenschustert, fällt es auf 'den Schreiner' zurück.


würde ich morgen als Rechtsanwalt und Notar anfangen...

Nu ja, mach doch. Wenn der Tischlerberuf (und wahrscheinlich andere auch) in den Aussagen von SIF220 nicht ordentlich in der Wertigkeit und Komplexität degradiert wurden, dürfte Gleiches auch für Juristen gelten - wozu ein Studium? Plakette an die Tür, fertig. Man muss nur wissen wo es steht.
Sieht vor Gericht doof aus, wenn man Sackkarrenweise Bücher mitschleppt, aber es sieht auch doof aus, wenn man auf der Baustelle statt den Nagel den Finger trifft..

Grüße
Uli
 

gustav2

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Wenn es sich bei dem Fragesteller wirklich um einen Vollj. (1.u.2 Examen) dann ist die ganze Fragestellung nicht nur lächerlich sondern noch was ganz anderes.
Als Jurist, auch wenn nicht als Anwalt tätig brauch ich solche Fragen nicht zu stellen, ich müßte sie beantworten können oder zumindest wissen wo ich das nachzusehen habe (das ist nämlich die Hauptbeschäftigung von Juristen)
 

SteffenH

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Wenn es sich bei dem Fragesteller wirklich um einen Vollj. (1.u.2 Examen) dann ist die ganze Fragestellung nicht nur lächerlich sondern noch was ganz anderes.
Als Jurist, auch wenn nicht als Anwalt tätig brauch ich solche Fragen nicht zu stellen, ich müßte sie beantworten können oder zumindest wissen wo ich das nachzusehen habe (das ist nämlich die Hauptbeschäftigung von Juristen)

:confused:

Streifi # sif220
 

Sägenbremser

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Guten Abend Streifi

schön das wir auch wieder von dir hören dürfen. Wäre aber nicht nötig gewesen:emoji_grin:

Ja das mit der Lebensarbeitzeitverkürzung, träumen auch die meisten Tischler von.
Nur noch mit dem sorgsam gepflegtem, von züchtigen Jungfrauen bei Vollmond mit
knospenden Trieben poliertem, in Australien gehämmerten, laminierten Eisen das
handgeschlagene Holz fast schmeichelnd umsorgen, ein Traum in fast jeder von mir
gehörten Form. Ja! Es gibt echt schlechte Tischler, leider auch miese Ärzte und fast
jeder hat schon mal einen richtig schlechten Lehrer gehabt denke ich. Sollte jedem
zu mehr Sorgfalt anhalten, ein schlechtes Beispiel ersetzt leider noch immer jedes
Vorurteil.

Da du dich aber so schön wieder bei uns zurück gemeldet hast, eine Frage an dich.
Wie lange machst du deine nette Nachbarschaftshilfe den schon? Glaub mal nicht,
daß ich ein ernsthaftes Problem mit der Form der Holzbearbeitung haben könnte,
nur ganz glaube ich deine etwas naive Fragestellung nicht wirklich. Denke du bist
dir schon bewusst in einem etwas schwammigen Betätigungsfeld zu werken. Wir
können und werden dir aber bestimmt keine Absolution erteilen wollen. Aber die
Hinweise auf alternative Geschäftsformen waren ja erstaunlich vielfältig und können
bestimmt nachgeforscht werden. Tu das bitte ohne jeden dümmlichen Seitenhieb,
die meisten die dir hier im Forum antworten verdienen ihren Lebensunterhalt mit
dem Bearbeiten von Holz in jeglicher Form, zahlen Steuern, Lohnnebenkosten und
stehen jeden Morgen wieder auf um ihr kleines Domizil am Leben zu erhalten.

Harald
 

Dr.Eckert

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Hallo,

wollte dieses "alte" Thema mal wieder ausgraben, da ich mich folgendes Frage, vielleicht stehe ich ja nur auf dem Schlauch, dann bitte ich, die Dümmlichkeiten zu entschuldigen:

Wenn jemand Aufträge entgegen nimmt, diese ausführt und dann dafür Rechnung stellt, sollte dieser jemand auch ein Gewerbe angemeldet haben, oder? Also das seh ich ein.

Aber wenn der TE seine Werke verkaufen möchte, kann er dies doch tun, wenn er dafür keine Rechnung schreibt und auch keine MwSt. ausweist, oder?
Dann ist das ja einfach eine Art Handschlaggeschäft !?

Omas verlangen für ihre Weihnachtsgeldgeschenke ja auch keine Quittung, um beim Finanzamt Ausgaben geltend zu machen?!

Also kurz: Ohne Rechnung geht das doch - ohne Gewährleistung usw. - auch legal, oder?
 

WoodenCarpenter

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Hmm, bin jetzt zwar kein Jurist, aber ich gehe davon aus:

Sobald er sich damit nicht nur im "Taschengeldbereich" bewegt sondern einen Teil seines Lebensunterhaltes verdient fällt er meiner Meinung nach unter die Buchführungspflicht. Und da heißt es: Keine Buchung ohne Beleg. Also weder Wareneinkauf noch Verkauf können dann ohne Beleg verbucht werden. Und bei Bargeschäften will das FA mindestens ein Kassenbuch sehen.

