Welche Gesamtmenge Keilspundprofil Douglasie für 40qm Fläche?

Lueneburger123

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Hallo,

wir haben einen Geräteschuppen (Breite 3m x Länge 4m, eine Längsseite ist offen zu einer Mauer) mit einer Außenverkleidung aus Douglasie Keilspund sowie einen Zaun (H 180cm x Breite 11m) aus dem selben Holz bauen lassen. Das Holz ist jeweils mit einer Breite von ca. 130-180cm verbaut und wird dann durch einen Holzpfosten unterbrochen.

Wenn man die Flächen zusammenrechnet, ergeben sich ca. 40qm Keilspund. In der Rechnung ist jedoch eine Holzmenge von 59qm à 58 € angegeben. Wir wundern uns über diese recht große Abweichung (19qm =>1.100 €) zu der vermessenen Fläche und hätten daher gerne eine Einschätzung von den Profis hier, wieviel Verschnitt man circa bei solch einem Bauvorhaben veranschlagen muss und welchen Verlustfaktor man eventuell durch andere Faktoren hat. Wir haben bereits gerlernt, dass die Keilspundbretter durch das ineinander stecken ca. 1 cm pro Brett "verlieren". Hierdurch ergeben sich jedoch nur zusätzliche 3-4qm Material.

Kann es sein, dass von 59qm nur eine Ausbeute von 40qm im fertigen Bauwerk übrig bleiben?

Beste Grüße und vielen Dank im voraus
Lueneburger123
 

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FredT

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Hast du mal deinen Handwerker dazu befragt? Macht man doch wohl, wenn einem die Rechnung nicht so einleuchtet... Und ist auch so der kürzeste und unkomplizierteste Weg.
Ich könnte mir vorstellen, daß man bei Brettern auch Verschnitt hat, und nicht jedes Reststück dann verbaubar ist... Aber ist nur meine Annahme.
 

Lueneburger123

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Natürlich hab ich ihn als erstes darauf angesprochen. Er hat mir gesagt, dass er diesen hohen Verlustfaktor hat und ich möchte dazu gerne eine neutrale Einschätzung haben, da ich es mir nicht vorstellen kann, dass es einen Verlust im Wert von über 1000 Euro Materialwert gibt bei so einem kleinen Bauvorhaben.
 

pb57

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Schüchterne Fragen: Hast Du keinen Kostenvoranschlag bekommen/eingeholt, bzw. da gab es keine Angabe zum Materialbedarf, wenigstens größenordnungsmäßig? Und der Handwerker wird doch wohl selbst ein Aufmaß genommen haben?
 

Martin45

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Wenn eure Längen dann ungünstig zu den gekauften/beim Händler verfügbaren Längen passen, geht da auch eine Menge verloren.
Ich musste neulich z.B. 4m kaufen und brauchte nur 3,5m. Mit dem Rest kann man nix tun. Da kann das Verhältnis auch noch wesentlich ungünstiger sein.
Hätte euer Handwerker euch natürlich vorher sagen können, aber vorab die Lagerware der Händler kennen ist für ihn auch schwierig.
 
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Lueneburger123

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Laut Angebot waren es 60qm, ABER erst nach Auftragserteilung und bei Beginn der Bauarbeiten haben wir aufgrund seines Vorschlags entschieden, die eine Wand (ca 10qm) nicht mit Holz zu verkleiden. Sein Argument war, dass es dann ja günstiger wird. Jetzt heißt es von ihm aber, er hätte dort ohnehin nur Rauspund verarbeitet und deshalb ist die Menge Keilspund nicht geringer. Das ist ja genau der Auslöser des Konfliktes mit ihm.
 

Friederich

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dass es einen Verlust im Wert von über 1000 Euro Materialwert
Der Schnittverlust ist doch völlig unabhängig vom Materialwert! Wenn es nunmal 19m² sind, dann müssen diese 19m² mit dem qm-Preis multipliziert werden. Völlig egal wie hoch dieser ist.

32% Schnittverlust sind ohne weiteres möglich. Allerdings hätte er ihn beim Kostenvoranschlag berücksichtigen müssen; ebenso natürlich wie den Mehrbedarf durch das Profil.
 

Friederich

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Laut Angebot waren es 60qm
60qm Keilspund? Und tatsächlich sind es jetzt nur 40qm?? Dann müssten natürlich die in Rechnung gestellten
Material-Kosten für Keilspund um 33% niedriger liegen.
Arbeits- und sonstige Kosten wie z.B. Anfahrt verringern sich natürlich nicht proportional.
 

