Kostenexplosion Schreinerarbeiten

ManuelS

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Hallo zusammen,

folgende Situation
Wir haben bei einem Schreiner arbeiten in Auftrag gegeben. Mündlich wurde ein Preis vereinbart und dann auch gleich der Auftrag erteilt.
Nach einigen Verzögerungen sind die Arbeiten jetzt auch abgeschlossen. Technisch aus meiner Sicht alles einwandfrei da gibt's nichts zu meckern.
Jetzt kommt das große aber
Die Rechnung ist um 143% ( etwa 2000€ mehr) höher als der ursprünglich vereinbarte Preis.

Das finde ich persönlich etwas viel da hätte zumindest eine Info kommen müssen daß es doch deutlich teurer wird als zuvor angeben.


Wie seht ihr das? Gerne auch aus Handwerker Sicht
 

marcus_n

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Hallo Manuel, was sagt denn der Schreiner dazu? Den hast du ja sicherlich als erstes befragt, bevor du hier im Forum nachhakst.
Nebenbei hast du sicherlich von der exorbitanten Preissteigerung der Baumaterialien gelesen, die seit Wochen alle Handwerker in den Wahnsinn treiben.
Es ist im Moment keine einfache Zeit für uns Alle.
Besten Gruß Marcus
 

marcus_n

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@Ben, haste ja Recht, aber es gibt halt immer noch eine ganz natürliche Kommunikation zwischen Auftraggeber und -nehmer. Und da wüsste ich halt gern, was da besprochen wurde. Weil, ohne dieses Beiwissen kann man schlecht einen Ratschlag geben.
 

ManuelS

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Ja das Material wurde teurer aber das war vor sechs sieben Wochen als der Auftrag erteilt wurde ja schon absehbar / bereits auf dem hoch.
Naja viel besprochen wurde eigentlich nicht mehr. Die einzige Nachfrage war zur Materialbehandlung selbst streichen / ölen oder vorab spritzen. Wir haben uns für's spritzen entschieden. Klar das erhöht den Preis etwas aber rechtfertigt diese Erhöhung aus meiner Sicht nicht

Mit dem Schreiner habe ich noch nicht gesprochen.
 

Mater1984

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1. mündliche Verträge sind bindend. Wenn er gesagt hat das mach ich für 2000 € und dann 4000 € will geht das nicht. Aber wenn er sagt so um die 2000 € kostet das evtl mehr dann hast du Pech
Deshalb arbeite ich nur noch mit schriftlichem Angebot (kein KVA) und Rechnung
2. was sagt der Schreiner dazu?
 

marcus_n

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Ok. Ich kann schon verstehen, dass dich das ärgert, aber was erhoffst du dir jetzt als Antwort? Ruf doch morgen da mal an und frag was los ist. Vielleicht hat er ja nur aus Versehen die MwSt doppelt gerechnet. Oder es gibt einen anderen Grund. Und danach kann man ja hier weiter diskutieren.
Besten Gruß Marcus
 

ManuelS

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Stieg der Preis wirklich *um* 143% also von 1400,- auf 3400,- (!),
oder *auf* 143% (also von 4650,- auf 6650,-)

Von 1500€ auf 3650€

Ja natürlich werden wir direkt mit ihm sprechen. Wollte nur vorab unabhängige Meinungen / Beratung von Leuten die damit regelmäßig zu tun haben.
Gearbeitet hat er ja sauber das passt soweit. Auch der Kontakt war sehr freundlich. Erwartet hätte ich eine Info in der Richtung
Du schau her das mit dem Preis Haut nicht hin aus dem und dem Grund.
Dann hätte man darüber sprechen können wie wo was warum und entscheiden wie es weitergeht ob Möglichkeit durch Änderungen kosten einzusparen
 
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predatorklein

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Hallo

Mündlich wurde ein Preis vereinbart und dann auch gleich der Auftrag erteilt.

Sowas macht man schriftlich , egal , wer der Kunde ist .
da hätte zumindest eine Info kommen müssen daß es doch deutlich teurer wird als zuvor angeben.

Seh ich auch so , machen wir auch bei jedem Kunden so .
Da ruft man an und quatscht über die Sache , gibt so gut wie nie Probleme .
Red mal mit dem Handwerker , warum die Rechnung jetzt so hoch ist ?

Gruß
 

magmog

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Moin,

aus diesem Grund wird von mir kein Auftrag angenommen, zu dem
ich kein schriftliches Angebot abgegeben habe.
Auch auf das "aber ungefähr können sie doch schon sagen was es kosten wird"
bin ich nie eingegangen, "sie bekommen ein Angebot, dann schauen wir weiter!"
So ist der Arbeitsumfang fixiert, alle wissen woran sie sind und keiner kann mir später nachsagen, ich hätte nachgekartet.

Hier hilft nur ein Gespräch, hoffentlich wird es ein konstruktives!
Welche Materialien wurden verbaut, gibt es Zeugen für die Preisabsprache?
 

flo20xe

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Ich handhaben es genau wie Justus und hatte da noch nie Probleme damit. Was habt ihr denn anfertigen lassen?
 

