Konstruktion einer Raumspartreppe

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Hallo,

wir wollen unseren Dachboden als Gästezimmer, Hobbyzimmer ausbauen. Da der Treppenraum im OG sehr klein ist, kommt nur eine Raumspartreppe in Frage - eine einläufige, im Antritt viertelgewendelte Treppe mit der Ausladung 1550x 800 mm, Laufbreite 600 mm, Geschoßhöhe 2740 mm, 13 Steigungen. Da 5 von 6 angefragte potentielle Treppenbauer auf meine Anfrage nicht reagiert haben und der 6 ein Angebot gemacht hat, wo ich 2 Hauptreppen hätte fertigen lassen können, habe ich die kühne Idee entwickelt eine solche Treppe selbst zu bauen.

Leider ist dies nicht so einfach wie ich mir das vorgestellt habe, da sämtliche Verziehmethoden, u.a. aus dem hier im Forum erwähnten Buch "Der Holztreppenbau" hier versagen, bzw. ich diese auf das Verziehen von Raumsparstufen (Schmetterlingsstufen) nicht anwenden kann.

Kann mir da jemand eine Technik vorstellen?

Giebt es vielleicht entsprechenden Cad- Software (wie Compass), die man z.B. als Testversion gratis nutzen kann.

Vielen Dank für eure Hinweise.
 

magmog

ww-robinie
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guude,

auf die anfrage für eine "Raumspartreppe" hätte ich auch nicht reagiert. die teile sind zu gefährlich, ich kenne zwei fälle bei denen das starten beim runtergehen mit dem falschen fuß zu übelsten abstürzen geführt hat. als gezogene treppe geht da m.e. schon garnichts.

lieber eine sehr steile treppe oder eine bequeme bibiotheksleiter als solch eine versuchte schwere vorsätzliche körperverletzung!

versuch mal Deinen grundriß mit lage des treppenlochs zu erklären. dann kann man konkretere vorschläge machen.

gut holz. justus.
 

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Das Treppenloch ist 155cm x 70 cm. Die Ausladung der Treppe als viertelgewendelte Linkstreppe darf max. 155 cm x 85 cm sein. mehr Platz habe ich nicht. Sicher ist so eine Treppe nicht ungefährlich, das ist eine Leiter aber auch. Technisch ist die Konstrukion möglich, sonst hätte ich vom 6sten Treppenbauer ja kein Angebot bekommen.

Trotzdem Danke für weitere Vorschläge



guude,

auf die anfrage für eine "Raumspartreppe" hätte ich auch nicht reagiert. die teile sind zu gefährlich, ich kenne zwei fälle bei denen das starten beim runtergehen mit dem falschen fuß zu übelsten abstürzen geführt hat. als gezogene treppe geht da m.e. schon garnichts.

lieber eine sehr steile treppe oder eine bequeme bibiotheksleiter als solch eine versuchte schwere vorsätzliche körperverletzung!

versuch mal Deinen grundriß mit lage des treppenlochs zu erklären. dann kann man konkretere vorschläge machen.

gut holz. justus.
 

Stick6969

ww-ulme
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Hi,

es findet sich immer jemand, der bereit ist für Geld etwas zu tun.
Kann man sehen, wie man will. Ich würde bezugnehmend auf die Leiter mal behaupten, dass eine vernünftige, fest installierte Leiter mit entsprechend breiten Stufen unter maximaler Raumausnutzung bei weitem nicht so gefährlich ist wie eine verzogene Raumspartreppe. Die Dinger sind als gerade Treppe schon gefährlich, wenn ich mir überlege, ich müßter auf so einem Ding noch um die Ecke klettern, na Danke. Mein Sohn ist auf so einem Ding auch schon mal abgeschmiert, außer blauen Flecken ist Gott sei Dank nichts passiert. Seit dem hat sich der Blödsinn für mich erledigt.

so long

Stick
 

J-SCH

ww-birke
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Wenn ich das lese...

...und der 6 ein Angebot gemacht hat, wo ich 2 Hauptreppen hätte fertigen lassen können,:confused:

und danach versuchen hier unregistriert sowie Namenlos eine Treppenplanung (die ich in der Schublade habe) zu bekommen, ja das liiieeeebe ich.:eek:

Und die Fachleute hier, die so etwas vor vorneherein als gefährlich abtun, na ja...

@raftinthomas "etwas problematisch" gibt es im Baurecht nicht. Genau so wie es "etwas schwanger" auch nicht gibt. Sorry.