IngoS

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Hallo,

es fallen mehrere Faktoren an, die den tatsächlichen Bedarf erhöhen. Hier noch mal zusammengefasst.
die Deckbreite ist ein Faktor, der Holzhändler berechnet immer die tatsächliche Brettbreite.
Dann gibt es immer Ausschussbretter, die man wegen Rissen, oder anderer Holzfehler aussortiert. Wir haben hier immer wieder Leute, die z.B. beim Terrassenbau solche verbauten Bretter reklamieren.
Es gibt Endrisse und ausgefranste Enden an Brettern, die man abschneidet. Hatten hier neulich gerade einen Fall, bei dem ein Kunde solche nicht nachgeschnittenen Bretter auch reklamierte.
Je nach Flächenmaß müssen Bretter am Beginn, oder Ende der Fläche in der Breite aufgetrennt werden.
Ein weiterer erheblicher Faktor ist der Längenverschnitt. Hatte selbst mal einen Fußboden mit ca. 3m Breite, konnte aber nur 4,2m lange Dielen bekommen, also pro Diele 1,2m Verschnitt.

Bei der Materialbeschaffung müssen diese Faktoren also alle berücksichtigt werden.

Gruß

Ingo
 
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KCSteevo

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Wenn fu das angebot hast muss er auch danach abrechnen und beu 20m2 weniger rechtfertigt es auch eine preisanpassung nach VOB (an 10% Abweichungen nach oben oder unten). Ist aber im privaten nicht ganz so einfsch umzusetzen also sm besten wieder vergessen..

Viel wichtiger ist aber as aufmass und dass muss auch im privaten mitgeliefert werden und nach VOB erstellt sein. Wenn also angebot ein fixen m2 Preis sagt muss alles auch Verschnitt erc dasin einbepteist sein.
 

pedder

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Wenn das Holz in 200cm Längen geliefert wird und man es in 130cm länge verbaut, hat man halt 35 % Verschnitt. Aber das verbaute kann man ja nachmessen. Und den Verschnitt hätte ich als Bauhherr gern behalten....
 

jankees

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Im Süden von the land
Die Deckbreite ist ja durch das Profil definiert, aber selbst bei einem "Verlust" von 2,5 cm pro Brett ergeben sich keine + 30%. Gerade bei kurzen benötigten Abschnitten sollte es möglich sein, geeignete Längen zu beschaffen - z. B. bei benötigten 1,30 m Fertigmaß Brettlängen von 3,0 oder 4,5 m. Dann kann man auch noch in einem gewissen Maß geeignete Abschnitte auswählen. Würde ich das für mich selbst bauen, würde ich mit 10% Verschnitt rechnen und mir das geeignete Material suchen.
 

Martin45

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Gerade bei kurzen benötigten Abschnitten sollte es möglich sein, geeignete Längen zu beschaffen
Wie gesagt, ich hatte neulich selber den, zugegebenen ärgerlichen, Fall, dass ich eine Länge brauchte, die keiner der Holzhändler im Umkreis da hatte, die aber zu ordentlich Verschnitt geführt hat. Und da meine ich den Längenverschnitt. Beim Breitenverschnitt oder bei z.B. Laminat, wo man die Reststücke nutzt, da kommt man mit der "10%-Regel" gut hin, aber wenn man ein festes immer gleiches Maß braucht und das nicht im Handel bekommt, geht der Verschnitt rapide hoch. Das ist keine Theorie, das ist Praxis.
Soll der Handwerker dann 2h rumtelefonieren, dann 3h ins Auto setzen, nur um den Verschnitt zu sparen? Das macht man als geizige Privatperson so und freut sich was gespart zu haben, aber das macht beim Stundensatz und Zeitplanung eines Handwerkers keinen Sinn.

Was mich vielmehr wundert, dass der Verschnitt nicht im m²-Preis eingepreist ist. Aber dann meckert die "schlaue Kundschaft" auch wieder, dass der m² im Handel ja viel weniger kostet als beim Handwerker...

