@Alos ich schätze deine Meinung im Bereich Metall und Maschinenbau und CNC und Holz machst du auch ganz gut

... Aber hier ist wirklich übertrieben... Den Flansch kannst über die Hälfte wegfräsen, dann geht das immer noch leicht... Der ist zu min. 1000% statisch überdimensioniert. (Nein ich hab das nicht nachgerechnet, könnte ich auch gar nicht aber bissi Statik in anderem Bereich kann ich

)
Danke für die Blumen. Und ja – im privaten Bereich kann jeder tun was er will und muss auch niemanden fragen. Und wenn man die Flansch-Klemmkraft und die Verzögerungsrampe der Bremse kennt, dann sind ggf. gar keine Maßnahmen erforderlich. Aber das kann nur der Hersteller beurteilen.
Hier geht es aber um die Empfehlung zu eigenmächtigem Umbau an sicherheitsrelevanten Bauteilen!
Es muss jedem klar sein, dass eine nicht vom Hersteller genehmigte Modifikation der Maschine eine ganz klare Konsequenz hat. Und die steht in der Regel auf den ersten Seiten der BA im Kapitel „Bestimmungsgemäße Verwendung“: die Betriebsfreigabe von Seiten des Hersteller erlischt wenn man an der Maschine ohne Freigabe Veränderungen herbeiführt. Selbst ein Sondermaschinenbauer darf das nicht an fremden Geräten tun, außer er übernimmt in vollem Umfang die Verantwortung. Und das kann er nicht weil er die Randbedingungen und Konstruktionsspezifikation des Herstellers in der Regel nicht kennt.
Heißt im Klartext: bei betrieblich genutzten Maschinen ist jedes Rumgebastle sowieso ein No-Go. Wenn was passiert, dann steht man als Verantwortlicher alleine da. Dann hat man viel Spaß dabei das der BG zu erklären und einen Hersteller oder Sachverständigen zu finden der im Nachhinein sagt, dass das alles ok war was man gemacht hat.
Also bleibt die Frage: wer trägt die Verantwortung für die hier empfohlene Modifikation einer Sägewelle und wer kann / darf das aufgrund seiner Ausbildung auch tun? Ein Schreiner auf jeden Fall nicht. Das kann nur der Hersteller.
Wenn im privaten Bereich jemand einen Rat möchte und sich der Tragweite offensichtlich nicht bewusst ist (wenn man, wie der TE, schon einen Rat braucht wie man einen Maschinentisch entrostet) dann sollte man mit Ratschlägen zurückhaltend sein. Das gilt im Besonderen wenn man selbst von der Materie keine Ahnung hat.
Das vollmundige „wo ist das Problem, wumpe Umbau, etc.“ hilft vielleicht dem eigenen Ego, lässt aber einen Laien der Hilfe sucht schnell in die Falle tappen.
Ich habe es sehr oft bei Unfällen mit Kränen und Spezialfahrzeugen mit genau dieser Problematik zu tun: Leute haben „geglaubt“, dass das was da getan wird doch kein Problem ist. Und wenn es Verletzte und Sachschäden gibt ziehen die Großmäuler den Schwanz ein und machen sich vom Acker.
Für alle die, die es immer noch nicht verstanden haben: einfach mal als Laie am Auto an den Bremsen, Antriebsstrang o.ä. rumbasteln und dann zum TÜV fahren und sich bestätigen lassen , dass das doch ok ist weil ja der gesunde Menschenverstand…
Die Erfinder der Klappenmesserwelle an Hobelmaschinen waren zu ihrer Zeit absolute Profis und sind mit ihrer Einschätzung, dass die Lösung sicher ist leider falsch gelegen.
Und hier in diesem Thread beurteilt ein Nicht-Profi vollmundig Maschinenbau an einer ähnlich kritischen Stelle…
In jedem Fall freue ich mich schon auf die schriftliche Stellungnahme der Fa. Martin zu Anfrage von
@Holz-Christian einfach mal 2 Löcher in den Flansch zu bohren, Keilwellen einzubauen etc. Aus haftungsrechtlichen Gründen ist die Antwort allerdings schon jetzt klar.
Der einzig richtige Weg für den TE ist: bei dem Hersteller anrufen, erklären was man tun will (z.B. Motor gegen einen mit Bremse tauschen etc.) und fragen ob das ok ist und was man ggf. tun / beachten muss. Das ist doch nun wirklich nicht so schwer...
Alois