Freundliche Grüße
 

raftinthomas

ww-robinie
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ach Herr Schrage,

Feinheiten in der Schriftsprache scheinen Ihnen weniger geläufig zu sein als Bauvorschriften. Sei's drum. Dem Herrn sei Dank haben Sie ja wenigstens nicht eine fehlende huldvolle Begrüssung angemahnt. Das war's aber auch schon mit dem Konstruktiven von Ihnen zu diesem Thread...
 

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Hi,

heute mal unregistriert, weil ich Trottel sämtliche Kennwörter vergessen habe.

Wenn man sich mal außerhalb dieses Forums mit "Fachleuten" über Raumspartreppen unterhält,
und sich dabei herauskristallisiert, dass die Dinger zumindest bedenklich sind, kann man doch davon ausgehen, dass die hier angemeldeten Zweifel durchaus eine Berechtigung haben, oder etwa nicht, Herr Schrage?
Aber dem Sauerländedr an sich haftet da ja so ein Ruf an, naja.GRINS

so long

Stick
 

Unregistriert

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Tja Meister Schrage,

ich dachte in diesen Foren geht es um die Vermittlung von Wissen bzw. Austausch von Erfahrungen. Da habe ich mich wohl geiirt. Mir geht es nicht darum eine fertige Treppenplanung zu bekommmen, was natürlich sehr schön wäre, ich habe gefragt,wie man solche Treppen prinzipiell konstruiert, bzw. die Stufen verzieht.

Mir ist auch unklar, warum ich mich für diese Frage registrieren lassen muss, was ich bislang - aus Bequemlichkeit - nicht getan habe. Wenn ich mich hier als "Knaller 21" einlogge, bekomme ich dann die fertige Planung? Was bitte, macht das für ein Unterschied. Oder bin ich noch dann noch immer unwürdig, das Wissen mit Ihnen zu teilen.

Einen Schönen Sonntag noch.

P.S. Ich bewundere Ihre Schublade, die muss ja mächtig groß sein, wenn diese augenscheinlich Treppenplanungen für alle Treppen dieser Welt beinhaltet. respekt


...und der 6 ein Angebot gemacht hat, wo ich 2 Hauptreppen hätte fertigen lassen können,:confused:

und danach versuchen hier unregistriert sowie Namenlos eine Treppenplanung (die ich in der Schublade habe) zu bekommen, ja das liiieeeebe ich.:eek:

Und die Fachleute hier, die so etwas vor vorneherein als gefährlich abtun, na ja...

@raftinthomas "etwas problematisch" gibt es im Baurecht nicht. Genau so wie es "etwas schwanger" auch nicht gibt. Sorry.

Freundliche Grüße
 

Goriway

ww-ulme
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Hallo liebe Forumfreunde,

irgendwie kann ich Herrn Schrage gut verstehen. Wer von den Professionellen unter uns kennt das nicht, den sog. Kunden, der in die Werkstatt schleicht und uns unser Wissen aussaugen möchte, um das Bauteil dann von seinem Schwager oder sonstwem bauen zu lassen. Der hat dann vielleicht mal Schreiner gelernt, hat aber nicht den Kopf dazu, ein solches Problem auszuarbeiten.

@unregistriertem Fragesteller:

Den geraden Treppenlauf kannst du an jeder Ecke fertigen lassen. Es ist auch durchaus legitim, für eine besonders verzwickte Problemlösung einen Euro oder zwei mehr zu verlangen, schließlich müssen wir davon leben.

@ J-SCH

es gibt auch die Möglichkeit, auf einen Thread nicht zu antworten
 

Rei123

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Also,

wenn jemand im Forum fragt, dann hat er eine Antwort verdient.
Entweder "Das geht nicht, weil.." oder ein "Mach doch so..."
Aber keine blöden Bemerkungen oder Grundsatzdiskussionen.

Und nun zum Problem: Ich habe das Problem nicht verstanden :emoji_slight_smile:

Vielleicht einfach mal mit Google Sketchup (kostenlos) eine Zeichnung incl. Raum und Wänden aufbauen. Dann sieht man das Problem und kann viel gezielter Tipps geben.
Google SketchUp
Dann sehen wir auch, daß der Selbstbau ernst gemeint ist.

