Hi,
hab mich mal schlau gemacht.
Nur was ein Kunde hätte selber machen können,kann auch als Dienstleistung von Handwerkerbetrieben(Maler,Maurer?,Raumaustatter,Zimmermann?,Tischler??)angefordert werden.
ist schon mal ne sehr schwammige Auslegung:o
wird lediglich die Einkommensteuer um 600 €...