ClintNorthwood

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Ich war mal genauso blauäugig.
Ohne Vertrag, nur mündliche Absprache.

Naja, danach habe ich einen Fachanwalt konsultiert der mich dann zur Seite nahm und mir mit kurzen Worten die Welt erklärte.

Ich hatte dem Anbieter seiner Meinung nach einen großen Vertrauensvorschuss gegeben und wurde dann enttäuscht. Rein rechtlich konnte ich rein gar nichts machen. Nur um Nachlass betteln. Hat immerhin 1000 € Rabatt gegeben. Ganz ohne ein Forum.

Ich selbst mache nur Kostenvoranschläge und niemals Angebote. Der eine oder andere ahnt vielleicht warum.

Nach einem kurzen Kurs in Baurecht weiß ich heute, dass der Anwalt damals ein minderwertiger Drecks-ADAC Anwalt war der wesentlich weniger an mir verdient hätte als ein normaler Fachanwalt.

Heute bin ich nach einem kleinen Kurs in Baurecht ein bisschen schlauer und brauchte an deiner Stelle dem Handwerker gar nichts bezahlen.
Glaubt hier allerdings sowieso kaum einer.
Es sei denn, jemand kennt sich ein klein wenig mit Widerrufsrecht aus.

VG
 
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WinfriedM

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Lt. BGB §125 können Verträge auch mündlich geschlossen werden. Allerdings bringt das regelmäßig Probleme, wenn man nichts schriftlich hat, worauf man sich berufen kann.

Ich würde mich erstmal auf die Vertragsabsprache berufen und hören, was er zu sagen hat. So eine Preissteigerung lässt sich mit nichts wirklich erklären. Wenn es 20-30% wären, aber es sind ja 143%.

Heute bin ich nach einem kleinen Kurs in Baurecht ein bisschen schlauer und brauchte an deiner Stelle dem Handwerker gar nichts bezahlen.
Glaubt hier allerdings sowieso kaum einer.
Es sei denn, jemand kennt sich ein klein wenig mit Widerrufsrecht aus.

Was soll es denn für ein Widerrufsrecht bei für dich speziell angefertigten Teilen geben?
 

Mater1984

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Mündliche Verträge sind bindend? Unter Kaufleuten vielleicht..
Ja klar
Der mündliche Vertrag wird – anders als der schriftliche Vertrag – formlos, meist per Handschlag, geschlossen. Gemäß § 125 Bürgerliches Gesetzbuch (BG:emoji_sunglasses: können Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich oder auch in jeder anderen Form, beispielsweise durch nonverbale Kommunikation, abgeschlossen werden. Das heißt, auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam und für beide Vertragsparteien verpflichtend.
Sobald beide Parteien zu Kaufpreis, Kaufgegenstand und dem jeweiligen Vertragspartner übereingekommen sind, ist der Vertrag abgeschlossen.
Ein mündlicher Vertrag ist vor allem beim Kauf gebrauchter Waren – zum Beispiel über eBay – üblich. Im Alltag stellt er den Regelfall dar. Ein mündlicher Vertrag kommt beispielsweise beim Einkauf in der Bäckerei, im Blumenladen, im Friseursalon oder im Einzelhandelsgeschäft zustande.


https://www.anwalt.de/rechtstipps/muendlicher_vertrag
 

U.Tho

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Der Schreiner hätte Mehrkosten beim Kunden anmelden müssen, bevor er die Arbeiten beginnt. Mündliche Sachen sind immer schwierig - Aussage gegen Aussage. Im Allgemeinen macht das Ganze aber eh einen schlechten Eindruck auf diesen Schreiner.
 

PurplePony

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Hallo zusammen,

folgende Situation
Wir haben bei einem Schreiner arbeiten in Auftrag gegeben. Mündlich wurde ein Preis vereinbart und dann auch gleich der Auftrag erteilt.
Nach einigen Verzögerungen sind die Arbeiten jetzt auch abgeschlossen. Technisch aus meiner Sicht alles einwandfrei da gibt's nichts zu meckern.
Jetzt kommt das große aber
Die Rechnung ist um 143% ( etwa 2000€ mehr) höher als der ursprünglich vereinbarte Preis.

Das finde ich persönlich etwas viel da hätte zumindest eine Info kommen müssen daß es doch deutlich teurer wird als zuvor angeben.


Wie seht ihr das? Gerne auch aus Handwerker Sicht
Du merkst, hier sind lauter ausgewiesene Fachleute unterwegs.
Rede mit dem Tischler. Ein offener Dialog ist mehr wert als jede Beratung.
Hier läufst du Gefahr durch gefährliches Halbwissen (oder weniger als halb) verwirrter zu sein als vorher.
Jemand der sich auch nur ein wenig mit der Thematik auskennt würde sich aufgrund fehlender Informationen zu keiner Aussage hinreißen lassen.
 