Viel Erfolg

Reiner
 

civil engineer

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Hallo Reiner,

der Fragesteller will Stufen, die bei einer geraden "Raumspartreppe" abwechselnd konisch verlaufen, die also jeweils nur mit dem gleichen Fuß von oben nach unten und umgekehrt begangen werden können. Dieses Prinzip soll auf eine am Eintritt viertelgewendelte Treppe mit einer entsprechenden Stufenverziehung angewendet werden. Ich denke eine Grundrißskizze braucht es da nicht, weil der Grundriß und die örtlichen Gegebenheiten aus den Angaben klar sind.

Gruß
Jochen
 

Rei123

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Jo, das war mir klar.

Aber wo ist jetzt das Problem? Das ist doch - mit Verlaub - Standard, nichts besonderes.
So eine Treppe kann man sogar als Bausatz beim Hellweg bestellen.
Da sollte auch jeder Treppenbauer ein Angebot machen können.
Es muss also eigentlich mehr dahinter stecken. :confused:

Grüße

Reiner
 

raftinthomas

ww-robinie
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ich baue keine treppen. aber die aussage, das sei nichts besonderes, ist wohl etwas unvorsichtig. wenngleich ich eine übliche treppe durchaus planen könnte, wäre ich damit erst mal deutlich überfordert. abgesehen davon, dass sämtliche baurechtlichen notwendigkeiten eingehalten werden müssen. dazu gehört ua ausreichende kopfhöhe (dazu benötigt man einen bauplan oä), als auch eine ausreichende treppenbreite (hier vermutlich nicht gegeben) und noch ein paar andere "kleinigkeiten". ob diese art von raumspartreppe bei wendelung überhaupt zulässig ist, entzieht sich komplett meiner kenntnis. eines aber ist klar: 08/15 ist anders.
und dass man sowas im baumarkt bestellen kann, wage ich mal zu bezweifeln. abgesehen davon, dass die baumarkt erhältlichen treppen zu 95% eh nicht als normale treppen zulässig sind.
 

yoghurt

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abgesehen davon, dass die baumarkt erhältlichen treppen zu 95% eh nicht als normale treppen zulässig sind.

Hallo Thomas,
ich lese ja hier nur so mit.... (weil ich eigentlich die Klassenarbeiten der Tischlerlehrlinge korrigiere :emoji_grin: )aber diesen Satz musst du mir bitte erläutern! Dass die in vielen Baumärkten viel unnützes Zeug verkaufen ist schon klar, aber die können doch keine unzulässigen Treppen verkaufen?? :confused:

Gruß

Heiko
 

anfänger21

ww-pappel
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Hallo Allerseits,

ich habe mich jetzt angemeldet damit ich auch entsprechende Bilder anfügen kann.

Ich möchte nochmals klarstellen, dass

ich 1. keinen Schwager habe, der Tischler ist und mir eine solche Treppe bauen soll sondern dass ich dies selbst machen würde, soweit ich das entsprechende Wissen hätte.

2. ich auch bereit wäre "1 oder 2 EURO mehr" für die Treppe zu bezahlen, ich aber nicht bereit bin, für die Treppe mehr zu bezahlen, als für den gesamten übrigen Dachausbau.

3. 5 angefragte Treppenbauer überhaupt nicht reagiert haben, was mein Vertrauen in die sogenannten "Spezialisten" nicht sonderlich gefördert hat und ich mich deshalb gefragt habe, ob ich das nicht selbst bauen könnte.

Hier nochmals einige Angaben:

da der Flur sehr beengt ist stehen folgende Abmaße fest, Ausladung 155 cm x 85 cm, Laufbreite 60 cm, die Deckenöffnung ist 155 cm x 70 cm, insoweit ist ausreichend Kopffreiheit vorhanden, natürlich ist dies eine Sondertreppe und enstpricht nicht den einschlägigenen Normen, dass ist jedoch m.E. gleichgültig, da sie nur dem Zugang zu nicht dauerhaft genutzen Räumen dient (Hobby-, Abstellzimmer).

Anbei eine Skizze mit den von mir angedachten Verlauf anhand einer bereits hier erwähnten Raumspartreppe aus dem Baumarkt. Sie zeigt jedoch auch die Gefährlichkeit dieser Treppe. Die Stufen sind nur für den geraden Verlauf gedacht und bieten bei einem geschwungenen Verlauf nicht ausreichend Auftrittsbreite bzw. man kann mglw. mit dem Fuß in den Spalten stecken bleiben.