Ich glaube (natürlich nur mein Gefühl) ehrlich gesagt nicht, dass hier nach VOB vergeben wurde.
 

jankees

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@Martin45 : Stimme dir in allen von dir genannten Punkten zu - dennoch kann ich mir im aufgezeigten Fall auch nicht wirklich vorstellen, dass ein Alleweltsmaterial wie Keilspund nicht in den von mir beispielhaft genannten Längen verfügbar sein soll. (Zumindest, wenn man z. B. bez. der Holzart und der Deckbreite flexibel wäre.) Die meisten Holzverarbeiter haben doch 2-3 Lieferanten...

Sein kann das schon alles - mir wäre die Materialausbeute zu gering. Und Kosten sind nicht alles - ich persönlich halte ökologische Aspekte für wesentlicher. (Da spielen dann natürlich auch wieder mehrere Dinge mit rein...Transportwege usw.)
 

Woodmaster23

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Guuden,

Wenn ein Angebot vorliegt und kein Nachtrag erfolgt, kann der Kunde mit Ausschuss und Verschnitt
nicht belastet werden.

Wenn wir von 60qm Material und (ursprünglich) 50qm fertiger Fläche sprechen müsste man bei 40qm fertiger Fläche doch prozentual das Material runter rechnen.
Ungeachtet des ursprünglichen Angebots, es wurde ja weniger geliefert als angeboten/vereinbart.

Edit: ziemlich simpler 3-Satz eigentlich.
 

TobiBS

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Laut Angebot waren es 60qm, ABER erst nach Auftragserteilung und bei Beginn der Bauarbeiten haben wir aufgrund seines Vorschlags entschieden, die eine Wand (ca 10qm) nicht mit Holz zu verkleiden. Sein Argument war, dass es dann ja günstiger wird. Jetzt heißt es von ihm aber, er hätte dort ohnehin nur Rauspund verarbeitet und deshalb ist die Menge Keilspund nicht geringer. Das ist ja genau der Auslöser des Konfliktes mit ihm.
Dann ist aber für die 10qm ein anderer Posten weggefallen?

Mit den spärlichen Informationen kann man nicht so richtig sagen, wo hier jetzt das Problem liegt. Was war konkret vereinbart, wie wurde die Reduktion des Umfangs dokumentiert, …
 

Martin45

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So linear funzt es nicht, die Rüstzeiten bleiben z.B. gleich.
Ja, für den Handwerker. Aber wenn nach m² angeboten wird, sind dem Kunden Rüstzeiten egal. Dann müsste der Handwerker ja erstmal bei weniger Fläche den Preis pro m² hochsetzen, weil sich die Rüstzeiten auf weniger Fläche verteilen.
 

KCSteevo

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Ja, für den Handwerker. Aber wenn nach m² angeboten wird, sind dem Kunden Rüstzeiten egal. Dann müsste der Handwerker ja erstmal bei weniger Fläche den Preis pro m² hochsetzen, weil sich die Rüstzeiten auf weniger Fläche verteilen.
Deswegen die 10% Regel. Fixkosten bleiben, variable kosten werden angepasst. aber wie schon richtig erwähnt trifft VOB hier vermutlich nicht zu.

Am besten direkt drauf zu gehen und im persönlichen Gespräch klären
 

Lueneburger123

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Vielen Dank für eure zahlreichen Kommentare! Da sind einige wertvolle Hinweise dabei für die weitere Beurteilung.

Leider handelt es sich in unserem Fall um einen Zimmermann, zu dessen Stärken die Kommunikation mit dem Kunden definitiv nicht gehört und der sich offensichtlich selbst in manchen fachlichen Angelegenheiten nicht so gut auskennt... daher sind manche Punkte bei dem gesamten Projekt vom ersten Kontakt bis zum jetzigen Konflikt schwierig.

Wir können nachvollziehen, dass es in gewissem Umfang zu Verschnitt kommt, aber sind verärgert darüber, dass damit nicht offen umgegangen wurde oder wir aufgeklärt worden sind, dass dieser in so hohem Maß anfällt. Noch ärgerlicher finde ich, dass dieses Holz wie selbstverständlich vom Zimmermann vereinnahmt und für andere Zwecke genutzt oder entsorgt wurde, während wir den vollen Betrag dafür zahlen sollen. Da hätte ich das Holz gerne behalten und daraus noch etwas gebaut. Da der Bau bereits im Herbst 2023 abgeschlossen wurde, die Rechnung aber erst jetzt gestellt wurde, ist genau das Holz wohl nicht mehr verfügbar....
 
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