ClintNorthwood

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Lt. BGB §125 können Verträge auch mündlich geschlossen werden. Allerdings bringt das regelmäßig Probleme, wenn man nichts schriftlich hat, worauf man sich berufen kann.

Ich würde mich erstmal auf die Vertragsabsprache berufen und hören, was er zu sagen hat. So eine Preissteigerung lässt sich mit nichts wirklich erklären. Wenn es 20-30% wären, aber es sind ja 143%.



Was soll es denn für ein Widerrufsrecht bei für dich speziell angefertigten Teilen geben?


Handwerker sind eben meist keine Anwälte. Dumm nur, wenn der Kunde sich schlauer machen kann als der Handwerker.
Stichwort: Widerrufsjoker!

Kann sehr böse enden für den Handwerker. Meist geht es aber gut aus, wenn der Kunde kein Schwein ist und sich dazu noch aufgeschlaut hat.
Mehr gibt es zu dieser für einen Juristen völlig klaren Sache nicht zu sagen. Falls das so ist wie hier dargestellt.

Für jeden Handwerker ist es ratsam, sich genau in diese Thematik einzuarbeiten. Bei ein paar Hundertern nicht so sehr. Bei ein paar Tausendern sieht das schon anders aus.
Doch wie immer gibt es bestimmt ein paar User hier, die es einfach besser wissen und wild irgendwelche Paragraphen zitieren.
Sorry für meine Schlaumeierei...
 
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predatorklein

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Moin

Doch wie immer gibt es bestimmt ein paar User hier, die es einfach besser wissen und wild irgendwelche Paragraphen zitieren.

Vielleicht gibt es hier aber auch ein paar Handwerker , die so einen Fall schon mal hatten .
Und daher sagen können , wie es vor Gericht ausgegangen ist :emoji_wink:

Mehr gibt es zu dieser für einen Juristen völlig klaren Sache nicht zu sagen.

Völlig klar für einen Juristen ist die Sache also ?

Es reicht , wenn der Handwerker hier das Gegenteil von dem behauptet , was ManuelS behauptet .
Schon steht bei einem mündlichen Vertrag Aussage gegen Aussage .
Und dann entscheidet ein Gericht .

Gruß
 

U.Tho

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Bei mir gehen sämtliche Angebote schriftlich raus - da gibt es kein Geeiere hinterher.
 

Mater1984

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Moin



Vielleicht gibt es hier aber auch ein paar Handwerker , die so einen Fall schon mal hatten .
Und daher sagen können , wie es vor Gericht ausgegangen ist :emoji_wink:



Völlig klar für einen Juristen ist die Sache also ?

Es reicht , wenn der Handwerker hier das Gegenteil von dem behauptet , was ManuelS behauptet .
Schon steht bei einem mündlichen Vertrag Aussage gegen Aussage .
Und dann entscheidet ein Gericht .

Gruß

die Sache selbst ist eigentlich klar.
es wurde ein Vertrag geschlossen. Ob jetzt mündlich oder durch den Einbau sei dahingestellt.
strittig ist wohl nur der Preis, der für die Leistung aufgerufen wurde. Diese hat der TE wesentlich niedriger in Erinnerung als der ausführende Schreiner.
was sich der Schreiner dabei gedacht hat und was die genauen Worte waren das ist am Ende vermutlich der strittige Punkt.
wenn Der TE uns zeigen könnte was gemacht wurde dann kann ein Profi vermutlich auch einschätzen welcher der Preise eher gerechtfertigt ist. Ob sich der Schreiner schlicht verschätzt hat oder ob er versucht mit exorbitanten Preisen gut Kasse zu machen.
 

magmog

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Handwerker sind eben meist keine Anwälte. Dumm nur, wenn der Kunde sich schlauer machen kann als der Handwerker.
Stichwort: Widerrufsjoker!

Kann sehr böse enden für den Handwerker. Meist geht es aber gut aus, wenn der Kunde kein Schwein ist und sich dazu noch aufgeschlaut hat.
Mehr gibt es zu dieser für einen Juristen völlig klaren Sache nicht zu sagen. Falls das so ist wie hier dargestellt.

Für jeden Handwerker ist es ratsam, sich genau in diese Thematik einzuarbeiten. Bei ein paar Hundertern nicht so sehr. Bei ein paar Tausendern sieht das schon anders aus.
Doch wie immer gibt es bestimmt ein paar User hier, die es einfach besser wissen und wild irgendwelche Paragraphen zitieren.
Sorry für meine Schlaumeierei...

Moin,

interessanter Beitrag, besonders unter Betrachtung des zugehörigen Disclaimers:

"Holzthemen? Sehr gerne!
Laberthemen? Ungern. Es sei denn, ich finde es lustig.
Interessante OT-Themen? Gegebenenfalls.
Keine Anwort auf unkonstruktive Kritik."

Spätestens mit dem Zulassen der Montage vor Ort wird es mit dem Wiederspruch schwierig werden.
Alte Juristenwahrheit: "Vor Gericht ist man alleine in Gottes Hand!", soll heißen: Es gibt immer wieder unglaubliche Überraschungen.
 
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