Deswegen müsste man die Stufen entsprechend verziehen, ähnlich einer normalen geschwungenen Treppe. Die entsprechende Methodik hätte ich halt gerne erfahren. Danke
 

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Rei123

ww-robinie
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Bitte mal Kommentar zu meinem Link in dem Posting davor, das müßte doch ganz gut treffen, oder?
Die Konfigurieren auch die Treppe persönlich, mal auf der Seite herumsuchen.
Mit S-Stufen oder mit geraden, mit Holz-oder Stahlgeländer etc.

Grüße

Reiner
 

raftinthomas

ww-robinie
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@heiko: was im baumartk verkauft wird, reicht üblicherweise nur als "zweittreppe", zb es gibt aussen noch eine weitere treppe oder ähnlich.
verantwortlich ist üblicherweise der planer bzw der monteur, beim baumarktprodukt also der heimwerker. und der weiss halt gar nicht, was er da macht.
ich bin nicht der papst und schreibe niemandem vor, was er zu tun oder zu lassen hat. aber ich denke, man sollte wissen, das solche treppen für den normalen dachausbau ungeeignet sind, einfach weil sie den gängigen baunormen nicht entsprechen.
und die verlinkten "treppen": ach, ich weiss es nicht. wie gesagt, von treppen hab ich eigentlich keine ahnung. aber wangen von 100mm breite aus keilgezinktem material? ob das so empfehlenwert ist???
 

Rei123

ww-robinie
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@heiko: was im baumartk verkauft wird, reicht üblicherweise nur als "zweittreppe", zb es gibt aussen noch eine weitere treppe oder ähnlich.
verantwortlich ist üblicherweise der planer bzw der monteur, beim baumarktprodukt also der heimwerker. und der weiss halt gar nicht, was er da macht.
ich bin nicht der papst und schreibe niemandem vor, was er zu tun oder zu lassen hat. aber ich denke, man sollte wissen, das solche treppen für den normalen dachausbau ungeeignet sind, einfach weil sie den gängigen baunormen nicht entsprechen.
und die verlinkten "treppen": ach, ich weiss es nicht. wie gesagt, von treppen hab ich eigentlich keine ahnung. aber wangen von 100mm breite aus keilgezinktem material? ob das so empfehlenwert ist???


Ja, da kann man vielleicht drüber streiten.
Andererseits ist das ein Schreinermeister, der diese Treppen anbietet, wir können ihn ja fragen:
Impressum Trebuline Treppen | Uhr, Öffnungszeiten, Mühlhausen, Ust, Ger
Und jede Seite besteht aus einer Doppelwange, von der jede 100*40 ist.
Das sollte reichen, insbesondere wenn man bedenkt:
- Die Treppe ist steil, also ist die Belastung relativ senkrecht.
- Kein Begegnungsverkehr, oder wieviele Leute passen auf so eine Spartreppe??
- Für den Dachboden gedacht, also wird da kaum ein Klavier raufgetragen werden.

Natürlich ist so eine Treppe ein Kompromiss, vermutlich auch ein unschöner.
Aber erstmal nicht grundsätzlich verboten und lebensgefährlich.

Wie bei allen Sachen: Sie müssen für den vorgesehen Einsatzzweck geeignet sein.

Grüße

Reiner
 

raftinthomas

ww-robinie
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männer,

mal langsam" es stellt sich einfach nur noch die frage, was er anlegen will. ich hab neulich schon mal erwähnt, ich fände es toll, wenn hier antworten kommen, die tatsächlich fachlich fundiert sind.
abgesehen von der tatsache, dass die ursprungsfrage noch nicht wirklich beantwortet wurde, wird hier mit einer leichtigkeit über bauvorschriften (die ja zum grossen teil gar nicht völlig sinnbefreit sind) hinweg gegangen, das ich schon ganz gut staune. oder fahrt ihr mit euren autos auch nicht zum tüv, weil die eh nur überflüssigen tamtam machen ohne ahnung zu haben?

@reiner: nein, die treppen sind nicht grundsätzlich verboten. eigentlich wird wird andersherum aber eher ein schuh daraus: in ausnahmefällen sind sie zulässig. und die verantwortung trägt der monteur. übrigens: wenn da ein unfall drauf passiert, kann die krankenkasse sich die kohle vom ausführenden zurück holen, wenn das ding mangelhaft ist. und dass ein meistertitel kein garant für fachgerechte arbeit ist, hatten wir schon mal...
und ganz ehrlich: diese verlinkte ichweissgarnichtwieichsnennensoll-variante ist imho schon alleine von der lauflinie her nicht zu vertreten.
aber wie gesagt: ich hab von treppen nicht wirklich ahnung und würde mich freuen, wenn da noch jemand mit KOMPETENTZ was zu sagen könnte.
 

