MaHo
ww-robinie
Hi,
neulich sprach ich ein Arbeitskollege(Kunde?!) von seiner Treppe,die er unfachmännisch von alter farbe entfernt hat .
ich habe mich als Fachmann geoutet und ihm angeboten ,es zu richten.
es heißt ja, der Reisegewerbende muß den möglichen Kunden seine Dienste anbieten.
mal angenommen: jemand,den ich zufällig begegne ,der beklagt, das er auf dem Markt(Möbelhäuser etc.) keine richtigen Massivholzmöbel findet.
wenn ich dem erzähl, ich kann ihm das anbieten-muß ich ein schlechtes Gewissen haben
Reisegewerbende dürfen ja laut verfassungsgericht ihre ganze Kunstfertigkeit anbieten .
trotzdem ist dem Reisegewerbenden eine Niederlassung erlaubt,heißt irgendwo in deutschland kann ich ne Werkstatt haben ob mobil oder stationär.ne mobile Tischlerwerkstatt bisschen schwierig wo krieg ich strom her?
man könnt ja noch einDieselstromaggregat hinterherschleppen vielleicht ne ganze Karawane von fahrbaren Containern(schließlich passen nicht alle maschinen in ein Container,ein Holzlager müßte auch mit und ein Spänebunker ..totlach..)vielleicht noch ne Polizeiexkorte wegen Schwerlasttransport..schlapplach..
bleib nur die Frage:wie lange darf man wo stehen bleiben? bezüglich Lärm,Standgebühren(Kurtaxe ) STVO usw.
duckende grüße:rolleyes:
PS: ist das Thema zu heikel?lieber im geheimforum diskutieren(oder sitzen da gerade die feinde-moralischer verfechter des Meisterzwangs drin) ?
neulich sprach ich ein Arbeitskollege(Kunde?!) von seiner Treppe,die er unfachmännisch von alter farbe entfernt hat .
ich habe mich als Fachmann geoutet und ihm angeboten ,es zu richten.
es heißt ja, der Reisegewerbende muß den möglichen Kunden seine Dienste anbieten.
mal angenommen: jemand,den ich zufällig begegne ,der beklagt, das er auf dem Markt(Möbelhäuser etc.) keine richtigen Massivholzmöbel findet.
wenn ich dem erzähl, ich kann ihm das anbieten-muß ich ein schlechtes Gewissen haben
Reisegewerbende dürfen ja laut verfassungsgericht ihre ganze Kunstfertigkeit anbieten .
trotzdem ist dem Reisegewerbenden eine Niederlassung erlaubt,heißt irgendwo in deutschland kann ich ne Werkstatt haben ob mobil oder stationär.ne mobile Tischlerwerkstatt bisschen schwierig wo krieg ich strom her?
man könnt ja noch einDieselstromaggregat hinterherschleppen vielleicht ne ganze Karawane von fahrbaren Containern(schließlich passen nicht alle maschinen in ein Container,ein Holzlager müßte auch mit und ein Spänebunker ..totlach..)vielleicht noch ne Polizeiexkorte wegen Schwerlasttransport..schlapplach..
bleib nur die Frage:wie lange darf man wo stehen bleiben? bezüglich Lärm,Standgebühren(Kurtaxe ) STVO usw.
duckende grüße:rolleyes:
PS: ist das Thema zu heikel?lieber im geheimforum diskutieren(oder sitzen da gerade die feinde-moralischer verfechter des Meisterzwangs drin) ?