Ach ja, die Vorgeschichte (also alles ältere) hab ich jetzt mal nicht gelesen.
 

Snekker

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Hallo Dr.Eckert!
Man darf im Prinzip alles verkaufen, was man produziert. Übersteigt das Ganze eine gewisse Größenordnung oder geschieht dies regelmäßig so sollte man die Einnahmen auf jeden fall versteuern. Dafür muss man wohl ein Gewerbe als Händler anmelden. Ein Beispiel: Fritz ist leidenschaftlicher Drechsler. In seiner Freizeit produziert er einen Kerzenleuchter nach dem anderen. Irgendwann bekommt er Ärger mit seiner Frau die nicht mehr weiß wohin mit den ganzen Leuchtern. Die Sachen werden verkauft. Einmal ist das legal. Da das aber regelmäßig geschieht, muss Fritz ein Gewerbe als Händler anmelden und Steuern zahlen.
Bei Möbeln beispielsweise wir es schwieriger. Da würde ich empfehlen zu Versuchen eine Tischlerei als Nebengewerbe anzumelden. Manchmal klappt das.
 

CineRaptor

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Hallo Dr.Eckert!
Man darf im Prinzip alles verkaufen, was man produziert. Übersteigt das Ganze eine gewisse Größenordnung oder geschieht dies regelmäßig so sollte man die Einnahmen auf jeden fall versteuern. Dafür muss man wohl ein Gewerbe als Händler anmelden. Ein Beispiel: Fritz ist leidenschaftlicher Drechsler. In seiner Freizeit produziert er einen Kerzenleuchter nach dem anderen. Irgendwann bekommt er Ärger mit seiner Frau die nicht mehr weiß wohin mit den ganzen Leuchtern. Die Sachen werden verkauft. Einmal ist das legal. Da das aber regelmäßig geschieht, muss Fritz ein Gewerbe als Händler anmelden und Steuern zahlen.
Bei Möbeln beispielsweise wir es schwieriger. Da würde ich empfehlen zu Versuchen eine Tischlerei als Nebengewerbe anzumelden. Manchmal klappt das.

Womit wir dann wieder beim Meisterzwang oder zumindest Altgesellenregelung wären :emoji_grin:
Ist Fritz eins von beidem? Wenn nicht dann klappt das nicht mit der Tischlerei als Nebengewerbe (zumindest nicht in Deutschland).


Gruß
Olli
 

Snekker

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Womit wir dann wieder beim Meisterzwang oder zumindest Altgesellenregelung wären
Ist Fritz eins von beidem? Wenn nicht dann klappt das nicht mit der Tischlerei als Nebengewerbe (zumindest nicht in Deutschland).
Womit du schwer im Irrtum bist Olli
Wenn es sich nur um Nebengewerbe handelt und da keine Gefahr für Leib und Leben besteht wie beispielsweise bei der Produktion von Schmuckschatullen oder ähnlichen dann bekommt er seine Ausnahmegenehmigung.
 

uli2003

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Wenn es sich nur um Nebengewerbe handelt und da keine Gefahr für Leib und Leben besteht wie beispielsweise bei der Produktion von Schmuckschatullen oder ähnlichen dann bekommt er seine Ausnahmegenehmigung.

Das heißt dann aber nicht Tischlerei. Möglich ist ein Nebengewerbe dieser Art jedoch, kann sich ja auch im künstlerischen Bereich bewegen.

Gegen Rechnung ist, Voraussetzung ein Gewerbe ist angemeldet, natürlich möglich. Nutzt man die Kleinunternehmerregelung bis 17.500 Euro im Jahr und verzichtet auf die Regelbesteuerung, darf die Rechnung keine Mehrwertsteuer enthalten. Im Gegenzug darf die in den Eingangsrechnungen enthaltene Steuer nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Zu einmaligen Verkäufen privat wurde ja alles gesagt.

Grüße
Uli
 

Snekker

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Hallo Uli!
Nein ich meinte genau was ich gesagt habe, es geht da wirklich um Tischlerei. Und nicht um Kunstgewerbe. Allerdings wirklich im überschaubaren Bereich und garantiert frei von Gefahr für Leib und Leben. Ursprünglich war das Ganze als Provokation gedacht und sollte dazu dienen die Handwerkskammern kräftig vorzuführen. In diesem Fall war die Handwerkskammer klüger und hat die Ausnahmegenehmigung erteilt.
 

CineRaptor

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@Jens: Ausnahmegenehmigung auch wenn er kein Tischler/Schreiner ist?

Ich denke selbst schon länger daran nebengewerblich Lautsprechergehäuse zu entwickeln und zu bauen, dementsprechend auch zu verkaufen, aber ich bin kein gelernter Tischler sondern gelernter Schlosser und arbeite seit 23 Jahren als CNC-Fräser in der Metallbranche. Da stelle ich es mir mehr als schwer vor, dafür eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.

Gruß
Olli
 
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