Stephan1122384

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Also mal zur Beruhigung...

Mit " nur noch was er Anlegen will" mein ich nicht DAS er irgendwas BAUEN soll/kann/darf es geht nur mal drum, welche Preisvorstellung er denn hat.
Denn es gibt durchaus "günstige" Raumspartreppen zu kaufen.
( dazu die Verlinkung ).
:cool:
Die meisten anderen Dinge ( auch der deutliche Hinweis auf die Bauvorschriften usw. ) wurden hier ja (denke ich ) bereits genannt.

Mir ist nicht bekannt, daß ich zu einem Übergehen oder Mißachten der geltenden gesetzl. Vorschriften geraten hätte, auch nicht ansatzweise! :mad:

Also nicht mich ank...... :emoji_frowning2:

Und um eine legale Lösung zu finden, denke ich nun mal, ist der finazielle Rahmen nicht so unbedingt unwichtig!!!!

UND ich finde meine Idee von einer geraden und legalen Treppe, die in einem Podest endet, welches mit evtl. ( falls machbar ) wenigen Stufen bestiegen werden kann und somit die Wendelung in der Treppe überflüssig machen könnte, noch immer GUT :emoji_stuck_out_tongue:

Und da ich nun mein Recht auf freie Meinungsäußerung noch etwas weiter ausreitzen möchte...

Jemand der trotz deutlichster Hinweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, dazu noch über 18 ist und sich auch nicht belehren läßt oder auf die Idee kommt sich über die Gesetzeslage zu informieren.........das kann man dann schon nicht mehr fahrlässig nennen, sondern eher Vorsatz!!!

Aber ich habe nicht den Eindruck das der Fragensteller dies beabsichtigt!!!

Und nun wünsche ich allen Lesern eine besinnliche und beschauliche Adventszeit

Tschüß

Stephan
 

Josef Ries

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@ Reiner
Da sollte auch jeder Treppenbauer ein Angebot machen können.
Es muss also eigentlich mehr dahinter stecken.
Genaaaaaau, wenn der/die Treppenbauer das Produkthaftungsgesetz kennen wissen sie, dass sie auch über die Gewährleistungszeit hinaus nicht aus der Haftung kommen.

@ Heiko
aber die können doch keine unzulässigen Treppen verkaufen??
Verkaufen darf man die Teile, der Gebäudeeigentümer und Monteur ist verantwortlich für den gesetzeskonformen Einsatz/Gebrauch.

Diese Anforderung steht in jeder Landesbauordnung:
Als Beispiel aus der Musterbauordnung 2002:

§ 33 Treppen
(2) Einschiebbare Treppen und Rolltreppen sind als notwendige Treppen unzulässig.
In Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 sind einschiebbare Treppen und
Leitern als Zugang zu einem Dachraum ohne Aufenthaltsraum zulässig.

Als Ersatz für diese „einschiebbaren Treppen“ sind die Teile zulässig.
Ein „Dachraum ohne Aufenthaltsraum“ ist ein Raum der nur sporadisch genutzt wird, z. B. ein Abstellraum, aber kein „Gästezimmer, Hobbyzimmer“.

Mir ist ein Fall bekannt:

Nach Unfall (Besucher) auf solch einem Teil, 14 Tage Krankenhaus und 3 Monate Krankenschein:

Schmerzensgeld 8.000,-- EUR
Anwaltskosten
Gerichtskosten
Kosten Krankenhaus (Forderung der Krankenversicherung)
Lohnfortzahlung (Forderung Arbeitgeber)
Gesamtsumme über 25.000,-- EUR

Ps.: Es ist immer das gleiche Dilemma, es soll zusätzlicher Raum geschaffen werden,
für eine zulässige Treppe (Steigung 20 cm, Auftritt 23 cm) ist kein Platz,
oder man ist nicht bereit ihn zu schaffen (Kosten/Umbauarbeiten).
Bauherren verstehen nicht, dass solche Teile am Markt erhältlich sind und zu Tausenden genutzt werden und angeblich auch nicht bei ständigem Gebrauch gefährlich sind.
Einfach mal einen Staubsauger oder Putzeimer (mit Wasser) über so ein Teil Abwärts transportieren, am besten durch den, der die Arbeiten üblicherweise erledigt, dann wars das mit Sambatreppe.
 
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